Gestern hatte ich bereits zu den Anpassungen im Bestand der Axa Krankenversicherung geschrieben, heute nun noch schnell vor dem Wochenende einige Informationen zum Deutschen Ring, dem Krankenversicherer aus dem Signal Iduna Konzern.
Im Bestand der BisexTarife, also den noch nach Männern und Frauen getrennten Tarifen der Privaten Krankenversicherung. In den “Hauptverkaufstarifen dem Esprit und dem Comfort+ wird es keine Anpassungen geben. Einige Infos zur Entwicklung dieser Tarife (noch nicht aktualisiert) finden Sie durch Klick auf die Tarifnamen.
Beitragsveränderungen finden zum Januar also in folgenden Tarifen statt:
A, S11, S12, S92, ZN100 für Frauen
für Männer in den Tarifen D50, ZN50, Z50, BSS, Classic, Classic+
EspritM, Esprit MX, EspritX, ProfiM, ProfiS, RAS, RSS, PIT Beihilfe
den Beihilfetarifen BK, BKW, BE, BEW, BKE, BP, BDE bei Männern, Frauen nur in BE, BEW, BKE, BDE, B220, B420, PIT Beihilfe
für Kinder in den Classic und Classic+, RAS, RSS, BDE
Die Tagegelder pro008-29 (v) und pro 043-365 (v) werden bei Männern und Jugendlichen ab 16 angepasst, der pro43-pro365 Bereich auch bei den Frauen
Die Pflegetagegelder PTG1, PTG2 und PT bei Kindern, die dent+ bei Frauen und med+ Tarife bei Männern, Frauen und Kindern
Leistungsänderungen zum 01. 01. 2015
Eine Beitragsanpassung schafft auch die Möglichkeit die festen, absoluten Betragsgrenzen zu überprüfen, weshalb es in einigen Tarifen zu Verbesserungen kommt. Diese gelten jedoch (noch) nicht in den nicht angepassten Esprit und Comfort+ Tarifen.
In dem stationären Tarif S11 (und S92) steigt das ausgezahlte Ersatz Krankenhaustaggeeld bei Nutzung des Zwei- statt des versicherten Einbettzimmers von 16 EUR auf 18 EUR täglich, bei Nutzung der Regelleistung statt dem Einbettzimmer von täglich 37 EUR auf 42 EUR.
In dem Zahntarif ZN100 erhöhen sich die Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren. (in Klammern immer der alte Wert). Im ersten Jahr werden nun 3.650 EUR statt 3.300 EUR, im 2. Jahr 5.110 EUR (4.630 EUR) und im 3. Jahr 6.570 EUR (statt bisher nur 5.960 EUR) erstattet. Die Grenze für die 100%ige Erstattung steigt von 660 EUR auf 730 EUR, der Heil- und Kostenplan muss zukünftig erst ab 4.000 EUR vorr. Kosten statt bisher bei 3.500 EZR eingereicht werden.
Im Tarif ZN50 betragen die neuen Grenzen 3.650/5.110/6.570€ statt bisher 3.300/4.600/5.900€, Heil- und Kostenpläne sind hier ab 4.000 EUR einzureichen. Im Tarif D50 1.825/2.555/3.285€, HKP ab 4.000 EUR.
Die Jahreshöchstgrenzen im Tarif Z50 steigen von 3.300 auf 3.650€.
Interessant sind die Änderungen durchaus auch für Versicherte der Einstiegstarifserie Classic (+).
Bisher galten 660/1.320/1.980/2.640/3.300 und 3.960€ als Höchstsätze der ersten 5 bzw. ab dem 6. Jahr, nun sind es 730/1.460/2.190/2.920/3.650 und 4.380€ pro Jahr, Der Heil- und Kostenplan ist ebenfalls erst ab 4.000 EUR nötig. Ebenso steigt die Erstattung bei Heilmitteln um 25 auf 250€.
Die Großschadentarife ProfiM und Profi S erfahren ebenfalls Änderungen bei Zahnleistung, dem Ersatz Krankenhaustagegeld und der Unterbringung der Begleitperson. So gelten zukünftig folgende Grenzen:
1. Jahr 3.650/ 2. Jahr 4.5.110 3. Jahr 6.570€, Heil- und Kostenplan ab 4.000€ (alt: 1. Jahr 3.300/ 2. Jahr 4.600/ 3. Jahr 5.900€, Heil- und Kostenplan ab 3.500€)
Das Ersatzkrankenhaustagegld steigt von 32 auf 36€ und die Unterbringung der Begleitperson von 26 auf 30€.
Änderungen auch in den Beihilfetarifen für Beamte:
In den BP Tarifen beträgt das Ersatzkrankenhaustagegeld nun (bezogen auf 100%) 100 EUR und damit 10 EUR mehr als bisher. Ein Heil- und Kostenplan ist bei den Tarifen B120 nun erst ab 3.500 EUR einzureichen und für nicht genutzte stationäre Leistungen steigen die Sätze ebenfalls. Bei den gesamten Stationärleistungen von 17,50 auf 22€, nur Privatarzt von 5,20 auf 6€ und vor- und nachstationäre Behandlung von 10,40 auf 12€. Die Zahlen gelten ebenso für den B320 und B220.
Abschließend noch die Zahnhöchstgrenzen, die Summenberenzungen für den Zusatztarif dent+. 1. Jahr 4.000€ statt 3.5o0, 2. Jahr 5.600 statt 4.900€, 3. Jahr 7.200 (bisher 6.300€) und 4. Jahr 16.000€ statt 14.000€ nach der bisherigen Regelung.
Insgesamt setzt der Deutsche Ring hier seine Anpassung der absoluten Grenzen fort, welche auch in der Vergangenheit bereits an die steigenden Kosten und die Inflation angepasst worden sind.
Die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und den Fragebogen können Sie zur Feststellung des Bedarfs gern nutzen. Sollten Sie noch in den Classic Tarifen versichert sein, so überlegen Sie bitte ob ein Wechsel in einen leistungsfähigeren Tarif nicht sinnvoll ist.
Hallo Herr Hennig,
entgegen der o.g. Meldung gibt es offenbar doch eine kleine Anpassung im DR-PKV-Bestand. In meinem Fall erfreulicherweise mal eine Beitragssenkung. Die Info kam heute mit der Post. 😉