Wie zu erwarten ziehen nun auch der Deutsche Ring Krankenversicherung aG und die Signal Krankenversicherung nach und ändern die Annahmerichtlinien für die Vollversicherung.
Wie viele andere Unternehmen passt sich auch der Deutsche Ring dem Markt an und verändert die Annahmerichtlinien bei Kunden mit fehlender Vorversicherung oder Beitragsrückständen. Damit versuchen auch diese Versicherer dem möglichen Zahlungsausfall zuvor zu kommen.
Annahmefähig sind generell Personen, die unmittelbar vor Versicherungsbeginn mindestens 24 Monate in einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den Angaben im Antrag ergeben. In Einzelfällen können entsprechende Nachweise angefordert werden. Diese Regelung gilt nicht für Anträge von Beamten und höherverdienenden Arbeitnehmer (ohne GKV Pflicht).
Weiterhin ist zu beachten, das ein Verstoß böse Folgen für den Vertragsschluss haben kann. Auf diesen weist der Versicherer in seinen Annahmerichtlinien nochmals hin.
Wichtiger Hinweis: Falschangaben zu den zuvor genannten Punkten werden im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geprüft. Eine Verletzung kann den Versicherer berechtigen (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was zu einer Leistungsfreiheit des Versicherer (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.
Wie bei vielen anderen Versicherern ist es somit fast unmöglich einen Versicherungsschutz zu bekommen, wenn in den letzten 2 Jahren kein deutscher Versicherungsschutz bestanden hat. Ebenso versucht man dadurch natürlich die rückständigen Kunden zu vermeiden. Das sichert langfristig natürlich auch “saubere Bestände” und vermeidet zusätzliche Beitragsbelastungen.