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Die Herren vom Main laufen immer noch in die falsche Richtung – es ist eine Schande für die Branche, leider!

[Lesezeit ca. 12 Minuten]

Es gibt so Tage, da kann ich gar nicht soviel essen, wie ich k…. könnte. Nein, es hat niemand meinen Account gekapert, auch schreibt niemand unter meinem Namen. Ich habe heute einfach gestrichen die Nase voll und kann mich nur schwer zurückhalten. Daher werde ich diesen Beitrag wohl auch morgen nochmals gegenlesen, dann sicher einige Passagen sprachlich entschärfen und dann online stellen. Warum? Weil mir heute wieder einmal vor Augen geführt wurde, wie verlogen und hinterlistig einige “Kollegen” sind. Ich traue mich gar nicht diese als Kollegen zu bezeichnen, denn solche sind es nicht. Es gibt eine Reihe von guten Maklern, gute Versicherungsvertreter und Vermögensberater und es geht mir heute keinesfalls um ein Bashing, weder gegen einzelner Berufsstände, geschweige denn einzelner Berater. Aber eine Firma, welche ebenfalls in der Branche tätig ist ihr Unwesen treibt, schafft es immer und immer wieder den Vogel erneut abzuschießen.

Die Vorgeschichte

Erster Akt

Es gab schon vor ca. 18 Monaten einen Beitrag, einen der hinterlistige Berater beschrieb, solche die man niemals auf Kunden loslassen sollte. Hier können Sie die Geschichte vollständig nachlesen und sich selbst ein Bild machen. Nicht nur dieser Fall beschäftigt Juristen.

Zweiter Akt

Dann, knapp ein Jahr nach dem Erscheinen der Geschichte hat wohl der Geschäftsführer des Unternehmens einmal selbst nach seinem Unternehmen gegoogelt oder er wurde darauf angesprochen und schrieb mir daraufhin eine E-Mail. Tenor der Mail:

  • – ich verbreite falsche Tatsachen über sein Unternehmen
  • – es war alles ganz anders und der Kunde hat mich belogen
  • – es verletzt das Persönlichkeitsrecht seines Unternehmens und ich müsse ihm Schadenersatz zahlen

Nachdem ich dann freundlich mit einigen Fakten geantwortet hatte, schrieb er mir, der Fall gehe nun an den Anwalt. Dann teilte er mir aber vorher noch mit: “Wir arbeiten mit vielen Untervermittlern zusammen und haben ca. 1.000 Neukunden pro Jahr. Da kann ich nicht garantieren, dass alle Kunden zufrieden sind, ich kann nur garantieren, dass ich jedem Fall persönlich nachgehe.”

Soweit, so richtig. Klar kann ein Geschäftsführer nicht jeden einzelnen Schritt seiner Mitarbeiter überwachen und keinesfalls sitzt er bei einer Beratung dabei. Dennoch, ein Unternehmen muss eben sicherstellen und solange optimieren, bis sich solche Fälle lösen und nicht zur Normalität verkommen. Daran bestand aber wohl wenig Interesse, denn es ist ja einfacher einem, der etwas negatives schreibt, zu drohen und “Anwälte auf den Hals zu schicken”. Dann braucht man die eigenen Prozesse ja nicht überdenken und bearbeiten.

Was mich hier nur wundert? All diese angeblich falschen Behauptungen sind belegt. Teilweise mit eidesstattlichen Aussagen, teilweise mit Schriftstücken, nachweisbar und nachvollziehbar.

Dritter Akt

Weitere Kunden melden sich. Sie haben im Blog gelesen und ebenfalls Probleme mit dem Unternehmen. Auch hier seien Gesundheitsfragen verharmlost worden “Thrombose? Brauchen Sie nicht angeben, war ja nur im Unterschenkel.” und führen nun zu großen Problemen. Der Versicherer wittert Betrug, beginnt mit einer Prüfung der Anzeigepflicht und der Kunde ist sich nunmehr sicher: “das war so alles nicht richtig, aber wir haben dem Berater geglaubt.”. Diesmal war es nicht einfach nur “irgendein Untervermittler”, mehr kann ich aber aufgrund eines möglicherweise anstehenden Prozesses des Kunden noch nicht dazu schreiben.

