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Das Gothaer Hilfsmittelmanagement

Guten Morgen,

es ist wie es ist- oder anders: Was nicht geschrieben steht muss man notfalls erstreiten. Aber natürlich sind weitestgehende Klarstellungen durch die Gesellschaften durchaus zu empfehlen. Das hat auch die Gothaer Krankenversicherung mit einem nun aktualisierten Schriftstück getan.

In dem “Prospekt” bzw. der Vermittlerinformation und der spannenden Überschrift “Optimieren Sie Ihre Beratungshaftung” wird über die Gothaer Hilfsmittelgarantie berichtet. Diese erweitert die Formulierungen aus den Bedingungen, denn diese sind in §4 Abs. 3.3 (Teil II, Tarifbedingungen) der AVB wie folgt beschrieben:

Vertraglich versicherte Hilfsmittel sind nach § 4 Abs.
3.3 (Teil II, Tarifbedingungen) der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenund
Krankenhaustagegeldversicherung (AVB):

Brillen, Kontaktlinsen
Hörgeräte mit Ohrpassstück, Hörbrillen
Sprechapparate (Stimm-Ersatzhilfen/-Prothesen, Tonerzeuger)
Stützapparate (Orthesen, Orthesenschuhe, Korsett)
Orthopädische Einlagen
Orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen
Bandagen
(Kompressions-/ Funktionssicherungs-/ Stabilisierungs-
/Ruhigstellungsbandagen, Leibbinden, Cervicalstütze/Halskrawatte,
Bruchbänder)
Kompressions-/Gummistrümpfe
Körperersatzstücke (Prothesen, Epithesen)
Krankenfahrstühle (Leichtgewicht-, Aktiv-, Elektro-Rollstühle)

Das ist im Vergleich zu anderen Anbietern nicht unbedingt umfangreich und somit hat die Gothaer nicht erst jetzt die Leistungen mit dem Prospekt erweitert. Die neue Aufzählung ist eine fast DIN A4 Seite lang und nennt eine ganze Reihe von Hilfsmitteln die es vorher so nicht in den Bedingungen gab. Sehr gut für den Kunden da die Formulierungen verständlich und klar sind und die Leistungen deutlich umfangreicher.

Da ja nach dem BGH Urteil nur das maßgebend ist, was in den Bedingungen steht bzw. in dem Versicherungsschein verankert ist, habe ich die Gothaer mit heutigem Schreiben für einen konkreten Kundenvertrag gebeten, dieses so in der Police zu dokumentieren.

Ob das so passiert kann ich noch nicht sagen, aber ich werde berichten.

Weiterführende Informationen:

Prospekt, Stand 08/2009 (Link)

Schreiben an die Gothaer (Link)

Noch eine kleine Ergänzung:

in der ersten Version der Hilfsmittelgarantie hieß es:

Über die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführten Hilfsmittel hinaus übernimmt die Gothaer Krankenversicherung AG bei medizinischer Notwendigkeit auch Kosten für die unten aufgeführten Hilfsmittel.

in der zweiten (siehe Link oben zum Prospekt) heißt es nun:

Die Gothaer Krankenversicherung AG übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit auch Kosten für die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel.

Ein Schelm wer böses dabei denkt!

Die Antwort ist eingetroffen:

Mehr dazu und wie man Kunden und Vermittler für dumm verkauft lesen Sie hier. (Direktlink) (ab 16.09.2009)

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