Auch nach zwanzig Jahren in der PKV-Beratung gibt es immer wieder etwas, wo ich nicht so recht weiß ob man lachen oder weinen soll. Wie jedes Jahr wird eine neue Sau durch das Dorf getrieben, die Beitragserhöhung, oder richtigerweise Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung. Diesmal besonders die Debeka-Beitragserhöhung. Jeden Herbst auf ein Neues gibt es dann Gesellschaften und Berater, die noch schnell „etwas von dem Wechselkuchen“ abhaben wollen.
Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind nicht nur nötig und richtig, denn nur so lässt sich eine Leistungsfähigkeit erhalten. Klar ist es ärgerlich, wenn Sie nun ab dem Januar mehr Geld für Ihre private Krankenversicherung zahlen müssen, aber (so gemein es klingen mag), es ist nun einmal so. Bereits am Beispiel der Anpassungen der AXA selbst vor einigen Jahren habe ich das genauer erklärt. (Lesen Sie gern hier nach, was es mit dem großen Beitragssprung der AXA damals auf sich hatte)
Debeka Beitragserhöhung – der Marktführer erhöht jetzt auch?
Dieses Jahr trifft es auch den Marktführer, welcher seine Beiträge anpassen wird und muss. Das ist nicht schlimm und es ist nötig, denn auch an großen Unternehmen gehen Entwicklungen wie Niedrigzinsphase und Kostensteigerungen nicht vorbei. Was es aber dieses Mal anders macht, es trifft den Streber aus der Klasse, den, den alle nicht mögen.
Warum? Die Debeka hat sich für einen Vertriebsweg der eigenen Vertreter entschieden und bekräftigt immer wieder, mit den unabhängigen Beratern am Markt auf Kriegsfuß zu stehen. Das zeigt sich manchmal auch in dem Verhalten, wenn man mauert und blockiert, wo man kann. Aussagen wie: „Makler können uns gar nicht vermitteln und empfehlen uns deshalb nicht“ sind eben (generell) falsch. Solche Sprüche zeigen leider auch wenig von einem fairen Miteinander. Das ist aber ein anderes Thema.
In der Vergangenheit hat man schnell und oft mit erhobenem Zeigefinger auf die „anderen“ gezeigt. Dabei war man nicht überdrüssig zu erklären „wir können das alles besser, wir sind die großen, wir sind der Marktführer“. Damit hat sich nicht nur eine Gesellschaft, sondern auch ein Vorstand nicht unbedingt Freunde gemacht.
Debeka Beitragserhöhung – wie hoch wird denn angepasst?
Nun kommen dieses Jahr – was es nicht besser macht – die Mitbewerber und zeigen mit dem Finger auf die „böse“ Debeka. Der Marktführer in der PKV muss indessen die Beiträge anpassen. Das ist nicht einen Deut besser, im Vergleich zu dem sonst so kritisierten Verhalten.
Bevor wir uns aber indessen mit wilden Spekulationen beschäftigen, schauen wir uns einmal Zahlen an. Diese wurden mir freundlicherweise „über fünf Ecken“ zur Verfügung gestellt, sollten aber auch kein Geheimnis sein.
Angepasst werden Unisex und Bisex Tarife um Neugeschäft und auch im Bestand. Damit wir ein besseres Gefühl für die Höhen bekommen, hier einige Beispiele.
- Beamtentarife prozentual ca. 19 % oder maximal 79 € (bei 100 %)
- Beamtentarife prozentual ca. 19 % oder maximal 79 € (bei 100 %)
Hier ein konkretes Anpassungsschreiben der Debeka aus einem Bestandstarif.
Neben den Beamtentarifen kommen auch in Tarifen für Angestellte und Selbstständige Anpassungen, wo auch hier Limitierungen greifen. Daher werden auch hier die 79 € als maximale Anpassung zu Buche schlagen.
- Normaltarife N / NC: Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer +15 % oder absolut 51 €
- Mediziner-Tarife Nmed ca. + 12 % oder 42 %
- Tarife NW Kinder, Frauen und Männer + 13 % oder 45 €
- Beitragsentlastungstarife BM67 steigen um 19 %
Das waren nur einige Auszüge und stellt keine vollständige Liste dar.
Debeka Beitragserhöhung – Erhöhung der Selbstbeteiligung und Senkung der Beitragsrückerstattung?
Zusätzlich zur Beitragserhöhung folgen eine Anpassung der Selbstbeteiligung in den Tarifen. So erhöhen sich die vertraglichen Eigenbeteiligungen von 640 € auf 660 € und von 1.250 € auf einen Betrag von 1.320 €.
Die bisher bei Leistungsfreiheit gewährte Beitragsrückerstattung sinkt zudem, wobei hier noch keine finalen Zahlen bekannt sind.