Doch das sollte nicht der einzige “Folgefall” bleiben, dazu aber nachher mehr.

Vierter Akt

Der Anwalt wurde dann beauftragt und schrieb mir einen Brief. Das war dann wohl irgendwann im März. Ohne dass ich auch nur einmal irgendwo den Namen des Kunden erwähnt hatte, stand im Anwaltsschreiben nun ein Kundenname. Interessant, wo man doch gar nichts gemacht haben will und der Kunde hier natürlich auch schuld sein soll. Wie viele solcher Fälle man wohl dazu hat? Ich zumindest habe weder gesagt noch bestritten, dass es sich um den nun zitierten Fall handelt.

Dennoch hat man eine Geschichte aufgeschrieben und ist weiter der Meinung, alles falsch, alles gelogen, der Berater hat alles richtig gemacht und der Kunde erzählt hier die Unwahrheit. Das kann und darf ich natürlich nicht schreiben. Komisch, denn auch Kollegen kennen solche Fälle und prozessieren teilweise schon

Zum Glück leben wir in einem Land, wo die Pressefreiheit groß geschrieben wird, wo durchaus auch unangenehme Wahrheiten geschrieben werden dürfen. Daher habe ich versucht, in knapp vier DIN A4 Seiten die Sache etwas genauer zu erklären. Vielleicht hat ja der Mandant bei der Beauftragung seines Anwaltes auch nicht an alle Tatsachen gedacht oder der Berater hat ihm einfach auch nicht alle Tatsachen erzählt? Kann ja sein, wer weiß das schon.

Seitdem passierte nichts. Entweder wurden weitere Auskünfte nachgeliefert und das Bild hat sich nun doch verändert, oder aber die Gerichte haben einfach viel zu tun und warten mit der Zustellung der Klageschrift an mich noch ab, wer weiß. Vielleicht werden wir es noch erleben, vielleicht kommt auch zu dem alten Fall nichts mehr. Macht auch nichts, wir haben nun einen neuen, mal wieder.

Ein neuer Fall

Eines möchte ich vorab loswerden. Hier ist das Kind noch nicht ganz in den Brunnen gefallen und daher ist es durchaus noch zu retten. Was nicht bedeutet, dass damit der Fall abgetan oder erledigt ist. Lediglich finanziell oder auch vom Vertragszustand ist es noch nicht unlösbar. Nachdem ich also heute einen „Gespräch“ über den Live Chat hatte und anschließend ein langes Telefonat führte, hier einmal etwas mehr Details zur der Geschickte.

Da arbeitet jemand in einem kleinen Unternehmen. Nicht viele Mitarbeiter. Ein ausländischer Geschäftsführer, ein Prokurist und eben einige Mitarbeiter sind dort beschäftigt, einer von ihnen sollte seit kurzem in der Situation sein, sich selbst für die gesetzliche oder private Krankenversicherung zu entscheiden, kurzum, er verdient seit einigen Monaten genug und ist nun freiwillig versichert. (weitere Details zu der freiwilligen Versicherung hier)

Während er nun eher zufällig ans Telefon in der Firmenzentrale geht, meldet sich ein Anrufer und fragt nach dem Geschäftsführer. Eher geheimnisvoll, denn genau sagen worum es geht wolle er nicht. Nachdem an einem der folgenden Tage der Anruf erneut kommt, rückt man damit raus. Man suche den Geschäftsführer oder Prokuristen, etwas Wichtiges wolle man besprechen. Nach weiteren Nachfragen endlich einige Details. Kurzum, der Angerufene erwähnt nun, wenn sich hier einer privat versichern könne, dann er. Schon “hörte man das Blitzen in den Augen” und es ging los. Ob er sich das dann nicht einmal anhören wolle. Unverbindlich und natürlich kostenlos.

