Private Krankenversicherung im Alter und die Möglichkeiten sich gegen steigende Beiträge zu wappnen, mit ganz unterschiedlichen Modellen.
(Dieser Beitrag entspricht der heutigen Pressemitteilung)
Jeder der sich mit dem Thema Private Krankenversicherung (PKV) beschäftigt stolpert irgendwann über die Frage der Beitragsstabilität und hat im Innersten (zum Teil berechtigte) Bedenken was mit seinen Beiträgen im Alter geschieht.
Dabei geistern in den Köpfen meist Geschichten von horrenden Summen umher, welche auf Erzählungen und kuriosen Beispielen bestehen, sagt Sven Hennig, Spezialmakler für die Private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit. Auf dem Informationsportal für die PKV und BU unter www.online-pkv.de finden sich umfangreiche Informationen und Hilfestellungen auf dem Weg zur richtigen Privaten Krankenversicherung.
Damit solche Szenarien nicht auftreten und die Beiträge planbar bleiben ist eine sorgfältige Auswahl des Tarifes und der Gesellschaft wichtig, so Sven Hennig weiter.
Auch der Vergleich zwischen den beiden, völlig unterschiedlichen, Systemen der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung hinkt. In der GKV werden die Beiträge durch die Änderung des Beitragssatzes angehoben, so die weit verbreitete Meinung. Dieses ist aber nur die halbe Wahrheit. Die alleinige Anpassung des (seit Januar 2009 einheitlichen) Beitragssatzes ist nicht entscheidend. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze werden zusätzlich die Gutverdiener stärker belastet, da „mehr Einkommen” beitragspflichtig wird. Allein in den letzten 10 Jahren wurde die Grenze um fast 14% angehoben. Dazu kommen die Kürzungen der Leistungen und die Einführung von Rezept-, Verordnungs- oder Praxisgebühren und zum Teil drastische Leistungskürzungen.
Auch in der Privaten Krankenversicherung sind Beitragsanpassungen möglich und erforderlich. Der zu Vertragsbeginn vereinbarte und garantierte Leistungsrahmen bleibt aber unverändert, denn dieser kann nur mit Zustimmung des Versicherten verändert werden.
Mit Übergang in das Rentenalter sind jedoch Veränderungen in dem Vertrag unumgänglich. So entfällt der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% der Beiträge, da dieser zur Verminderung von Beitragsanpassungen im Alter zusätzlich angespart wurde. Weiterhin entfallen Bausteine für das Krankentagegeld und ggf. auch weitere Optionen, welche nun nicht mehr benötigte Leistungen abdecken. Eines sollte sich jeder Versicherte jedoch klar machen. Nun folgt in der Regel die Zeit, in welcher die Versicherungsleistungen auch intensiver in Anspruch genommen werden.
Daher hüten Sie sich vor Aussagen die Ihnen weiß machen wollen, Sie sollten ihren Versicherungsschutz jetzt aus Beitragsgründen reduzieren. Warum hatten Sie dann in jungen Jahren einen guten Schutz (den Sie wenig nutzen konnten, oder besser mussten) und nun, wo es viel nötiger ist einen reduzierten?
Achten Sie bei der Auswahl des Privaten Krankenversicherers gleich zu Beginn auf solide Bedingungen, eine saubere und klare Kalkulation und ein ausgewogenes und passendes Unternehmen.
Die meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten neben den Vollkostentarifen auch so genannte Beitragsentlastungsmodelle an. Dabei wird durch einen Zusatzbeitrag eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter finanziert und schafft somit Planungssicherheit. Ob diese auch für Sie sinnvoll ist, muss in einem individuellen Gespräch geklärt werden.
Um dieses jedoch beurteilen zu können ist eine gute und individuelle Beratung unerlässlich, so Sven Hennig weiter. Informationen und einen Kriterienfragebogen für ihr Beratergespräch können Sie sich kostenfrei und ohne Anmeldung auf dem Informationsportal https://www.online-pkv.de im Downloadbereich herunterladen.