Da schreibt der Gesetzgeber etwas auf ein Stück Papier, oder besser zunächst die Europäische Union und hat damit sogar einen guten Ansatz. Vergleichbar zu Anwälten, Steuerberatern, Ärzten und vielen anderen Berufsgruppen wird die Weiterbildung für Mitarbeiter in der Finanzbranche endlich verpflichtend. HURRA! Lange musste die Branche darauf warten und lange hat diese es nicht ansatzweise selbst in den Griff bekommen sich um eine vernünftige Weiterbildung zu kümmern.
Ich gehe- auch wenn ich mir damit sicher keine Freunde mache- sogar noch einen Schritt weiter. Manchmal ist die Weiterbildung in Vertrieben sogar noch umfangreicher, verglichen mit freien Beratern, Maklern und Agenturen. Aber auch etwas anderes muss sicher dabei berücksichtigt werden. Verkaufen und “Psychologie” sind keine Weiterbildung im Sinne der Anforderungen, oder anders- sollten es nicht sein.
Im Gegensatz zu früher, da wurde für je 45 Minuten “Weiterbildung” ein “gut beraten” Punkt gutgeschrieben, geht es heute um die wirkliche Weiterbildungszeit. Der Anbieter der Maßnahme meldet die Teilnehmer und deren “Weiterbildungszeit” an die Datenbank und bescheinigt damit die erfolgreiche Weiterbildung.
Wo steht, wer sich weiterbilden muss?
Grundlage ist zunächst die Europäische Richtlinie, welche dann Grundlage für die nationalen Gesetze ist. Dabei findet sich die Regelung in der Richtlinie 2016/97 und regelt dort in Kapitel IV, Artikel 10 die Anforderungen. Im Detail heißt es:
KAPITEL IV, ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN
Artikel 10
Berufliche und organisatorische Anforderungen
(1) Die Herkunftsmitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber sowie Angestellte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsvertriebs ausüben, über die angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
(2) Die Herkunftsmitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler sowie Angestellte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Angestellte von Versicherungsvermittlern den Anforderungen ständiger beruflicher Schulung und Weiterbildung genügen, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, das den von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und dem entsprechenden Markt entspricht.
Hierfür richten die Mitgliedstaaten Mechanismen zur wirksamen Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern sowie Angestellten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Angestellten von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern auf der Grundlage von mindestens 15 Stunden beruflicher Schulung oder Weiterbildung pro Jahr ein und veröffentlichen sie. Dabei berücksichtigen sie die Art der verkauften Produkte, die Kategorie der Vertreiber, die Aufgaben, die sie wahrnehmen, und die Tätigkeit, die innerhalb des Versicherungs- oder Rückversicherungsvertreibers wahrgenommen wird.
Die Herkunftsmitgliedstaaten können vorschreiben, dass durch die Ausstellung einer Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die Anforderungen des erfolgreichen Abschlusses einer Schulung oder Weiterbildung erfüllt sind.
(…)
Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler müssen nachweisen, dass sie die einschlägigen Anforderungen an die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anhang I erfüllen.
Damit müssen sich nicht nur die Berater selbst weiterbilden, sondern auch die Mitarbeiter. Auch dann, wenn diese nicht ansatzweise mit Beratung zu tun haben. So habe ich eine Mitarbeiterin im Büro. Diese ist vorrangig mit Tätigkeiten einer Sekretärin beschäftigt (Post bearbeiten, Termine vereinbaren) und ist gelernte Buchhalterin. So ist diese auch für die Buchhaltung verantwortlich und damit mehr als ausgelastet. Eine Beratung von Kunden ist ausgeschlossen, warum sollte sie auch und macht/ kann sie auch gar nicht.
Dennoch muss diese eine Weiterbildung von 15 Stunden pro Jahr (12,5 Std. in 2018) nachweisen.
Wie sieht die Weiterbildung aus?
Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Angefangen von
- Produktschulungen der Versicherer
- Schulungen zu juristischen Themen
- Schulungen zu (zumindest teilweise) verdrießlichen Themen
- Schulungen von unabhängigen Dritten
- Schulungen von Anwälten
- Schulungen zu Schadenbearbeitung, rechtlichen Themen, Leistungsfällen
All diese Schulungen muss sich der Vermittler selbst suchen und buchen. Teilweise sind diese kostenfrei, teilweise fallen hierfür Kosten von bis zu 600 € am Tag an. Das ist auch vollkommen in Ordnung, wenn die Qualität dieser Weiterbildungen denn stimmt. Auch in den letzten Jahren habe ich nie Schulungen bei Versicherer gebucht, warum auch. Ich kann auch durchaus allein Bedingungen lesen, ohne mir erklären zu lassen wie “toll” man selbst ist.
Eine Erfolgskontrolle gibt es übrigens nicht, zumindest gibt es auch dann die “Weiterbildungszeit”, wenn man nicht unter Beweis gestellt hat, auch nur ein Wort von dem erklärten verstanden zu haben.
Meine Weiterbildungen
Auch wenn es in den letzten Jahren keine derartige Verpflichtung gab, habe ich für mich schon immer Veranstaltungen gebucht, welche mich auch weiter gebracht haben. Darunter waren zum Beispiel Seminare wie dieses:
Wer sich die Zielgruppe anschaut, der wird schnell sehen, Makler sind es nicht. Warum ich dennoch dorthin fahre? Weil es aus meiner Sicht die weitaus hochwertigeren Seminare sind, solche die auch die Anwälte und Mitarbeiter von Versicherungen als Fortbildung nutzen. Auch die Anwälte bekommen hierfür 6 FAO Fortbildungsstunden angerechnet. In den Seminaren geht es eben so gar nicht um Verkauf, sondern eher um Auslegung von Bedingungen, Schadenbearbeitung, Grundsatzfragen und dergleichen mehr.
Diese Veranstaltungen schaffen durchaus einen ganz anderen Blick auf die Dinge und bieten die Möglichkeit sich am Rande mit anderen Teilnehmern “der anderen Seite” einmal auszutauschen. Für mich persönlich ein echter Mehrwert. In den letzten Jahren hatte ich hier einige der Veranstaltungen zum Thema Krankenversicherung, Grundsatzfragen, Recht, Leistungsregulierung, Berufsunfähigkeit und mehr und habe damit gern 4.000 € und mehr investiert, weil es diese wirklich wert waren.
In diesem Jahr kommt noch eine andere Veranstaltung dazu, hier geht es um die biometrischen Risiken. Der Biometrie Expertenkongress in Frankfurt wird von BU Experten, BU Leistungsregulierern und Juristen durchgeführt.
Auch diese Veranstaltung kostet Geld, klar. Denn
was nichts kostet, ist auch nichts.
Oder?
Das stimmt so pauschal sicher nicht ganz. Auch einige Versicherer bemühen sich hier um sehr neutrale und faire Seminare, ganz weit weg von Produktschulungen oder dergleichen.
Auch werden einige der Seminare online als Webinare angeboten. Wenn es Sie als Kunden interessiert mal so eine Veranstaltung zu erleben oder zumindest einmal ein Gefühl dazu zu bekommen, schauen Sie doch einfach einmal herein. Man wird Sie sicher nicht rauswerfen, nur weil Sie nicht aus der Branche sind. (zum Beispiel: Barmenia Seminare, JDC Seminare)
Natürlich muss man immer sehen, wer das Seminar veranstaltet und welchen Hintergrund es hat. Auch Versicherer möchten gern “ihre Produkte” bewerben, was auch soweit in Ordnung ist. Im Vergleich zu neutralen Seminaren ist die Intention einfach eine andere. Das bedeutet aber nicht, dass ein solches Seminar schlecht sein muss. Eines meiner Favoriten in den letzten Jahren ist dieses regelmäßige Seminar.
Warum? Weil ich als Makler hier durchaus die andere Seite sehen kann. Also einmal hören, was machen denn “böse Versicherer” um nicht zahlen zu müssen oder sich auf “kleine Spitzfindigkeiten” heraus zu reden. Eines der Themen die ich vor Jahren dort schon einmal gehört habe, was das Thema LASIK und die Rechnungsstellung “nicht vom Arzt”. Hier nachzulesen.
Allein für solche Anregungen und Ideen lohnt sich Weiterbildung.