So kommt es zu einem Beratungsgespräch und der Berater stellt dem Interessenten das Thema PKV und den Wechsel dorthin vor. Die Herren kamen gleich zu zweit, einer allein kann auch schlecht so dämlich sein. Die Beratung dauerte, inklusive des Antrages, aller weiteren Unterlagen und allem “Drum und Dran” knapp 1-1,5 Std., erinnert sich der Interessent heute. [wie lange eine Beratung normalerweise dauert, das habe ich hier einmal erklärt]

Nachdem einige Fragen besprochen sind, muss natürlich erst einmal geklärt werden, ob er sich denn versichern wolle. Auch aber, ob er überhaupt versicherbar ist und die Gesellschaft ihn nehmen würde. Daher muss man einmal eine Anfrage machen, ganz unverbindlich und kostenlos.

Kopien von Vorschlägen, Unterlagen oder gar Bedingungen gibt es keine, wollte man per Mail senden, hat man aber nicht.

Unterschreiben muss der Kunde diese ja auch noch, nebst Vollmacht und vorsorglicher Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse. Letztgenanntes ist übrigens gar nicht verkehrt, wenn der erste Wille besteht zu wechseln, da die “Kündigung der GKV völlig risikolos möglich ist” [hier weitere Hintergrundinformationen zur GKV Kündigung nachlesen]. Also werden diverse Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben. Kopien hat der Kunden sonderbarerweise nicht bekommen. Warum auch. Auch hat dieser dieses nicht weiter hinterfragt, wollte er doch nie einen richtigen Antrag stellen, sondern nur einmal unverbindlich prüfen lassen, ob er möglicherweise überhaupt versicherbar ist. Warum aber hier eine anonyme Anfrage sinnvoller wäre? [hier weitere Details nachlesen]

So ging man dann auch auseinander und verabredete sich für weiteren Kontakt, wenn man neue Erkenntnisse habe. Der Interessent war soweit zufrieden, hat ja nun alle Zeit der Welt. Auch waren Tarife noch nicht entschieden, weder Details zum Vertrag noch zur Gesellschaft. Daher machte sich der möglicherweise bald privat versicherte Kunde auch keine Gedanken, wollte sich auch noch anderweitig informieren und beraten lassen.

Doch die Verwunderung geht dann einige Zeit später los. Der Berater sendet ihm per Mail irgendwann ohne weitere Informationen eine Kopie einer Police. Dabei ist noch nicht klar, warum der Vermittler diese bekommen hat, der Versicherer hat dem Kunden die Police nicht zugeschickt, bis heute nicht. Spätestens dann wäre dem Kunden ja aufgefallen, dass hier etwas nicht zu stimmen scheint. Also informiert der Interessent seinen Berater über den Fehler und lässt ihn wissen: “So war das nicht abgesprochen, ich sollte nur eine Anfrage machen, nichts abschließen.” Aber der Vermittler beruhigt. “Alles gut, machen Sie sich keine Sorgen, wir mussten ja erst einmal testen ob Sie versicherbar sind.”

Die GKV bestätigt eine Kündigung

Doch dann, dann wird es kurios. Obwohl der Vermittler wusste was die korrekte Willenserklärung des Kunden war, nämlich unverbindlich anzufragen und auch der Kunde ihm nochmals deutlich per Telefon genau das mitteilte, ist die so genannte Folgeversicherungsbescheinigung wohl zur GKV geschickt worden. Das kann unmöglich der grüne Versicherer aus dem Norden der Republik getan haben, denn Versicherer versenden an die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Folgeversicherungsbescheinigungen. Dafür ist der Kunde verantwortlich und muss sich hier darum kümmern.

Dennoch hat die Krankenkasse nun aktuell die Beendigung der Mitgliedschaft final bestätigt. Zum Glück, denn erst durch dieses Schreiben ist der Kunde auf den Schwindel aufmerksam geworden, hat Google bemüht und landete am Ende hier um mir von dem Fall zu erzählen.

Fragen über Fragen

Warum hat aber der Berater hier erneut gegen den Willen des Kunden gehandelt?

Warum werden hier, auch wenn der Kunde keinen Vertrag wollte und keinen Antrag stellen wollte, Unterlagen falsch weitergebenen? Warum wird aus einer “unverbindlichen Anfrage” ein rechtsverbindlicher Antrag den der Versicherer mit einer Police beantwortet?

