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Der schwer verletzte LegoMann und was die PKV damit zu tun hat

Der Beginn dieser Geschichte ich so ungewöhnlich und hat doch einen realen Hintergrund. Letzten Freitag fand ich mit meinen Kindern im Garten auf dem Rasen einen “schwer verletzten” Lego Mann. Dieser wurde vom Rasenmäher erwischt und hatte demzufolge einige Blessuren. Die komplette Geschichte des “vom Rasenmäher erfassten LegoMannes” gibt es im privaten Blog.

Ich glaube nicht, dass Sie von einem Rasenmäher überfahren werden, jedoch sind auch im “normalen Leben, Unfälle und Erkrankungen alltäglich. Wenn wir uns den Lego Mann nun einmal ansehen, so stellen wir eine Reihe von Verletzungen fest. Neben der, doch recht auffälligen Kopfverletzung fehlt dem armen Mann ein Bein.

Wäre der Fall Wirklichkeit, so sollte hier sicher über eine Prothese nachgedacht werden, ein so genanntes Körperersatzstück. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt eine solche Versorgung im Rahmen des dort festgelegten Leistungsrahmens und entsprechend des Wirtschaftlichkeitsgebotes.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen, ist die Leistung von den Versicherungs-/ Tarifbedingungen abhängig. Dabei gibt es insbesondere bei den Hilfsmitteln gravierende Unterschiede. Oft wird behauptet, die private Krankenversicherung ist immer besser als die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Das ist schlichtweg Unsinn. Die beiden Systeme sind unterschiedlich und einfach anders, so das eine pauschale Aussage wie diese nicht stimmen kann.

Wie werden nun die Hilfsmittel erstattet?

Die Private Krankenversicherung kennt so genannte offene und geschlossene Hilfsmittelkataloge. Der “offene Katalog” legt keine speziellen Hilfsmittel fest. Dieser beschreibt eben nur, dass Hilfsmittel geleistet werden. Ein Beispiel für so eine Formulierung ist diese:

Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (kein Zahnersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel.

Dagegen gibt es die geschlossenen Kataloge. Dort werden Hilfsmittel abschließend aufgezählt. Die dort genannten werden geleistet, auch in 10, 20, 30 Jahren und nicht mehr und auch nicht weniger. Gibt es nun neue Hilfsmittel oder andere, so sind diese nicht automatisch mitversichert, denn diese stehen ja nicht in den Bedingungen. Daher “veraltet” dieser Katalog über die Jahre. Auch hier ein Beispiel:

folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):
– Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert),
– Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen,
– Katheter, Stomaversorgungsartikel,
– Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen),
– Blindenhund (Anschaffung, Ausbildung),
– Geh- und Stützapparate,
– orthopädische Schuhe,
– Krankenfahrstühle

Und dann gibt es noch die Tarife, welche geschlossene Kataloge erweitern. Da ist dann zwar eine Aufzählung enthalten, welche zunächst abschließend ist, jedoch durch entsprechende Formulierungen erweitert wird. Hierfür zwei Beispiele:

Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen)

lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen)

Ein anderes Unternehmen geht noch einen Schritt weiter und ergänzt die Hilfsmittelaufzählung um die folgende Formulierung:

Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion durch keine hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden kann.

Nur weil ein Hilfsmittel genannt ist, heißt das aber noch lange nicht das auch jedes dieser Hilfsmittel gezahlt wird. So versehen die Versicherer Ihre Aufzählung mit entsprechenden Einschränkungen. Diese können vorschreiben, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln über den Versicherer zu erfolgen hat. Eine weitere Einschränkung in den Bedingungen ist jedoch folgende:

Erstattet werden die Kosten für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Was genau dann die einfache Ausführung ist, ist heute schlecht zu sagen. Was ist ein einfacher Rollstuhl? Ist es der handbetriebene oder die einfache Ausführung des elektrischen? Ist es die einfach(st)e Prothese für unseren Legomann, oder die bessere mit der er wieder Sport treiben kann?

Ich hoffe sehr, dass Sie nicht in die Situation des LegoMannes kommen oder besser auch in keine vergleichbare. Falls doch, so sollten Sie vorher vorgesorgt haben und eine entsprechende Absicherung besitzen. Irgendwo müssen ja die, zum Teil größeren, fünfstelligen Beträge, ja herkommen. Daher achten Sie bei der Auswahl des Versicherungsschutzes auf derartige Formulierungen.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Auswahl der geeigneten PKV

Kriterienfragebogen zum kostenfreien Download

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