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Die unsinnige und teilweise falsche Empfehlung in der Finanztest PKV Analyse

Wer auf der Suche nach einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist, der merkt sehr schnell das er allein kaum weiter kommt. Zu viele Auswahlkriterien sind zu bedenken, oftmals weit in die Zukunft gerichtete Ereignisse zu berücksichtigen und dann dieses ungute Gefühl… wer denkt schon gern darüber nach, welche schlimmen Krankheiten ihm passieren können.

Also sucht sich der Kunde einen Berater. Der wird es wissen und helfen können und vorallem wird dieser im Interesse des Kunden und unabhängig beraten. Am besten ist es noch, man bezahlt für eine Analyse, denn dann kann die ja nur richtig und unabhängig sein. Dieses denken Kunden auch von der Zeitschrift Finanztest. Finanzest, das sind die “Verbraucherschützer die auch in Versicherungsfragen beraten”, liest man oft. Anders als der Makler oder Vertreter will das Unternehmen nichts verkauften. Das stimmt nur bedingt, denn eine Analyse ist nicht kostenfrei.

Finanztest preist die Analyse mit folgenden Worten auf Ihrer Internetseite an. (Hervorhebungen durch mich)

Maßgeschneiderte Angebote

Die Aussicht auf bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse erscheint verlockend, doch welcher private Versicherer bietet den passenden Schutz? Wir ermitteln für Sie günstige Anbieter einer privaten Krankenvollversicherung mit den von Ihnen gewünschten Leistungen. Und wenn Sie bereits privat versichert sind, zeigen wir Ihnen, welche Alternativen Ihr Versicherer Ihnen zum aktuellen Schutz bietet.

Doch was genau bekommt der Anfragende nun für seine 18 EUR? Ist die Anfrage neutral, richtig und gibt fundierte Tipps, so das eine Antragstellung nachher möglich ist? Ich habe es ausprobiert und den Anaylsebogen an die Finanztest geschickt.

Reichen die Fragen aus um eine Empfehlung zu geben?

Schauen wir uns den Fragebogen einmal genauer an. Zunächst ist es aus meiner Sicht recht fragwürdig, wie uns welche Fragen dort gestellt werden. Glaubt Finanztest oder glauben Sie ernsthaft, das diese wenigen Fragen ausreichen?

7 Fragen im ambulanten, 3 im Stationären, 3 weitere im Zahnbereich und dann noch 2 allgemeine Fragen sowie 5 Fragen für das Krankentagegeld sind schlichtweg ungeeignet auch nur ansatzweise ein passendes Produkt zu finden. Eine Private Krankenversicherung erfordert eine ausführliche Beratung und Aufklärung über die Folgen einer Auswahlmöglichkeit. Insbesondere wissen viele Interessenten nicht, was es nun bedeutet wenn Psychotherapie oder Hilfsmittel als wichtig angesehen werden und welche Folgen daraus resultieren. Selbst der 4-seitige Kriterienfragebogen auf meiner Homepage (zu laden im Downloadbereich unter Fragebögen) reicht nicht aus, um ohne weitere Besprechung eine Empfehlung abzugeben.

Kann ich die Finanztest PKV Analyse denn nicht als Ansatzpunkt nutzen?

Jetzt könnte man meinen, Finanztest wolle gar nicht beraten, sondern nur eine erste Orientierung bieten. Im Anschreiben zu der Analyse schreibt Finanztest aber:

Mit unserer Finanzanalyse ermitteln wir nach Ihren Wünschen Tarife, die ein günstiges Verhältnis vom Monatsbeitrag zu den Leistungen bieten.

Das klingt eher so, als wäre hiermit die Wahl des individuell passenden Tarifs möglich und der Kunde/ Interessent kann dann ja direkt einen Antrag bei der Gesellschaft stellen. Ob das dann gut oder schlecht ist, oder besser doch noch ein Berater hinzugezogen wird, muss jeder für sich allein entscheiden. Wenn es jedoch nur ein erster Anhaltspunkt sein sollte, warum soll ich dafür 18 EUR zahlen? Einen solchen Vergleich kann sich jeder in zig Varianten in diversen Online Rechnern erstellen. Sinn macht das nicht wirklich, ist aber möglich.

Wie sieht die Auswertung aus und was genau enthält diese?

Nach Bezahlung der 18 Euro erhielt ich binnen einer Woche per Mail meine “persönliche Finanzanalyse: Private Krankenversicherung”. Darin wurden mir, zugeschnitten auf meinen Fragebogen, exakt 5 Tarife vorgeschlagen, die die Stiftung Warentest für mich für passend hält. Darunter waren in meinem Fall: ARAG K, Hallesche NK, Gothaer MediVita, Universa VE, Nürnberger TOP.

Wie Finanztest auf diese 5 Tarife kommt, ist bei den Auswahlkriterien völlig unklar. Hätte ich gewürfelt, so wären vielleicht mit etwas Glück auch diese heraus gekommen. Erstaunlich sind die Tarife deshalb, da es gravierende Leistungsunterschiede zu meinen Anforderungen gibt. Um das zu verdeutlichen möchte ich hier nur einige Kriterien herausgreifen.