Nun, das ist nur mit Zufällen bei einem Vermittler zu erklären. Nur der hatte die Daten des Kunden, nur der kann die Annahmeerklärung/ Bescheinigung der Folgeversicherung bekommen und an die gesetzliche Kasse weitergeleitet haben. Sicher ist das hausintern und ausversehen passiert, anders kann ich mir das nicht erklären.

Auch stellt sich nicht erst seit dem 25. Mai 2018 die Frage, wie hier mit Daten und Informationen des Kunden umgegangen wird.

Mit welcher Berechtigung und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage verschickt der Berater hier Daten und Unterlagen an die gesetzliche Kasse?

Wo ist die Kopie des Antrages geblieben und was hat der Interessent vielleicht noch alles unterschrieben, ohne es genau gelesen oder geschweige denn eine Kopie bekommen zu haben?

Jetzt muss eine Lösung her. Irgendwie muss der Kunde ja zu seinem Recht kommen und es muss doch möglich sein, dass sich Berater an das halten was Ihnen gesagt wird.

Die Lösung

Zunächst einmal steht es mir als Blogger und auch uns als Makler nicht zu, rechtlichen Rat zu geben. Dennoch werde ich versuchen, hier einige Erläuterungen zu liefern und die gesetzlichen Grundlagen darzustellen, auch ohne konkret im Einzelfall zu beraten.

Vertragserklärung und Widerrufsrecht

Der Gesetzgeber hat, zuletzt mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vor einigen Jahren, klare Grundlagen geschaffen. Demnach muss der Versicherer den Antragsteller auf seine Rechte hinweisen, ihm alle vertragsrelevanten Unterlagen zusenden und dann über sein Widerrufsrecht informieren. Um also bei unserem Beispiel zu bleiben, der Kunde muss von der Hanse den Versicherungsschein bekommen, dazu die Allgemeinen Vertragsbedingungen, Produktinformationsblatt etc. All diese Unterlagen werden von dem Versicherer normalerweise per Post an den Kunden geschickt.

Die Grundlage bildet der Paragraph 8 des Versicherungsvertragsgesetzes. Dort heißt es wörtlich:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG)
§ 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:

1.
der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und
2.
eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.

Wenn der Interessent nun gar nichts hat, dann ist es einfach. Aber auch sonst müsste der Versicherer nachweisen, dass er dem Kunden alle Unterlagen geschickt hat, diese vollständig waren und auch beim Kunden angekommen sind.

In unserem Fall kann der Interessent aber auch vorsorglich wiedersprechen, denn eine Police hat er ja noch nicht einmal, nur eine Info seines Vermittlers. Sollten Sie also auch in eine solche Situation gekommen sein, so könnten Sie folgendes Muster als Grundlage verwenden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Antrag/ der Voranfrage/ der Versicherung Nr. liegt mir bisher der Versicherungsschein noch nicht vor. Auch die nach §8 VVG erforderlichen Unterlagen und die Belehrung über das Widerrufsrecht sind nicht vorliegend. Da es aber nie meine Absicht war, einen Antrag zu stellen, sondern nur eine Voranfrage zur Versicherbarkeit gemacht werden sollte, widerspreche ich rein vorsorglich dem Versicherungsschein.

Diesen Widerspruch bestätigen Sie mir bitte binnen der kommenden 7 Tage schriftlich.

Weiterhin senden Sie mir bitte gem. DSGVO eine Auskunft über alle über mich gespeicherten Daten und eine Übersicht der Dienstleister, welche diese bekommen haben. Weiterhin fordere ich Sie zur Datenlöschung auf. Auch hier bitte ich um Bestätigung binnen 7 Tagen.

Ebenfalls senden Sie mir bitte eine vollständige Kopie der bei Ihnen eingegangenen Antragsunterlagen mit meinen Daten und Unterschriften.

Mit freundlichen Grüßen”

Gerade die Anforderung der Antragskopie ist hier hilfreich, denn eine solche liegt dem Interessenten bisher nicht vor.

Vollmachten und Maklerauftrag

Nun könnte es ja sein, der Kunde habe bereits bei den ganzen Unterlagen irgendwo einen Maklerauftrag oder andere Vollmachten unterschrieben. Da dieses nicht ganz klar ist und eine Kopie nicht vorliegt, müssten auch diese vorsorglich wiederrufen oder / und gekündigt werden. Dieses sollten Sie nicht vergessen. Parallel können Sie auch den Versicherer direkt informieren, dass Sie hier einer Datenweitergabe in der Zukunft wiedersprechen. Möchten Sie nicht mehr angerufen werden, so besteht auch hier die Möglichkeit, dieses zu untersagen.

