Der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Richtigkeit dieses Zeitpunktes wird häufig diskutiert. Gerade im Moment greifen viele Medien das Thema auf und diskutieren darüber, ob Kinder bereits jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt abschließen sollten oder ob nicht vielleicht der Beginn der Ausbildung der richtige Zeitpunkt ist.
Um zu verstehen wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden sollte, sind zunächst einige Rahmenbedingungen und Fakten zu klären, damit wollen wir heute in diesem Artikel beginnen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Rahmenbedingungen
Die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist, als eine Versicherung gegen ein biometrisches Risiko, von der Beantwortung umfangreicher Gesundheitsfragen abhängig. Nun kann sich jeder unschwer vorstellen, dass Gesundheitsfragen in jungen Jahren meist noch einfacher zu beantworten sind, da weniger Behandlungen angabepflichtig sind und weniger Beschwerden oder Untersuchungen im Laufe des Abfragezeitpunkts angefallen sind. Dies trifft zumindest auf die meisten Erkrankungen zu, wobei es natürlich so Erkrankungen gibt die sich im Jugendlichen-/ Erwachsenenalter „verwachsen“ und deshalb später unter Umständen nicht mehr auftreten.
Diese Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ist daher sehr individuell und allgemeingültige Aussagen sind meist etwas schwierig. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, der sollte sich zunächst Gedanken um die Vorgaben machen welche der Vertrag erfüllen soll. Hierbei sind insbesondere die Auswahlkriterien (LINK) und Vertragsgrundlagen elementar wichtig. Ein Hinweis über die zu beachtenden Punkte finden Sie in dem „Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung“ ,welcher eine Vielzahl von Hinweisen gibt. Dies vorausgeschickt ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss der BU-Absicherung immer der, an dem frühstmöglich ein Versicherungsschutz gewährleistet und wenn möglich ohne Risikozuschlag und Ausschlüsse angenommen werden kann. (Artikel: Risikozuschlag oder Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung) Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nur wenige Versicherer überhaupt das Berufsunfähigkeitsrisiko von Schülern im Rahmen einer „echten Berufsunfähigkeitsversicherung“ versichern. Die untere Grenze für einen entsprechenden Versicherungsschutz finden wir bei den Anbietern, welche diese überhaupt anbieten, bei 10 Jahren. Viele der Produkte die für Kinder einen entsprechenden Versicherungsschutz darstellen wollen, sind in Wirklichkeit eher Optionen oder Versicherungen welche später einmal eine Möglichkeit eröffnen sollen einen entsprechenden Versicherungsschutz zu bekommen. Hierbei handelt es sich meist um eine Art Erwerbsunfähigkeitsversicherung, denn es ist nicht das Risiko des Berufes und dementsprechend der Berufsunfähigkeit versichert, sondern die Tatsache der Erwerbsunfähigkeit. Kann also ein Kind auf Grund einer Erkrankung später nicht mehr tätig sein, und vielleicht gar keinen Beruf erlernen, so versichert der Versicherer dieses Risiko. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass nicht eine spezielle Berufstätigkeit versichert ist, sondern die allgemeine Fähigkeit eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Dieses ist insbesondere für die zukünftige Absicherung eine große Einschränkung, denn wessen Kind weiß schon während der Schulzeit was es einmal werden möchte, beziehungsweise ob dieser Wunsch sich später überhaupt realisieren lässt.
Schulunfähigkeit
Immer mehr Versicherer bieten daher alternativ oder zusätzlich eine Absicherung bei Schulunfähigkeit an. Dabei wird „verständlicherweise“ kein Beruf genannt, denn den hat das Kind ja noch nicht, sondern es ist die Einschränkung versichert, nicht zur Schule gehen zu können. Ist das Kind aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls nicht in der Lage die Schule zu besuchen, so wird eine entsprechende Leistung erbracht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kriterien an die Auszahlung der Leistung sehr streng sind und solange der Besuch einer speziellen Förder- oder Sonderschule noch möglich ist eine Leistung in einigen Verträgen nicht erfolgt.