Der Rechnungszins sinkt auf einen Prozentsatz von 2,3 % (laut interner Information an die Vertriebspartner). Die „Limitierungen erfolgen prozentual oder absolut – je nachdem, was günstiger für den Versicherten ist. Für Kinder, Jugendliche und Personen in Ausbildung (Ausnahme Tarife BC, BGA, WL und WLA) erfolgt keine Limitierung.
Debeka Beitragserhöhung – was tun?
Die wichtigste Regel: NICHTS ÜBERSTÜTZEN. Das galt schon immer und gilt gleichermaßen für diese Anpassung. Neben der Debeka finden auch Beitragsanpassungen in anderen Tarifen und bei anderen Gesellschaften statt. Es war und ist kein guter Rat, wenn der Berater nun an die Tür klopft, um Ihnen schnell einen „viel beitragsstabileren Tarif“ zu verkaufen.
TARIFWECHSEL geht vor GESELLSCHAFTSWECHSEL
So gilt es zunächst einmal zu prüfen, wie sich die Bedürfnisse und Wünsche zum Versicherungsschutz geändert haben. Natürlich ist es denkbar, dass nach Jahren oder gar Jahrzehnten die Leistungskriterien anders sind. Eine Hilfestellung liefert Ihnen der Punkt „Auswahlkriterien“ hier auf meiner Seite. Natürlich sollten Schritte wie.
- die Erhöhung der Selbstbeteiligung
- eine Reduzierung der Leistungen
- Kündigen von Teiltarifen oder Beitragsentlastungsbausteinen
sehr genau überlegt werden. Oft gibt es keinen Weg zurück, zumindest nicht ohne eine neue Risikoprüfung, welche oft einen solchen Wechsel dann verhindert.
Hier möchte ich Sie auf andere, bereits erschienen, Blogbeiträge hinweisen. Auch wenn dieser Beitrag schon drei Jahre alt ist, es gilt weiterhin zu 100 %.
Axa mit einem PKV Wechselangebot
Nachdem ich gerade geschrieben habe, es gilt vorrangig nicht, die Gesellschaft zu wechseln, gibt es dann doch wieder einen, der auf diesen Zug aufspringt. Die AXA präsentiert sich hier gegenüber einigen Vertriebspartnern als „der Retter in der Not“ und bietet einen AKTIONSANTRAG für PKV Wechsler an.
Nicht, dass die Wettbewerbsrichtlinien generell schon einen solchen Wechsel der PKV als unerwünscht darstellen, aber was stört es den, dem es einen Vorteil bringt? Dieser „Sonderantrag“ gilt unter besonderen Voraussetzungen. Da es ein „Aktionsantrag“ unter dem Label der DBV ist, dürfte die Zielgruppe klar sein. Die DBV sichert im Hause der AXA Krankenversicherung das Beamtengeschäft und ist auch hier vorrangig unterwegs. Bis zum 31.12.2020 bietet sich hier also eine sehr vereinfachte Gesundheitsprüfung an.
Schauen wir aber erst einmal zu den Voraussetzungen, wer darf den Antrag denn überhaupt nutzen?
Voraussetzungen für den Aktionsantrag
Für die zu versichernden Personen wurde ab dem 01.01.2018 eine private Krankenversicherung beim Vorversicherer abgeschlossen.
Es besteht bei der Vorversicherung eine Vollkostenversicherung.
Beim Vorversicherer wurde im Vertrag keine Sondervereinbarung (Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Leistungseinschränkung) geschlossen.
Die genannten Voraussetzungen sind durch eine Policenkopie des Vorversicherung nachzuweisen.
Wer also heute einen Versicherungsschutz hat., welcher NACH dem 01.01.2018 beantragt wurde (nicht begann) und zudem ohne Risikozuschlag angenommen wurde, der kann sich mit nur drei Fragen bei der DBV versichern. Zielgruppe ist damit wohl klar.
Es geht also nur noch um stationäre Behandlungen, welche geplant oder in der Zeit nach 2018 passiert sind und um Arzneimittel, welche länger als vier Wochen genommen wurden. Klar, HIV möchte man auch noch wissen.
Das war es aber dann auch schon. Leider befürchte ich, dass diese Masche auch hier funktioniert. Es wird mit wehenden Fahnen durch die Lande gezogen und es werden die gesunden Kunden abgeworben. Ja, abgeworben, denn anders kann man diese Masche kaum beschreiben.
Wer bei Beitragsanpassung kommt, geht bei Beitragsanpassung.
Diese Aussage predige ich seit Jahren, interessiert aberhttps://www.online-pkv.de/6-0-Kontakt.html keinen Vorstand. Kommt jemand, weil der Berater diesem den alten Schutz schlechtredet und die Beitragsanpassung verteufelt, geht er auch wieder. Spätestens bei der nächsten eigenen Anpassung der AXA/ DBV sind diese Kunden schneller wieder weg und ziehen mit der Karawane weiter zum nächsten.
Natürlich hat die AXA/ DBV hier dann Ihre Neugeschäftszahlen einmal „aufgehübscht“ und kann mit Wachstum prahlen. Nachhaltig ist das meines Erachtens nicht.
