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Die Lücke im Krankentagegeld – 100 € pro Tag sind keine 3.000 Euro monatlich

Das ist ein typischer Denkfehler, der taucht in meinen Beratungen immer und immer wieder auf.

“Aber ich brauche doch keine 3.000 Euro, das ist ja mehr als ich heute netto habe.”

Wirklich?

Wie berechnet sich das Krankentagegeld und was bleibt übrig?

Wer sich mit dem Thema Private Krankenversicherung beschäftigt, der wird sich auch mit dem Thema Krankentagegeld befassen müssen. Dieses sichert für Angestellte nach der 6. Woche (für Selbstständige und Freiberufler auch vorher) das Einkommen und ersetzt somit die Zahlungen des Arbeitgebers.

Doch der große Trugschluss ist noch ein ganz anderer. Wer also glaubt er versichert heute 100 EUR Krankentagegeld, der wird keineswegs 3.000 EUR im Monat zur Verfügung haben.

Bereits unter dem Punkt “Krankengeld” hier auf der Seite finden Sie weitere Erklärungen dazu. Es sind von dem ausgezahlten Geld noch weitere Kosten zu bestreiten. In der Praxis sieht das dann wie folgt aus:

verbleibender Betrag 1.546,70 €

verbleibender Betrag 1.546,70 €

Tagessatz Krankengeld100,00 €
  
ausgezahlter Betrag (30 Tage)3.000,00 €
  
– abzüglich Rentenversicherung (freiwillig):– 753,30 €
– abzüglich Beitrag zur Krankenversicherung (AG+AN Anteil)– 700,00 €
  
  

Das versicherte Krankengeld, welches immer für 30 Tage und nicht nur für Arbeitstage gezahlt wird, ist damit nicht der Betrag, welcher auch ausgezahlt wird.

Die Arbeitslosenversicherung läuft übrigens ebenfalls weiter, wird Ihnen aber nicht abgezogen. Der dazu notwendige Beitrag wird durch das PKV Unternehmen direkt an die Bundesanstalt für Arbeit gezahlt und Ihnen nicht berechnet.

Auch ist es wichtig die Rentenversicherung zu prüfen und dort die Weiterversicherung zu beantragen. Es passiert NICHT AUTOMATISCH. Sie müssen einen Antrag auf Weiterversicherung bei der Rentenversicherung stellen. Hierzu sollten Sie dieses innerhalb der Frist von 3 Monaten tun, nur dann ist eine rückwirkende und nahtlose Versicherung möglich.

Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Wer kann auf Antrag versicherungspflichtig werden?

(…) Ebenfalls berechtigt sind Personen, die arbeitsunfähig sind oder an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilnehmen, wenn sie keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben (Versicherungspflicht auf Antrag für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation). Dazu gehören Personen, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (z. B. privat Krankenversicherte). Voraussetzung ist jedoch, dass sie im letzten Jahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung zuletzt versicherungspflichtig waren.

Wie hoch sind die Beiträge für die Rentenversicherung?

Bei Arbeitsunfähigen und Rehabilitanden, die keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, wird der Rentenversicherungsbeitrag aus einem Betrag in Hohe von 80 % des zuletzt für einen vollen Kalendermonat versicherten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens berechnet. Die Rentenversicherungsbeiträge sind in diesen Fällen vom Antragsteller (Versicherten) alleine in voller Hohe zu tragen.

Es ist also das Einkommen im letzten vollen Monat vor der Krankheit maßgebend. Dabei wird dann nur 80% des damaligen Einkommens zu Grunde gelegt und dieser mit dem geltenden Rentenversicherungsbeitrag multipliziert. Ungeachtet der letztendlichen Höhe, eines ist klar. Es wird ein deutlicher Betrag abgezogen und keineswegs sollte man darauf verzichten diese “freiwillige” Zahlung auf Antrag abzulehnen. Nur so entstehen keine Lücken im Beitragsverlauf und es bleiben weitere Leistungen der Rentenversicherung erhalten.

In unserem Beispiel bleiben also von den 3.000 Euro versichertem Krankentagegeld 1.546 EUR übrig. Selbst wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt würden, wären es nur 2.246 EUR.

Der Weg zur richtigen Krankentagegeldhöhe

Um nun aber den passenden Betrag zu ermitteln, lässt sich dieses einfach zurückrechnen. Zunächst einmal müssen Sie überlegen, welchen Betrag Sie am Ende benötigen. Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen heute und wie gut kommen Sie damit aus? Was entfällt an Kosten wenn Sie nicht mehr zur Arbeit fahren müssen? und… entfallen diese wirklich? Was ist mit den Kosten der Arztbesuche? Wann verlieren Sie den Anspruch auf den Dienstwagen/ Firmenwagen und wenn Sie den behalten dürfen, wie hoch sind die Kosten? (meist werden die 1% geldwerter Vorteil auch dann weiterberechnet und sind an den Arbeitgeber zu erstatten). Ist der Betrag klar, bildet dieser den Bedarf.

Bedarf im Krankheitsfall (muss nicht dem Netto entsprechen)

dazu kommen Rentenbeiträge (18,6% von 80% des Bruttoeinkommens vor Krankheit)

plus die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der PKV

= Krankentagegeld pro Monat

/ 30 = Tagegeld

Auch hier ein Beispiel in Zahlen. Unser Musterkunde hat ein Bruttoeinkommen von 5.500 EUR, Steuerklasse eins und damit ein Nettoeinkommen von 3.120 EUR. Dazu kommt ein geldwerter Vorteil von 450 EUR und damit ein ausgezahltes Netto von 2.670 EUR. Diese 450 EUR sind auch im Krankheitsfall weiter zu zahlen, sonst könnte unser Musterkunde auf keine weiteren Zahlungen verzichten und möchte daher sein Nettoeinkommen auch weiterhin bekommen. Auch der Beitrag zur PKV (PLUS AG ANTEIL) läuft natürlich weiter.

Bruttoeinkommen 5.500,00 €
bisheriges Netto 3.120,00 €
geldwerter Vorteil 450,00 €
   
Auszahlungsbetrag 2.670,00 €
   
Rückrechnung der Krankengeldbeträge  
   
Bedarf im Krankheitsfall 2.670,00 €
plus geldwerter Vorteil 450,00 €
Rentenversicherungsbeiträge (18,6% von 80% des Brutto) 814,00 €
Beitrag zur Privaten KV (inkl. AG Anteil) 700,00 €
   
Bedarf im Krankheitsfall 4.634,00 €
Tagessatz 154 €

Mit einem versicherten Krankengeld vom 155 EUR ist somit der Bedarf gut abzusichern. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie das Krankengeld regelmäßig überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.

Anpassung des Krankengeldes – denken Sie daran

4 Kommentare

  1. Eine Frage zur Berechnung der KTG-Höhe:
    Den verbleibenden Eigenanteil der PKV bezahlt man ja bereits/immer aus seinem Nettoeinkommen. Daher müsste man bei der KTG-Berechnung doch nur den AG-Anteil zur privaten Kranken- & Pflegeversicherung dem Nettoeinkommen hinzurechnen, und nicht den gesamten PKV-Beitrag?

  2. Die Dkv schreibt,max 80% von Bruttogehalt ab 43.Tag!

    Somit total unterversichert!

    Darf man nun bei DKV Nettogehalt,plus Beitraege DKV plus Rentenbeitraege als KTG versichern??

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