Für Spezialisten noch schwerer
Im Vergleich zu dem Makler oder Versicherungsvertreter, welcher als Generalist und damit als “Hausarzt für den Kunden” tätig ist, wird es für spezialisierte Kollegen und auch mich noch schwerer. Denn: Je spezialisierter der Berater ist, desto schwerer ist es eine ansprechende Weiterbildung zu finden, welche auch fachlich etwas bringt.
So soll das keineswegs überheblich klingen, aber meine eigenen Seminare (als Referent) bekomme ich nicht gutgeschrieben, die Teilnehmer natürlich schon. Wer dann zudem, wie einige Kollegen und ich, sehr stark auf eine Sparte oder mehrere Spezialrisiken in der Beratung beschränkt ist, für den wird es eine echte Herausforderung die entsprechenden Seminare zu finden.
Ich sehe wenig Sinn darin, mir Seminare zu Hausrat, Haftpflicht oder Gewerbe anzusehen, wenn ich seit 20 Jahren nur mit Privater Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Pflege/Vorsorge beschäftigt bin. Natürlich gibt es auch in den Bereichen genug neue Produkte und ich kann mir somit genug Versicherer-online-seminare ansehen, ob das aber nun gerade die Erfüllung der Richtlinie ist? Ich weiß es nicht.
Auch die Notwenigkeit der Weiterbildung bei Mitarbeitern ohne jeden Beratungsauftrag halte ich für eher fragwürdig. Das führt am Ende dazu, dass sich Mitarbeiter auf Seminare begeben müssen oder deren Zeit am Rechner mit Onlineschulungen verplempern und so der eigentlichen Tätigkeit nicht nachkommen können.
Aber, wir alle machen das Gesetz nicht und so erfüllen wir natürlich auch die Voraussetzungen. Ich wähle die Seminare für meine Mitarbeiterin dann so aus, dass diese zumindest etwas für sich persönlich mitnehmen kann und fachliche Grundlagen in dem bekommt, was wir hier als Unternehmen tun. Das auch dann, wenn sie nie selbst beraten wird, sondern eher administrativ tätig ist.
Weiterbildungszeit 2018 bereits erfüllt
Da die Seminare, welche ich für mich für fachlich sinnvoll erachte, Präsenzseminare sind, erfülle ich damit natürlich schnell. Ein Tagesseminar sind dann schnell sechs bis acht Stunden und somit sind auch 10, 12 oder 14 Stunden schnell erfüllt.
Auch wenn dieses Jahr noch einige spannende Veranstaltungen anstehen, diese besuche ich um für mich etwas mitzunehmen und nicht um meiner Pflicht nach Weiterbildung nachzukommen.
Gerade auf den oben genannten Veranstaltungen ist es durchaus hochwertiges Wissen und sehr interessante Kontakte und diese bieten im Tagesgeschäft eben den Blick über den Tellerrand.
Natürlch bildet sich meine Mitarbeiterin ebenfalls weiter. Auch hier, fast geschafft.
Das System schafft falsche Anreize
Leider führt das System ohne jegliche Erfolgskontrolle dennoch dazu, dass hier viele Kollegen und deren Mitarbeiter sich zu diversen Onlineseminaren anmelden, diese absolvieren ohne auch nur eine Minute sinnvoll etwas davon mitbekommen zu haben.
Das ist sicher keineswegs das Ziel von Weiterbildung. Alles ist besser im Vergleich zum Nichtstun, dennoch hat hier meiner Meinung nach der Gesetzgeber noch einiges zu tun. Branchenverbände wie der IGVM, bei dem ich auch Mitglied bin, setzten sich seit Jahren für eine vernünftige Weiterbildung ein und viele meiner Kollegen nutzen solche Veranstaltungen für einen hochwertigen fachlichen Input. Die Pflicht zur Weiterbildung ist gut, die fehlende Kontrolle von Erfolgen und der Zwang für Mitarbeiter ohne jeden Kundenkontakt zumindest fragwürdig.
Am Ende zählt…
Wissen ist Macht, nichts wissen MACHT EBEN DOCH ETWAS
… und wie bildet sich Ihr Berater weiter?