Die Deutsche Vermögensberatung ist sicherlich einer der größten Vertriebe in Deutschland. Der DVAG Vertreterstatus ist aber etwas, was kaum ein Kunde wahrnimmt. Fragt man einmal Privatkunden auf der Straße, so meinen die meisten, der Vertreib sei unabhängig und kann alle Produkte am Markt vermitteln. Schließlich berate man ja als “Vermögensberater” und kümmere mich um den Kunden. Doch welchen rechtlichen Status hat der Vermittler eigentlich?
Im Impressum der Internetseite der DVAG ist zunächst einmal nichts davon zu erkennen, welchen Status diese eigentlich haben. Um zu verstehen welche unterschiedlichen Vermittlerarten am Markt agieren, habe ich die Unterschiede einmal in einem ausführlichen Blogbeitrag zusammengefasst.
Warum man sich nicht “traut” den Status als gebundener Vermittler in das Impressum der Website zu schreiben, kann nur vermutet werden. Dann könnte auch der Interessent auf den ersten Blick erkennen, das es sich um einen so genannten gebundenen Vermittler handelt und dieser daher nicht unabhängig vermitteln kann.
Doch was ist der gebundene Vermittler genau?
Abweichend von der engeren Definition in Art. 2 Ziffer 7. der EU-Vermittlerrichtlinie vom 9.12.2002 ist ein gebundener Vermittler nach § 34d IV GewO ein Versicherungsvertreter, der seine Tätigkeit ausschließlich im Auftrag eines oder mehrerer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugter Versicherungsunternehmen, deren Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz zueinander stehen, ausübt und für dessen Vermittlungstätigkeit ein vertretenes Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt. Der gebundene Vermittler bedarf keiner Gewerbeerlaubnis, sondern kann vom Versicherungsunternehmen ohne eine solche zum Vermittlerregister gemeldet werden. Allerdings ist das Versicherungsunternehmen dann (an Stelle der IHK) gesetzlich gehalten, sich selbst durch Einholung geeigneter Auskünfte von der Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen des Vermittlers zu überzeugen und eine angemessene Qualifikation sicherzustellen. (Quelle)
Interessant sind auch die Aussagen der “Verkäufer” der DVAG. In der Reportage des ZDF (ab Minute 11:30) werden Vermögensberater befragt, ob Sie denn unabhängig sind. (Link zur ZDF Reportage)
DVAG Vertreterstatus – das sollten Sie als Kunde beachten?
Bevor Sie sich also von einer Finanz- oder Vermögensberatung zu Produkten “überreden” lassen, schauen Sie sich bitte den Status des Vermittlers genau an. Die “Premiumpartner” der DVAG sind jedoch auf der Website dargestellt. Im Versicherungsbereich sind das die Unternehmen des Generali Konzerns, also die Aachen Münchener (Leben und Sach), die AdvoCard (RS), die Generali und die Central Krankenversicherung. Wenn Sie sich also beraten lassen, so sollte Ihnen klar sein das nur solche Produkte empfohlen werden können und dürfen, die zum Konzern passen.
Daher vergleichen Sie entweder andere Produkte selbst, oder wenden sich an einen unabhängigen Berater. Da kann entweder ein Makler sein, welcher Courtage von einem Versicherer bekommt, oder aber ein Versicherungsberater. Dieser ist gegen Honorar tätig und darf den empfohlenen Antrag nicht vermitteln.
Gibt es neben den Gesellschaften auch bevorzugte Produkte?
Ob die DVAG konkrete Produkte bevorzugt kann und will ich nicht behaupten. Das ist natürlich auch von dem Berater selbst abhängig und es sollten keinesfalls alle DVAG Berater über “einen Kamm geschoren werden”. Häufig werden aber die so genannte “Start Ziel Police” der Aachen Münchener Lebensversicherung verkauft, dazu meist ein Riester oder Rürup Vertrag und eine angeschlossene Berufsunfähigkeitspolice. (Link zum Produktkommentar AM BU)
Weitere Informationen:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung