Eine berechtigte Frage tritt immer mal wieder auf, so auch heute, als mich folgender Tweet erreichte:
Kollege sagt, dass Privatversicherte im Ruhestand den AG-Anteil on top selbst zahlen müssen. Ist das so?!
Ich hatte bereits vor einigen Jahren etwas zum Zuschuss des Rentenversicherungsträgers geschrieben. Bevor wir darauf aber näher eingehen stellt sich zunächst die Frage, was denn wann genau mit der Privaten Krankenversicherung passiert und welche konkreten und planbaren Änderungen anstehen. Da wären zwei wichtige Zeitpunkte zu nennen. Mit dem 60. Lebensjahr endet die Zahlungspflicht für den gesetzlichen Zuschlag. Dieser (zwangsweise) zu zahlende Beitragsanteil beträgt 10% des PKV Beitrages und wird von dem Versicherer angespart. Eine Zahlungspflicht besteht aber nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Danach bleiben die angesparten Beträge dort liegen und werden ab dem 65. Lebensjahr zur Minderung oder Verhinderung von Beitragsanpassungen genutzt. Erst wenn mit dem 85. Lebensjahr noch “Geld übrig ist”, wird dieses auch zur Prämienreduzierung verwendet.
Eine Weitere Veränderung findet mit Ende des aktiven Arbeitslebens statt. Dieses kann mit 60, 63, 65, 67 oder eben auch früher sein. Ab diesem Zeitpunkt verringert sich der Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) durch den Wegfall des Krankentagegeldes. Dieses muss dann nicht mehr versichert werden, denn “arbeitsunfähig” kann der Kunde nicht mehr sein und eine Rente bekäme er auch dann, wenn er krank ist.
Wer zahlt denn meinen Arbeitgeberzuschuss?
Solange die Versicherten als Arbeitnehmer tätig sind, bekommen diese vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Regelungen im §257 Sozialgesetzbuch V. Der Zuschuss für das Jahr 2013 beträgt zum Beispiel max. 287,84 EUR für die Kranken- und 38,39 EUR für die Pflegeversicherung, doch wo kein Arbeitgeber, da auch kein Zuschuss. Daher entfällt dieser Zuschlag mit Ende der aktiven Tätigkeit und der Kunde muss erst einmal seinen Beitrag für die Private Krankenversicherung komplett selbst zahlen.
Zahlt denn keiner mehr was dazu?
Doch, anstelle des Arbeitgebers gibt es einen Zuschuss des (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgers. Dieser ist jedoch nicht so hoch und abhängig davon, welche (gesetzliche) Rente der Versicherte denn dann bekommt. Dabei geht es auch hier um die später auszuzahlende Rente, von welcher prozentual ein Zuschlag gezahlt wird.
Der Zuschuss ist demnach an den (dann gültigen) Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt. Zunächst muss berechnet werden, welcher Beitrag in der GKV auf die gesetzliche Rente zu zahlen wäre.
Altersrente (Prognose): 2.200 EUR
maximaler Zuschuss errechnet sich aus 15,5% – 0,9% = 14,6% * 2.200 EUR
Dieser Betrag ist der Beitrag, den der Kunde für einen Schutz in der GKV zahlen müsste. Da der Rentenversicherungsträger auch hier nur den halben Zuschuss und maximal 50% des Beitrages zahlt, ergibt sich folgende Beteiligung:
321,20 EUR davon die Hälfte: 160,60 EUR monatlicher Zuschuss
Weitere Einkünfte, Betriebsrenten oder sonstiges auf welches auch Krankenversicherungsbeitrag in der GKV zu zahlen wäre, spielt hier keine Rolle. Der Grund ist einfach, denn auch für diese anderen Einkunftsarten würde es keinen Zuschuss zum GKV Beitrag durch den Rentenversicherungsträger geben. Durch Komponenten zur Beitragsentlastung lassen sich die Aufwendungen im Alter jedoch weitere abmildern. Zudem müss(t)en in der GKV Zusatzversicherungen berücksichtigt werden, um einen vergleichbaren Schutz sicher zu stellen.
Weitere Informationen:
Riester Rente zur Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung?
Bis zu welchem Alter soll ich noch in die Private Krankenversicherung wechseln?
Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung im Alter- wie schütze ich mich vor steigenden Beiträgen
Muss ich den Zuschuss des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers beantragen oder erhalte ich diesen automatisch? Ich habe mit Eintritt ins Rentenalter 2010 diesen Zuschuss nicht beantragt. Sollte ich ihn nicht erhalten haben, kann ich ihn nachträglich einfordern?
Besten Dank und freundliche Grüße
Dr. Brigitte Pichon
Hallo,
der muss in jedem Fall beantragt werden. Wenden Sie sich bitte an die Rentenversicherung.
gemessen an meiner Rentenhöhe, muß ich bei der PKV
nahezu den doppelten Beitrag für Pflegepflichtversicherung
zahlen als ein gesetzlich Krankenversicherte ???
Warum ? Leistungen sind völlig gleich und Träger ist der
Staat….das muß doch ungesetzlich sein ????
Hallo,
nein, denn es ist auf der einen Seite ein kapitalgedecktes, auf der anderen ein umlagefinanziertes System,
Sie zahlen abhängig vom (Eintrittsalter), der GKV Rentner nach Rentenhöhe.
Bei vielen Angestellten ist es eher anders. Diese zahlen in den Jahren als Angestellte 60-80% weniger in der privaten PV
Hallo,
ja, es ist ungesetzlich !
Denn die Regierung hat ihre Kompetenz überschritten.
Die Regierung hat ein Gesetz für alle Bundesbürger erlassen,das diese Pflicht-Pflegevers. verlangt.
Ich als Privatversicherter will sie nicht.Damit ist mir meine persönliche Entscheidungsgewalt genommen.Das ist verfassungsfeindlich.
Aber lohnt sich deshalb eine Verfassungsklage ??
Verfassungsklage.. wie süß 😉