Hilfsmittel – waren mir in meinem Fragebogen SEHR WICHTIG

Warum hier am Markt befindliche Tarife mit offenen Hilfsmittelkatalogen nicht angeboten werden, ist und bleibt wohl das Geheimnis der Tester. Jedoch geht damit zum Beispiel ein Tarif wie der Nürnberger TOPH am Bedarf völlig vorbei. Mit einer geschlossenen Hilfsmittelaufzählung passt dieser keinesfalls zur Anforderung “sehr wichtig”. In den Bedingungen heißt es dazu:

f) Hilfsmittel

Als Hilfsmittel gelten Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Bandagen, Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke und Prothesen, ferner die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen, Schlafapnoegeräte, Herz und Atemmonitore und Ernährungspumpen (und weiter)

Tarif TOP, 2.1 Ambulante Heilbehandlung

Erstattungsfähige Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchstabe d, e, f AVB) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.045,00 EUR pro Person und Versicherungsjahr zu 80% ersetzt. Liegen die Aufwendungen pro Person und Versicherungsjahr über 2.045,00 EUR, so wird der Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen, der 2.045,00 EUR übersteigt, zu 100% ersetzt.

Im Rahmen dieser Regelung sind auch Aufwendungen für orthopädische Schuhe mit ärztlicher Verordnung nach Abzug eines Eigenanteils von 102,00 EUR für ein Paar pro Jahr erstattungsfähig. Als Hilfsmittel gelten auch Krankenfahrstühle, wobei die erstattungsfähigen Aufwendungen hierfür auf 1.500,00 EUR begrenzt sind.

Ein weiterer Punkt, welcher mir in meinem Anforderungsprofil sehr wichtig war, war der Bereich der Höhe der Erstattung der Arztkosten. Somit ist mir nicht klar, warum hier Tarife angeboten werden, die nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/ Zahnärzte erstatten. Das ist bei der Auswahl von Finanztest bei den Tarifen der Nürnberger und der Arag u.a. der Fall. Weiterhin wird ein Tarif der Universa angeboten, der zwar darüber hinaus zahlt, jedoch auf den 5-fachen Satz deckelt. Das Schlimme daran ist jedoch… es hätte bei der Universa mit den Bausteintarifen auch andere Möglichkeiten gegeben.

Auch war mir in meinem Anforderungsprofil insbesondere die Anschlussheilbehandlung sehr wichtig. Ich möchte nicht auf eine Kann-Regelung angewiesen sein, sondern wollte klare und bedingungsgemäß saubere Lösungen, daher hatte ich “sehr wichtig” ausgewählt. Doch was leisten die Tarife denn nun dort?

ARAG – keine Regelung in den Bedingungen zur Anschlußheilbehandlung

Hallesche – laut Stiftung Warentest nur nach Zustimmung, daher wäre auch dieser Tarif ungeeignet. Dumm, oder gut in dem Fall, dass Stiftung Warentest die Bedingungsänderungen der Hallesche Krankenversicherung aus März 2011 noch nicht kennt oder berücksichtigt hat, denn nun sind die AHB Leistungen zumindest in klar definierten Grenzen erstattungsfähig. Der Tarif ist somit quasi eher eine Zufallstreffer

Gothaer – keine Bedingungsaussage, vielleicht leisten sie ja doch?

Universa – keine Regelung zu der Anschlussheilbehandlung

Nürnberger – nur mit Einschränkungen versicherbar, darunter auch eine klare Vorgabe, dass es unmittelbar an den stationären Aufenthalt anschließen muss. Gerade das dürfte in der Praxis wegen medizinischen Gründen oder der Verfügbarkeit eines Platzes zur (ungewollten) Ablehnung der Leistungen führen. Genau nachzulesen in den Bedingungen: “(AHB…) aus den Bereichen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie (Krebserkrankung) handelt und die AHB sich direkt an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt”

Schlimm an der Analyse finde ich insbesondere, dass es eine Reihe von Tarifen und Unternehmen gegeben hätte, die meine Anforderungen erfüllt haben. Vielleicht wären diese etwas teurer gewesen, zum Teil noch nicht mal das, aber meine Anforderungen sind nicht utopisch sondern sogar recht einfach erfüllbar.

Die Tarife die nun vergleichen wurden, sind auch noch falsch dargestellt. Finanztest schafft es tatsächlich bei den wenigen Fragen und Antworten die hier zur Tarifanalyse benutzt werden, noch Fehler einzubauen. Ist aber nicht schlimm, haften muss Finanztest nicht dafür.

Dort heißt es bei den Tarifen der Halleschen (NK) zum Beispiel:

Bestehen, außer den bereits erwähnten, keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen im ambulanten Bereich?

Keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen.

