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Deutsche Krankenversicherung (DKV) mit Zusatzbaustein NHB für Alternativmedizin

Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) startete in 2011 mit einem neuen Zusatztarif für die Alternativmedizin nach Hufelandverzeichnis und Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH), bewirbt diesen aber nun stärker- Zeit sich den mal etwas genauer anzuschauen.

Wer kann sich versichern?

In dem Tarifbaustein NHB sind alle Personen versicherbar, welche in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind. Endet die Versicherung der GKV, weil ein Wechsel in eine private Krankenversicherung vollzogen wird, so endet auch die Versicherungsfähigkeit nach diesem Tarif. Bei Ende der Versicherungsfähigkeit besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft um die bisher erworbenen Rechte zu erhalten.

Wichtig ist noch der Umstand, das keine weitere Zusatzversicherung bei der DKV oder einem anderen Unternehmen beantragt werden darf, oder bestehen darf, welche Leistungen des Tarifen NHB abdeckt. Hat der Kunde zum Beispiel schon eine Ergänzungsversicherung und zahlt auch diese Heilpraktikerleistungen (so zum Beispiel viele Zusatzversicherungen die auch von der GKV angeboten werden), so kann der Schutz nicht beantragt werden.

Welche Leistungen erbringt der Tarif?

Erstattungsfähig sind

– vom Arzt oder Heilpraktiker durchgeführte Behandlungen nach Methoden der Alternativmedizin, die im jeweils gültigen Hufelandverzeichnis oder im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind., soweit bei einer Behandlung durch Ärzte die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätze entsprechen bzw. bei Behandlung durch Heilpraktiker das Honorar im Rahmen der Beträge des GebüH liegt

Behandlungen sind daher zum Beispiel: Ayurveda, Homöopathie, Ostseopathie, TMC und einige mehr.

Ebenfalls erstattungsfähig sind im Zusammenhang mit oben genannter Behandlung auch verordnete Medikamente, Verband- und Heilmittel. Dabei gelten natürlich Erstattungshöchstgrenzen, welche bei 80% der Rechnungsbeträge, maximiert auf 1.000 EUR pro JAHR liegen.

Welche Beiträge fallen an?

Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert und ändern sich dementsprechend bei Erreichen der nächsten Altersstufe.

Für wen ist der Tarif geeignet?

Alle gesetzlich Krankenversicherten, welche Wert auf Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden legen, können diesen Tarif als Ergänzung nutzen. Die Betragsbegrenzung von 1.000 EUR pro Jahr ist zu beachten. Am Markt existieren durchaus andere Zusatztarife, welche mit höheren Betragsgrenzen ausgestattet sind daher unter Umständen besser geeignet sein können. Hier kommt es auf den individuellen Anspruch an.

Wie kann der Schutz beantragt werden?

Die DKV stellt speziell für den Tarif einen Kurzantrag zur Verfügung. Der enthält zwar nur eine Gesundheitsfrage, diese ist jedoch umfassend formuliert und wohl von fast jedem mit “ja” zu beantworten. Diese lautet:

“Bestanden in den letzten 3 oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen/ Behandlungen stattgefunden?”

Ob der Tarif daher für Sie geeignet ist, sollten Sie mit einem spezialisierten Berater besprechen und sich ebenfalls entsprechende Alternativen anschauen.

3 Kommentare

  1. Das finde ich gut, dass man auch mal andere Dinge versucht, die in der Regel günstiger sind als einfach zu operieren.

  2. .derzeit sind wir auf dem Klageweg, eine abgelehnte Helixortherapie doch noch zu erhalten. Ich schrieb darüber.

    Gruß

    FD

  3. Wenn die versicherten Behandlungsmethoden wirksam und dann auch noch günstiger als die der evidenzbasierte Medizin wären, würden sie auch von der GKV bezahlt werden. Man sollte den Tarif eher unter Wellnessbehandlungen einordnen, für die erst ein Versicherungsfall eintreten muß. Wer statt dessen gesund werden will, sollte sich an nachweisbar wirksame Behandlungsmethoden halten und sein Geld in Tarife stecken, die dort Mehrleistungen gegenüber der GKV bieten.

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