Von daher gilt es insbesondere hier genau abzuwägen, ob eine solche Absicherung das Geld wert ist.
Schüler höherer Klassenstufen und Auszubildende
Bei vielen der weiterführenden Schulen ist eine solche Erfüllung der Voraussetzung einer Schulunfähigkeit schon etwas einfacher, da die Versicherer hier weiter differenzieren. Was die Berufsunfähigkeit betrifft, so wird es spätestens mit Beginn einer Ausbildung für die Absicherung etwas einfacher. Warum? Die Versicherer haben nun einen (angestrebten zumindest) Beruf, den sie als festes Kriterium versichern können. Neben der Formulierung, dass dieser Beruf schon ab Beginn der Ausbildung als versicherter Beruf gilt, gibt es durchaus Versicherer die hier eine bestimmte Mindestausbildungszeit voraussetzen. Ist diese noch nicht erreicht, so kann im Rahmen der Leistungsprüfung unter Umständen auf einen anderen, vergleichbaren Beruf verwiesen werden und damit die Leistung verweigert.
Weiterhin ergibt sich bei der Betrachtung noch ein neues Problem. Versichert ein Auszubildender eine Tätigkeit in einer geplanten Ausbildung und kommt dabei z. Bsp. in die Berufsgruppe 2 oder in jede andere Berufsgruppe die nicht der besten Einstufung entspricht, verändert sich nach Abschluss seine Tätigkeit, so ist dieses nicht so ohne Weiteres zu korrigieren. Vereinfacht bedeutet das, dass viele spätere Meister, technische Leiter oder Architekten zunächst eine Ausbildung im handwerklichen Bereich beginnen und diese später im Rahmen eines anschließenden Studiums oder einer berufsbegleitenden Weiterbildung zu verbessern. Würde der Architekt später eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, so bekäme er eine weitaus bessere Einstufung als der Auszubildende im handwerklichen Bereich. Das hat dann leider zur Folge, dass dieser unter Umständen dauerhaft eine höhere Prämie zahlen muss.
“Dann mache ich einfach einen neuen Vertrag”
Die Idee, bei einer Verbesserung der beruflichen Situation einen neuen Vertrag zu wählen, ist durchaus verständlich. In der Praxis führt es aber dann zu dem Problem, dass wir alle nicht wissen wie die gesundheitliche Situation zu dem Zeitpunkt aussieht. Aus diesem Grund spricht einiges für eine frühe Antragstellung, einige Versicherer bieten hier bei bestimmten Ereignissen oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Verbesserung in der Einstufung in der Berufsunfähigkeitsversicherung an, auch wenn dann keine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss. Ist dem so, so kann ein früh abgeschlossener Vertrag sehr sinnvoll sein und später mit der beruflichen Entwicklung standhalten.
Absicherung für Studenten
Etwas anderes ist die Absicherung von Studenten. Viele Versicherer bieten hier recht frühzeitig nach dem Beginn des Studiums eine entsprechende Einstufung in das angestrebte Studienziel an, und sichern somit eine frühzeitige, bestmögliche Risikoklasse. Auch hier ein Beispiel:
Der Student der Betriebswirtschaft beginnt sein Studium und beantragt zu diesem Zeitpunkt einen Berufsunfähigkeitsschutz, dieser ist auf eine monatliche Rentenleistung von 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bei den meisten Unternehmen begrenzt. Der Hintergrund ist verständlich, schließlich möchte man keinerlei Anreiz schaffen, eine Berufsunfähigkei zu provozieren. Entscheidet sich dieser Student nun im Rahmen seines Studiums bzw. während seines Studiums gegen die Fortsetzung und macht vielleicht nicht einmal einen entsprechenden Abschluss, so ist dieser trotzdem in allen anderen folgenden Berufen versichert, obwohl diese vielleicht deutlich risikoreicher sind. Ganz übertrieben bedeutet das, setzt der BWL-Student sein Studium nicht fort und entscheidet sich für eine Tätigkeit als Sprengmeister, als Beamter im Sondereinsatzkommando oder als Berufssoldat, so hat dieser Versicherte einen lebenslangen, günstigen Versicherungsschutz eingekauft. Im Falle der eintretenden Berufsunfähigkeit wird dennoch auf den aktuellen Beruf geprüft.