Auch die gespeicherten Daten können Sie, nicht erst seit der DSGVO abfragen. Auch hier, falls Sie nicht wissen wie, ein mögliches Muster wäre so eines: (Quelle: Abo Alarm und eigene Ergänzungen)

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit von meinem Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO Gebrauch machen und bitte Sie daher, mir innerhalb der einmonatigen Frist nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:

1. Ist/Soll eine Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt/erfolgen oder nicht? Bitte senden Sie mir eine Kopie zu bzw. erstellen mir einen Zugang zu meinen personenbezogenen Daten, die Sie erhoben haben und/oder verarbeiten.

2. Bitte senden Sie mir einen Bericht darüber zu, inwiefern meine personenbezogenen Daten von Ihnen im Einzelnen verwendet wurden/in Zukunft verwendet werden. Bitte klären Sie mich auch über Ihre TOMs/weitere Schutzmaßnahmen sowie die geplante Speicherdauer auf.

3. Bitte senden Sie mir eine Liste aller Dritten bzw. Auftragsverarbeiter zu, die Zugriff auf meine personenbezogenen Daten haben (könnten) und die betreffenden Rechtsgrundlagen.

4. Sollten Sie aus anderen Quellen als von mir persönlich Daten mich betreffend erheben, teilen Sie mir bitte entsprechend Art. 14 DSGVO alle Informationen über diese Quelle mit.

Diese Anfrage steht unter der Bedingung, dass Ihre Antwort kostenfrei für mich ist.

Auskunftsersuchende:

Name:

Anschrift.

Geb. Datum.

[Falls gewünscht, folgende Ergänzungen]

Weiterhin senden Sie mir bitte eine vollständige Kopie aller Unterlagen über meine Person, da mir hier eine Antrags-/ Anfragekopie nicht vorliegt. Einen eventuell erteilten Maklerauftrag oder weitere Vollmachten kündige ich hiermit und ziehe erteilte Vollmachten zurück.

Weiterhin widerrufe ich rein vorsorglich die Erlaubnis zur telefonischen Kontaktaufnahme.

Eine Bestätigung und die Kopie der Unterlagen erwarte ich binnen der kommenden 10 Tage ab Zugang.“

Information an die gesetzliche Krankenkasse

In unserem Fall hatte die gesetzliche Krankenkasse, wo der Kunde derzeit versichert ist, bereits die Bestätigung der Folgeversicherung bekommen. Hiermit ist dann auch die ausgesprochene Kündigung wirksam geworden und die GKV endet nun.

Soll dieses nun rückgängig gemacht werden, so bleiben nun zwei Möglichkeiten. Sie können dazu das passende aus dem folgenden Schreiben auswählen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich rein vorsorglich, dass ich eine Versicherung in der PKV bei der _______ heute widerrufen habe. Die Folgeversicherungsbescheinigung ist also ungültig.

[ALTERNATIVE 1]

Ich bitte um kurze Bestätigung. Die ausgesprochene Kündigung erhalte ich zunächst aufrecht, unterrichte Sie aber vor Ablauf der Frist erneut. Sollte ich mich für eine andere Private Krankenversicherung entscheiden, so werde ich hier eine neue Folgeversicherungsbescheinigung einreichen.

[ALTERNATIVEN 2]

Ich ziehe meine ausgesprochene Kündigung bei Ihrem Unternehmen hiermit zurück und möchte zunächst unverändert die Mitgliedschaft erhalten. Sollte ich mich in der Zukunft anders entscheiden, spreche ich eine neue Kündigung aus.

Mit freundlichen Grüßen“

und was lernen wir daraus?