Dumm an der Sache ist nur, das im Bereich der so genannten Heilmittel erhebliche Kostenrisiken drohen. Das Bedingungswerk des Tarifs NK der Halleschen schreibt dazu folgende Passage:

1.4 Heilmittel, Es besteht Versicherungsschutz für folgende Heilmittel:

Krankengymnastik/Bewegungsübungen, Heilgymnastik, Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlungen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Die bis zu den im Heilmittelverzeichnis genannten Preisen erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu 80% erstattet.

Das sind somit gleich zwei gravierende Einschränkungen. Zum einen werden nur die Kosten erstattet, die im Heilmittelverzeichnis aufgeführt sind, zum anderen hiervon nur 80%. Doch was bedeutet das in der Praxis?

Ich hatte vor Jahren mal einen recht schweren Autounfall. Danach bekam ich im Zeitraum eines halben Jahres nach dem Unfall 118 Mal Krankengymnastik (manuelle Therapie für die Schulter), dazu 18 Mal Ergotherapie, 22 Mal Fango und einige weitere Behandlungen. Die Kosten lassen sich gem. Verzeichnis einfach beziffern und ich unterstelle mal, das der Behandler nciht mehr abrechnen will. (das müssten Sie dann in jedem Fall allein zahlen)

118 Behandlungen a 26,60 EUR = 3.138,80 EUR, 20% Eigenanteil = 627,76 EUR

22 Fango Behandlungen a 26,60 EUR = 519,20 EUR, 20% Eigenanteil = 103,84 EUR

18 Behandlungen Ergotherapie a 47,80 EUR = 860,40 EIR, 20% Eigenanteil = 172,08 EUR

In Summe macht das dann mal schnell 903,68 EUR zusätzliche Selbstbeteiligung. Zusätzlich zu der sowieso bestehenden SB von 600 EUR im Tarif durchaus eine Belastung die man vorher kennen sollte. Und bei dem Beispiel handelt es sich um einen einmaligen Autounfall. Fragen sie mal bei einem Physiotherapeuten oder einem Arzt nach, wie viele Behandlungen nach einem Schlaganfall nötig sind. So eine “versteckte Selbstbeteiligung” kann man schon mal vergessen denk vielleicht Finanztest.

Dabei geht es nicht darum, ob es nun gut oder schlecht ist. Ich erwarte aus einer Analyse zur PKV eben genau solche Informationen zu bekommen um mich dann für oder gegen einen Tarif zu entscheiden.

Fazit:

Die Finanztest Analyse zur Privaten Krankenversicherung ist zur Auswahl des eigenen Tarifs und zum aussuchen der Gesellschaft schlichtweg ungeeignet. Es werden pro Tarif gerade einmal eine A4 Seite an Informationen übermittelt und nur wenige Leistungsfragen beantworten, die teilweise noch unvollständig und falsch. Warum man hierfür auch nur einen einzigen Euro ausgeben sollte, ist mir schlichtweg nicht klar.

Wenn Sie sich also mit der Auswahl der Privaten Krankenversicherung beschäftigen, so suchen Sie sich einen spezialisierten und qualifizierten Berater, legen Ihre Wünsche und Kriterien klar dar und schauen sich genau die Aussagen in den Versicherungsbedingungen an.  Vertrauen Sie nicht auf Kulanz. Der Versicherer muss und wird genau das bezahlen, was in den Versicherungsbedingungen enthalten und vereinbart ist. Nur für die dort genannten Leistungen ist die Prämie kalkuliert. Warum sollten Sie mehr Leistungen bekommen, als Sie bezahlt haben?

Was Ihnen weiter hilft:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung

Diverse Blogbeiträge rund um die PKV

2 Kommentare

  1. Hallo,

    sehr guter Artikel. Endlich mal jemand, der sich etwas kritisch mit der Stiftung Warentest außeinandersetzt.

    Ich finde es ebenfalls sehr schade, dass sich viele Verbraucher so “blind” auf die Empfehlungen aus Finanztest verlassen.

    Als Spezialmakler für Zahnzusatzversicherungen kann ich nur über die Tests in dieser Kategorie sprechen. Auch da frage ich mich manchmal, wie die Testergebnisse eigentlich zustande kommen bzw. sind die Prioritäten m.E. oftmals völlig falsch gesetzt (jedenfalls gehen die nicht konform mit meinen täglichen Kundenerfahrungen was Leistungswünsche o.Ä. anbelangt, z.B. anfängliche Begrenzungen, etc.).

    Viele Grüße

    Maximilian Waizmann

  2. Man sollte davon ausgehen, dass es Finanztest “gut meint”. Leider wird das Ziel aber komplett verfehlt. Hier stellt sich immer wieder die Frage, wie eine Einrichtung – von Auto über Waschmaschinen, Onlinetarife und hoch beratungsintensive Versicherungen – alles auf Herz und Nieren prüfen will. Wäre das alles so einfach dann müsste es uns Spezialisten nicht geben.

    Herzliche Grüße

    Hans Jung

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