Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben.
1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des Arbeitgebers
Beginnen Sie ein neues Arbeitsverhältnis, dann ist zunächst zu prüfen wie hoch ihr Einkommen sein wird. Dabei wird das vertraglich zugesicherte Einkommen laut Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt und auf das Jahr hochgerechnet. Überschreiten Sie damit voraussichtlich die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 50.850 EUR p.a., so können Sie gleich zu Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Doch nicht alle Einkünfte zählen zur JAEG. In meinem Beitrag “Was zählt zur JAEG?” habe ich die einzelnen Gehaltsbausteine zusammengefasst. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wechselt zum 01. 02. 2012 den Arbeitgeber/ beginnt einen neuen Job.
Laut Arbeitsvertrag beträgt das Einkommen 4.250 EUR p.M
Obwohl der Arbeitnehmer im Jahr 2012 nur 11* 4.250 EUR = 46.750 EUR verdienen wird, kann dieser ab Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Entscheidend ist das hochgerechnete Einkommen.
2.) bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und Gehaltserhöhung
Gerade diese Konstellation führt immer wieder zu Diskussionen. Auch hier zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdiente von Januar 2011 bis September 2011 monatlich 4.000 EUR. Damit war dieser Versicherungspflichtig, da die Grenze von 49.500 EUR nicht überschritten werden konnte. (vorr. 12 * 4.000 EUR = 48.000 EUR p.a.)
Ab Oktober bekommt der AN aber von seinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung von 150 EUR pro Monat.
Bei einem ganzjährig höheren Gehalt von 4.150 EUR (* 12 = 49.800 EUR) hätte dieser die Grenze für 2011 überschreiten können. Jedoch setzt sich das Gehalt aus 9 * 4.000 EUR = 36.000 EUR plus 3 * 4.150 EUR = 12.450 EUR = 48.450 EUR Gesamteinkommen. Daher unterschreitet er die Grenze von 49.500 EUR für 2011 und bleibt auch im Jahr 2012 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse.
Gäbe es ein 13. Gehalt, dann sähe die Rechnung etwas anders aus. Dann beträgt das Jahreseinkommen 48.450 EUR plus 4.000 EUR und damit wären 52.450 EUR erreicht. Dadurch ist die Grenze überschritten und der Kunde kann zum 01. 01. in die private Krankenversicherung wechseln. Genaue Hinweise zum Prozedere finden Sie in meinem Beitrag “Post von der gesetzlichen Krankenkasse – Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen”
3.) Besonderheit: Grenze 2011 überschritten, 2012 vorr. nicht
Hier ist nochmals zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer schon privat versichert ist, oder dieses erst werden möchte. In unserem Beispiel sollen beide Arbeitnehmer 50.000 EUR Jahreseinkommen haben.
a.) privat versicherter Arbeitnehmer mit 50.000 EUR in 2011 und 2012
Durch das Bestehen einer privaten Krankenversicherung in 2011 haben wir hier eine etwas besondere Situation. Der Arbeitnehmer hat die Grenze in 2011 überschritten (> 49.500 EUR) und konnte daher die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlassen. Durch Anhebung der Grenze durch den Gesetzgeber (2012: 50.850 EUR) unterschreitet dieser nun plötzlich die Grenze und wird zunächst einmal versicherungspflichtig. Hier besteht aber eine Befreiungsmöglichkeit, damit der Arbeitnehmer in der PKV bleiben kann. Diese Möglichkeit habe ich in meinem Beitrag “Befreiung von der Versicherungspflicht – wie kann ich in der PKV bleiben?” Macht dieser jedoch keinen Gebrauch hiervon und/ oder versäumt die Fristen, so muss er in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren.
b.) gesetzlich versicherter Arbeitnehmer, 50.000 EUR in 2011 und 2012, möchte wechseln
Da hat sich unser Musterkunde zu früh gefreut. Am Jahresende hatte er nun gedacht, endlich kann er die GKV verlassen. Schließlich hatte dieser ja die Grenze von 49.500 EUR in 2011 geschafft. Doch leider geht das nun doch nicht. Da die (angehobene) Grenze von 2012 vorr. nicht überschritten wird, ist ein Verlassen der GKV nicht möglich. Auch eine voraussichtliche oder auch bereits vereinbarte Gehaltssteigerung im Laufe des Jahres 2012 reicht nicht aus. Wird das Gehalt tatsächlich erhöht, so ist wieder eine Jahresbetrachtung am Ende des Jahres 2012 rückwirkend vorzunehmen. Stellt sich dabei heraus, das das Jahreseinkommen 50.850 EUR überschritten hat und ist es so hoch, dass auch die (neue?) Grenze 2013 überschritten wird, so kann der Austritt aus der GKV zum 01. 01. 2013 erfolgen.
4.) Beförderung bei dem gleichen Arbeitgeber
Eine Beförderung bei dem gleichen Arbeitgeber ist kein Grund zur neuen Prüfung innerhalb des Jahres. Lediglich wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, gilt die Möglichkeit aus Punkt 1.). Dann kann aufgrund des neuen Einkommens ggf. sofort gewechselt werden. Aber auch eine Änderung der Tätigkeit kann ein Grund sein, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag, z.Bsp. bei einem Tochterunternehmen, bekommt. Bleibt hingegen alles beim Alten und nur das Gehalt erhöht sich, dann gibt es keine Möglichkeit zu wechseln.
Bevor Sie sich also Gedanken zu den Auswahlkriterien und den Tarifen der privaten Krankenversicherung machen, besorgen Sie sich aussagekräftige Unterlagen zu Ihrem Einkommen. Dazu eignen sich besonders die Gehaltsabrechnung Dezember. Auch eine Hilfe stellt der Blick auf eine Monatsabrechnung dar. Finden Sie dort eine Position “Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung”, so sind Sie bereits als freiwilliges Mitglied in der GKV gemeldet und können diese auch verlassen.
Sind vorsorgliche Maßnahmen bis 2013 erforderlich?
Wenn Sie heute bereits wissen oder ahnen, dass Sie ab 2013 in die private Krankenversicherung wechseln können und möchten, so sollten Sie Vorsorge treffen. Aufgrund eines Unfalls, einer Untersuchung oder Krankheit kann man sich nicht nur den Wechsel verbauen, sondern auch Risikozuschläge bekommen, die heute vermeidbar sind. Eine solche Möglichkeit bietet sich zum Beispiel durch Optionstarife. Mehr Informationen im Blogbeitrag “Optionstarife- oder wie man sich den Weg in die PKV sichern kann.”
Diese garantieren einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu dem heute festgeschriebenen Gesundheitszustand. Eine Verschlechterung bis zum möglichen Wechsel führt somit zu keiner Einschränkung und sichert die Wechselmöglichkeit. Diese Optionstarife (zum Beispiel Tarif Joker von der Halleschen KV oder Futura Z vom Deutschen Ring) können mit Zusatzbausteinen zur Ergänzung der heutigen, gesetzlichen Krankenkasse (ambulanter, stationärer und/ oder zahnärztlicher Bereich) kombiniert werden und verbessern daher auch heute schon den Versicherungsschutz.
Die Tarifauswahl sollte aber immer so erfolgen, als wenn Sie heute schon in den Vollkostentarif der PKV wechseln würden. Dann schauen Sie gemeinsam mit ihrem Berater, welche Möglichkeiten und Optionen es bei der Gesellschaft gibt. Sie sollten immer die Option nach der gewünschten, späteren Vollversicherung auswählen, nicht umgekehrt.
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