Das ist jetzt leider weder der erste, zweite noch dritte Fall, es sind einige mehr. Komischerweise alle bei einem Unternehmen, wenn auch von ganz unterschiedlichen Beratern “verbockt”. Ob ich das gut oder schlecht finde weiß ich noch nicht. Wäre es ein Berater, könnte man ihm Böses unterstellen und müsste bei einigen der Fälle sogar strafrechtliche Handlungen vermuten, oder könnte es zumindest glauben. Das kann aber weder der Kunde noch ein Außenstehender beurteilen und hier sind Gerichte und entsprechende Organe gefragt dieses zu prüfen.

Passieren solche Sachen aber bei mehreren Beratern eines Unternehmens, so muss sich die Leitung einer Beratungsgesellschaft durchaus die Frage gefallen lassen, wie dieses in Zukunft abgestellt und besser kontrolliert werden kann. Es kann nicht im Sinne eines Unternehmens sein, nur um der Provision willen, solche Gebaren zu dulden oder gar zu fördern.

Wo genau hier die Gründe und Schwachstellen liegen, vermag ich nicht zu beurteilen, das müssen andere tun. Dennoch sollten Sie als Interessent einige Dinge beherzigen.

  • –  Wenn Beratungsbedarf besteht, gehen Sie aktiv auf einen Berater zu (gern auch mehrere)

  • –  Informieren Sie sich über Qualifikation, Referenzen und Arbeitsweise

  • –  Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, NIE!

  • –  Sollten Sie die Unterlagen nicht sowieso per Mail oder Post bekommen und/oder versenden, lassen Sie sich Kopien geben

  • –  unterschreiben Sie niemals etwas blanko “weil man es so später dann anpassen/ verwenden kann”

  • –  sagen Sie deutlich was Sie wollen (nur eine Anfrage, einen Antrag, anonym oder nicht)

  • –  hinterfragen Sie Aussagen, lesen Sie Bedingungen, machen SIE SICH FIT IM THEMA

  • –  bekommen Sie Post mit Bestätigungen, Policen etc. kontrollieren Sie diese und beachten die Fristen für einen Widerspruch

  • –  wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie es!

Nur wenn Sie “im Thema stecken” und verstehen was Sie da tun und was Sie unterschreiben, nur dann können Sie Folgen abschätzen und die Risiken und Nebenwirkungen richtig abschätzen.

Entscheidungen unter ZEITDRUCK sind NIEMALS RICHTIG.

Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV

Eine Anmerkung gestatten Sie mir bitte noch. Der Versicherer hat hier absolut nichts falsch gemacht. Er hat einen Antrag bekommen, den geprüft und policiert, nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht.

Leider sorgen solche Fälle immer mehr für schwindendes Vertrauen und den Ruf, den die Branche leider hat. Ich bin seit 22 Jahren in dieser Branche, berate seit 18 Jahren ausschließlich zu den Themen PKV, BU, Pflege etc. und habe leider in den letztren Jahren einige solcher Fälle gesehen. Manche schlimm, andere schlimmer.

Nicht immer erzählen auch Kunden die Wahrheit, keineswegs immer sind Berater oder Versicherer schuld, auch manche Kunden vergessen nach einigen Wochen/ Monaten schnell einmal, was da wirklich war oder haben bei der Antragstellung schlichtweg Angaben vergessen oder etwas bewusst verschwiegen. Leider gibt es aber auch einige tiefschwarze Schafe in der Branche. Solche, die den Ruf der vielen guten und engagierten Kollegen mit ein, zwei oder drei Beratungen ruinieren.

Ich möchte auch in einigen Jahren noch entspannt und gern als Makler arbeiten und habe daher kein Verständnis für solche “Kollegen”. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, solche Fälle aufzudecken und zu senibilisieren.

So, nun gehe ich etwas essen. Danke für das Lesen bis hier, bis ganz ans Ende, es geht jetzt wieder. 🙂

2 Kommentare

  1. … und wen interessiert´s?

    Solange Versicherungen Produkte sind, die verkauft werden, wird sich nichts ändern.

    Der Sinn und die Wurzeln der Versicherung sind den Verkäufern nicht bekannt.

  2. Wow! Die Jungs von Fluss Nordausrichtungsorientierungsgerät könnte man ja mit ausreichend Google Bewertungen durch Ex-Kunden beglücken. Wenn nur einer weniger dadurch in deren Fänge gerät, hat es sich gelohnt. Mal bei denen anregen? 😉

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