Nun bin ich nicht primär in der Beratung von Beamten tätig, das können Kollegen wie der Thomas Schösser, Lars U. Harms oder Alexander Kuhlen besser und mit diesen kooperiere ich hier auch. Wenn Sie also konkrete Fragen haben oder überprüfen wollen, ob solch ein Wechsel denn aus KUNDENSICHT passt, dann nutzen Sie gern den LiveChat oder das Kontaktformular. Dort können Sie gern weitere Fragen stellen oder sich eine kostenfreie Zweitmeinung einholen.
Alternativ schreiben Sie einfach eine.
E-Mail zur Zweitmeinung Beitragsanpassung
Wichtig, auch wenn ich das bereits schrieb, LASSEN SIE SICH ZEIT. Überlegen Sie in Ruhe und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Klar kann es sinnvoll sein, einen Tarif oder eine Gesellschaft auch im Nachhinein zu wechseln. Gründe können der veränderte Bedarf sein, auch falsch oder unvollständig ausgefüllte Gesundheitsfragen verursachen oftmals Probleme und diese lassen sich so lösen. Klar muss aber auch sein, dieses „es wird teurer und dann wechsle ich eben“ ist weder gewünscht noch aus Kundensicht sinnvoll.
Wie immer stellt sich die Frage, wieviel ein gesetzlich versicherter Kunde in den letzten Jahren mehr zahlen musste aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Zusatzbeiträge.
Von den niedrigen Zinsen ist die GKV nicht betroffen, weil hier für die stark steigenden Kosten bei den älteren Versicherten schlicht und einfach nichts zurücklegt wird. Das ist genauso toll gelöst wie bei der gesetzlichen Rente. Demographischer Wandel – was ist das?
Wieder einmal ein ehrlicher und interessanter Artikel. Danke! Ich bin gespannt wie lange sie die DBV(AXA) hier für die Abwerbungsaktion benennen dürfen. Mehrere mir bekannte Makler, mussten auf ihren Internetseiten Verweise auf die AXA wieder entfernen.
Der Kontakt zu den Kollegen würde mich mal interessieren.
Wäre ja spannend zu sehen warum man nicht sagen sollen darf, was die Axa/DBV auf einem Aktionsantrag hier schreibt.
Ich möchte mich hier für den gut gelungenen Artikel bedanken. Auch mich hat (nach 1 Jahr Mitgliedschaft) die aktuelle debeka Anpassung erwischt bei mir sind es nur ca 8,8% (=25€) man noch verschmerzen kann.
Ich kann auch die Worte von Hrm Henning bestätigen, beim Bedarf lasst euch VIR einer Kündigung / Wechsel beraten. Hr. Henning empfahl mir vo 2 Jahren Hrn Harms – tolle Beratung von ihm, so wie sie sein soll. Auch hat er mir zur Debeka geraten (Vorerkrankung), dem Rat bin ich gefolgt und bereue es (trotz der Erhöhung) nicht.
Woher kommen die Informationen zur Limitierung der Anpassung bei 50% Tarifen. Bei mir wurde der Tarif um mehr erhöht. Im Schreiben der Debeka kann ich gar keine Angaben dazu finden.
In welchen Tarifen sind Sie denn genau und was in € und Prozent wurde denn angepasst?
Und wie alt sind Sie?
Erhöht wurde im Tarif B50 um ca. 16 Prozent, in meinem Fall also 42€.
Da ich über der Limitierung liege, würde ich diesbezüglich nochmal bei der Debeka nachfragen, kann aber keine Angaben dazu in meinem Schreiben finden.
Die Zahlen zur Limitierung sind von der Debeka so kommuniziert gegenüber den Vertriebspartnern. Wenn es also einzig und allein die Erhöhung in diesem speziellen Tarif war, und die genau die 39 € überschritten hat, dann würde ich behaupten stimmt etwas nicht
Vielen Dank für die schnellen Antworten, ich werde mich dann nochmal mit der Debeka in Verbindung setzen.
Ein großes Lob an dieser Stelle für ihren Blog zur Thematik.
…wahrscheinlich i.O., da Tarif mir Risikozuschlag, deshalb mehr…
…wahrscheinlich i.O., da Tarif mir Risikozuschlag, deshalb mehr…
Zum Glück bin ich im sozialen System der GKV geblieben. Das haben jetzt die Schlaumeier davon, die sich von Maklern/Vertretern usw. übern Tisch ziehen haben lassen und in die PKV gewechselt sind. Sparfüchse, ihr tut mir nicht leid!
Vielleicht wurde nicht gleich jeder Uber den Tisch gezogen und nur weil es eine Anpassung gibt kann eine Entscheidung richtig sein.
Auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können.
Gut, dass Sie für sich die richtige Entscheidung getroffen haben. Fair genug anderen auch ihre Entscheidung zu überlassen