Dieses entspricht nicht nur einer Konservierung des Gesundheitszustandes in jungen Jahren, sondern auch der Konservierung einer entsprechenden günstigeren Berufsgruppe. Theoretisch ist das auch bei Auszubildenden möglich, wenn zunächst ein risikoarmer Beruf in der Ausbildung begonnen wird und später in einen risikoreichen gewechselt wird.
Gesundheitsfragen und Abfragezeiträume
In vielen Fällen erstrecken sich die Gesundheitsabfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Zeitraum von 3, 5 oder 10 Jahren. Dabei wird unterschieden in Fragen zu ambulanten, stationären und sonstigen Behandlungen. Insbesondere das Risiko einer psychotherapeutischen Behandlung wird in den meisten Verträgen über einen Zeitraum von 10 Jahren erfragt. Während Kinder in sehr jungen Jahren noch durchaus eine ganze Reihe von Arztbesuchen haben, manchmal auch nur weil die Eltern etwas vorsichtig sind, ist es bei vielen Jugendlichen eher so, dass sie einen Arzt nur noch zu Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen. Wird also für einen Jugendlichen im Alter von etwa 10 oder 14 Jahren ein entsprechender Versicherungsschutz beantragt, so haben wir in der Regel sehr wenige Angaben in den Gesundheitsfragen zu machen. Zudem ist es hier noch recht einfach an entsprechende Unterlagen zu kommen, da es einen festen, regelmäßig besuchten Kinderarzt gibt. Wie Sie die Arztakte vom Kinderarzt anfordern und alle Informationen zusammentragen finden Sie im Artikel „Wie komme ich an meine Arztakte“ (LINK).
Der richtige Zeitpunkt für den BU-Antrag
Einen für alle richtigen Antragszeitpunkt gibt es sicherlich nicht, dennoch gelten einige Faustregeln:
– Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung so früh als möglich, um die Gesundheitsangaben im Rahmen zu halten
– Absicherung für Auszubildende spätestens mit Beginn der Ausbildung, besser davor– Studenten versichern sich spätestens zu Beginn des Studiums, falls bis dahin noch kein Versicherungsschutz besteht. Höchstgrenzen der Versicherbarkeit beachten!
– Berufstätige, Hausfrauen und alle anderen Personen denken ebenfalls über einen frühstmöglichen Versicherungsschutz nach
Überprüfen Sie daher regelmäßig und mindestens einmal jährlich ob der bereits bestehende Versicherungsschutz noch aktuell ist. Hierbei geht es insbesondere um die Rentenhöhe und das versicherte Endalter.
– Artikel: Die richtige Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung
– Artikel: Garantierte Rentensteigerung und Dynamik im BU-Vertrag
– Absicherung mit Risikozuschlag oder Ausschluss
Erst wenn eine regelmäßige Überprüfung des bestehenden Vertrages später ergibt, dass dieser nicht mehr zeitgemäß sein sollte oder sich der Markt so stark verändert hat, dass alle neuen Verträge weitaus bessere Bedingungen bieten, erst dann sollte überlegt werden einen bestehenden Vertrag zu verändern oder diesen neu abzuschließen.
Weitere Informationen:
– Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung
– Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Sollten Sie Fragen zu dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte, Auszubildende, Studenten oder andere Berufsgruppen haben, so können Sie gern das Kontaktformular auf dieser Seite verwenden, alternativ ist es auch möglich die LiveChatfunktion auf der linken Seite zu verwenden und Ihre Fragen direkt dort zu stellen. Eine Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie mir hier direkt zukommen lassen.