Es ist in allen Zeitungen, Zeitschriften und auf vielen Internetseiten und so langsam kann das Wort “Unisex” keiner mehr hören. Dennoch ist es für die Versicherer natürlich eine (Vertriebs-)chance und wird entsprechend häufig genutzt. Doch was steckt eigentlich dahinter? Was ist dran an den Aussagen von Beratern Verkäufern sich noch schnell und am besten sofort entscheiden zu müssen und welche Folgen hat eine zu späte Entscheidung?
Wie funktionieren die heutigen Tarife?
Heute haben wir so genannte Bisextarife. Das bedeutet nichts anderes, als eine unterschiedliche Kalkulation und daraus eine unterschiedliche Prämie für Versicherungsleistungen die geschlechterspezifisch sind. So zahlen Frauen in vielen Fällen durchaus mehr Beitrag für eine (lebenslange) Rentenversicherung, als ein gleichaltriger Mann. Der Grund ist unter anderem eine unterschiedlich lange Lebenserwartung. Bedingt durch die Tatsache, das neugeborene Mädchen nach derzeitigen Werten also ca. 5 Jahre länger leben, muss auch eine versicherte Rente länger gezahlt werden.
Etwas mehr Vorstellung bieten da sicher “nüchterne Zahlen”. Versichern sich heute ein Mann und eine Frau, beide im Alter von 30 Jahren in einer klassischen Rentenversicherung, so müssen diese unterschiedliche Beiträge aufwenden. Für jeweils 100 EUR garantierte Altersrente bis zum Lebensende benötigt ein Mann einen monatlichen Beitrag von 53 EUR, eine gleichaltrige Frau muss hingegen 57 EUR aufwenden. Auf der anderen Seite lebt die Frau (wahrscheinlich) auch länger und der Versicherer muss (statistisch) nicht nur bis 77 Jahre, sondern bis zum 83. Lebensjahr die monatliche Rente überweisen. Daher ist ein solcher unterschied in den Prämien durchaus berechtigt.
Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine solche Trennung der Geschlechter durchaus angebracht. Nicht weil Frauen häufiger krank werden als Männer, die Kosten von Schwangerschaft und Geburt hat die Branche auch bereits vor Jahren auf beide Geschlechter umgelegt, sondern weil einfach länger gezahlt werden muss. Wer x Jahre länger lebt, der verursacht auch, bzw. gerade in den letzten Jahren deutlich mehr Kosten für Pflege- und Arztleistungen.
Was ändert sich durch Unisex und warum?
Anders als Versicherungsmathematiker und Unternehmen will es der Europäische Gerichtshof besser wissen. In seiner Richtlinie (2004/113/EG) regelt der EuGH, dass eine unterschieche Prämie für Männer und Frauen nicht mehr erlaubt sein soll. Ab dem 21. 12. 2012 dürfen die Unternehmen nur noch Anträge annehmen, welche mit gleichen Prämien berechnet sind. So entfallen zukünftig die Unterschiede bei der Beitragsberechnung und das bedeutet Veränderungen für Männer und Frauen. Jetzt könnte man zunächst einmal meinen, die neuen Prämien liegen genau in der Mitte, also im oben genanten Beispiel zwischen 53 und 57 EUR monatlich, doch so einfach ist es leider nicht.
Richtig und ganz grob zu sagen ist, das es zumindest für Männer in nahezu allen Bereichen teurer wird. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es bei den Frauen dann billiger wird, denn hier ist die Kalkulation entscheidend. Auch passen viele Unternehmen die Tarife hinsichtlich der Bedingungen noch an und auch aus diesem Grund wird es Prämienerhöhungen geben.
Muss ich mich dann (als Mann) jetzt noch schnell entscheiden?
Erst einmal gilt auch hier, eine übereilte Entscheidung bringt keinem etwas. Egal ob Mann oder Frau, egal ob Vorsorgeprodukt, Private Kranken(zusatz)versicherung oder die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, keines dieser Produkte rechtfertigt eine schnelle Entscheidung unter Zeitdruck. Dafür sind nicht nur die zu versichernden Risiken zu wichtig, auch ist gerade bei der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die Auswahl des richtigen Tarifs entscheidend.
Gibt es einen Zeitplan?
Das ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Wer sich heute noch für eine private Krankenversicherung nach den alten Bedingungen (also unterschiedlichen Prämien für Mann und Frau) entscheiden möchte, der muss sich tatsächlich sputen. Grund ist hierbei nicht nur die Tatsache des höheren Eintrittsalters in 2013, das ist ja jedes Jahr so, sondern der zeitliche Aufwand für Beratung und Abwicklung. Mehr zum Eintrittsalter auch im Beitrag “Schnell noch ein Jahr jünger in die PKV“. Dennoch hier schon einmal einige wichtige Termine, Eckdaten und Orientierungshilfen.
30. 09. 2012 letztmöglicher Kündigungstermin einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn noch in diesem Jahr in die PKV gewechselt werden soll. Die Kündigung ist völlig risikolos und kann auch erst einmal ausgesprochen werden, ohne eine weitere Entscheidung getroffen zu haben. (Kündigungsvordrucke)
30. 09. 2012 ist auch der letztmögliche PKV Kündigungstermin (als reguläre Kündigung)
30. 10. 2012 Produktauswahl für die Private Krankenversicherung und auch eventuelle Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte abgeschlossen sein. Obwohl die Anträge noch bis zum 21. 12. 2012 zu stellen sind, so sind auch die Antragsabwicklung, Rückfragen und Arztanfragen mit einem zeitlichen Aufwand verbunden und daher ist auch hier ausreichender Puffer nötig.
Hier bleibt dann noch ausreichend Zeit für den Versicherer den Antrag rechtzeitig zu dokumentieren und sicherzustellen das eine Police erstellt wird.
15. 12. 2012 dieses sollte der letzte Termin sein, um noch Anträge für Verträge zu stellen, welche keine Risikoprüfung bedürfen. So sind Rentenversicherungen oder Altersvorsorgeverträge auch hier noch zu stellen, da hier der zeitliche Ablauf einfacher zu händeln ist.
Muss der Beginn auch vor dem 21. 12. 2012 liegen?
Nein. Es ist nicht vorgeschrieben, dass auch der Beginn vor dem 21. 12. liegen muss. So kann sich ein Interessent der erst zum 01. 01. 2013 in die Private Krankenversicherung wechseln darf, auch in den alten Tarifen versichern. Dabei ist nicht der Beginn, sondern ausschließlich das Antragsdatum entscheidend. Doch ungebrenzt geht auch das nicht. Die meisten Unternehmen datieren Ihre Anträge nur maximal 6 Monate vor. Wer also einen Beginn nach dem 01. o5. 2013 haben möchte, der wird um die neuen Unisextarife nicht drum herumkommen.
Werden alte Tarife (zwangsweise) umgestellt?
Nein. Wer einmal in den alten Tarifen ist, der kann auch dort bleiben. Dennoch kann es später aufgrund geänderter Bedingungen Sinn machen, sich die neuen Tarife genauer anzusehen und vielleicht doch in diese zu wechseln. Diese Option bleibt allen Versicherten erhalten und viele Unternehmen geben heute so genannten Umstellungsgarantien. Dieses soll dem Versicherten ermöglichen, eine Umstellung nach Bekanntwerden der neuen Tarife und Bedingungen zu ermöglichen und stellt sicher, die bestmögliche Wahl treffen zu können.