So kurz vor dem Jahresende werden die Werbebriefe und Anrufe mehr.
“Sie müssen noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen.” und “das bringt ihnen eine saftige Steuerersparnis”.
Das sind Aussagen, die hören viele Angestellte immer öfter, je näher das Jahresende rückt. Ein wichtiger Punkt wird aber dabei oftmals vergessen. Die Gefahr wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück zu müssen und das als Pflichtmitglied- ohne Wahl.
Die Vorteile einer Direktversicherung sind sicher unumstritten. Da werden Sozialversicherungsbeiträge gespart, Steuervorteile generiert und eine Altersvorsorge aufgebaut. Leider “vergessen” Berater Verkäufer oftmals einen entscheidenden Nachteil.
Durch den Abschluss einer Direktversicherung vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Das führt aber ggf. auch dazu, dass die Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG) vielleicht unterschritten wird.
Mehr Informationen: Neue Beitragsbemessungsgrenze, höhere Beiträge in der GKV ab 2012
Für die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bzw. einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Überschreiten der Grenze nötig. Dabei ist es nicht nur so, dass die laufende Grenze des Jahres überschritten werden muss, auch die Grenze für das Folgejahr muss überschritten werden, damit keine Versicherungspflicht eintritt.
Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 52.000 EUR Jahresbruttoeinkommen. Dieser ist mit einer Prämie von 500 EUR (gesamt inkl. 30 EUR Pflegepflichtversicherung) privat krankenversichert. Mit seinem Einkommen von 52.000 EUR ist der Arbeitnehmer problemlos über der Grenze zur freiwilligen Versicherungspflicht für dieses, aber auch für das kommende Jahr.
Das ändert sich aber mit Abschluss einer Direktversicherung. Danach ergibt sich (selbst bei Berücksichtigung der Steuerersparnis und Ersparnis von SV-Beiträgen) eine MEHRBELASTUNG nach der Direktversicherung von 92 EUR pro Jahr UND es löst eine Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Durch klick auf das Bild, erhalten Sie diese Berechnung vergrößert.
Bevor Sie sich also mit der Direktversicherung in eine GKV Pflicht begeben, aus der Sie und Ihre Arbeitgeber höhere Belastungen tragen müssen, überlegen Sie diesen Schritt genau. Nicht nur die Mehrbelastung ist ein Problem, viel größer ist das Problem der Leistungsverschlechterung durch Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Nur wenn Ihr Einkommen so hoch ist, das genug “Luft” zur Versicherungspflichtgrenze liegt, nur dann macht ein solcher Schritt Sinn. Weiterhin kommt es natürlich entscheidend auf die Auswahl des richtigen Versicherers an. Achten Sie hierbei insbesondre auf Vertragsbedingungen, garantierte Ansprüche und Möglichkeiten den Vertrag flexibel gestalten zu können.
Mehr Informationen:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung
Befreiung von der Versicherungspflicht
Hallo
Ich wollte fragen ob man durch einen Mix von Maßnahmen 1) Teilzeit uns Direktversicherung von der PKV in die GKV wechseln kann.
Beispiel: ab 1.1.2017 Reduziere ich mein Gehalt von 70000 auf 59000€ durch Teilzeit also Stundenreduzierung. Die JAEG liegt aber bei 57600€. Ich kann 2017 maximal 3048€ in die Direktversicherung einzahlen. Mein Einkommen wäre dann 59000€-3048€= 55952€.
Damit wäre ich doch dann unter der JAEG für 2017 und damit Versicherungspflichtig …oder ? und kann so wieder in die GKV..
Mit freundlichen Grüßen
Jochen