Da haben wir wieder einmal ein neues Produkt. Die Credit Life hat ab sofort eine neue Form der Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit im Programm und vertreibt dieses ausschließlich über den Außendienst der Rheinland Versicherungen, dem Maklermarkt soll das Produkt ab dem III. Quartal 2014 jedoch auch zur Verfügung stehen.
Da die Marketingabteilung nicht willens oder in der Lage war, habe ich als Kollege (nicht verdeckt als Kunde) bei einem Außendienstmitarbeiter der Rheinland Versicherung ein Angebot angefordert. Hr. Sobolewski war so freundlich mir ein Angebot zu rechnen. Ich hatte vorher schriftlich um Bedingungen und ein Angebot gebeten, welches mit dem Hinweis “ausschließlich Rheinland Ausschließlichkeit. (Das Schreiben vom 11.7. liegt hier vor)
Art und Aufbau der Existenz Rente
Es handelt sich zunächst einmal um ein Produkt der Schicht eins, also eine Basis-/ Rüruprente, welche einen Schutz bei (und ausschließlich bei) voller Erwerbsminderung bietet. Dieses ist, anders als die Berufsunfähigkeit ein Zustand, in welchem Sie nicht nur ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sondern gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen (können). In den Versicherungsbedingungen heißt es dazu:
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn ärztlich prognostiziert wird, dass die versicherte Person wegen Krankheit, Körperverletzung oder Behinderung voraussichtlich für mindestens 12 Monate außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich und zumutbar ist, kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Einschränkungen der versicherten Person an. Die Arbeitsmarktlage ist nicht zu beachten.
Ob Sie also eine Beschäftigung finden spielt keine Rolle. Überspitzt bedeutet es, wenn Sie mind. 3. Stunden im Bett sitzend Briefe falten oder Kugelschreiber zusammen bauen können, dann ist die EU (Erwerbsminderung) nicht gegeben und der Vertrag nicht leistungspflichtig. Auch eine Anerkennung der EU Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung löst nicht pauschal eine Leistung aus, auch dann ist “normal” zu prüfen.
Abweichend zur Definition der Berufsunfähigkeit ist hier auch nur die Rede von Krankheit, Körperverletzung und Behinderung. Der (mehr als altersentsprechende) Kräfteverfall ist hier ebenfalls nicht genannt.
Das Produkt selbst ist- gemäß den Vorgaben der Basisrenten- steuerlich absetzbar. Vereinfacht bedeutet dies, das die Ausgaben bis zu 20.000 EUR (Verheiratete 40T) zunächst (in 2014) zu max. 78% absetzbar sind. Dieser Prozentsatz steigt bis 2025 auf 100%. Im Gegenzug sind die Leistungen (also die Rentenzahlungen) steuerlich zu berücksichtigen. Bei einem angenommenen Rentenbeginn in 2014 ergibt sich ein Anteil von 68%, welcher zur Besteuerung heran gezogen wird. Dieser Satz steigt bis 2012 um jährlich 2% auf 80%, ab dann um jährlich 1% auf 100% im Jahre 2040.
Was ist das besondere an dem Produkt?
Es handelt sich- wie bereits oben geschrieben- um eine Basisrente, welche jedoch nur im Fall der Erwerbsminderung eine Rente zahlt, also einen reinen Risikoschutz darstellt. Dabei wird heute bei Antragstellung eine gewünschte Rentenhöhe versichert. Diese wird dann, wenn eine Erwerbsminderung eintritt, lebenslang gezahlt. Dieses gilt aber nur, wenn die Erwerbsminderung vor dem 55. Lebensjahr eingetreten ist. Bei späteren Versicherungsfällen reduziert sich die Rente gemäß folgender Tabelle:
Wer also nach dem 55. Lebensjahr erwerbsunfähig wird, der bekommt statt der versicherten Rente nur noch 50% oder entsprechend weniger, je nachdem wann er EU wird. Ab dem 60. Lebensjahr sind es dann nur noch 10% der versicherten Rentenzahlung.
Die Prämien und der Unterschied zur BU
Um das Produkt einordnen zu können, hier zwei unterschiedliche Beispiele zu den versicherten Renten und den dazu gehörenden Prämien. Im ersten Fall handelt es sich um einen 30jährigen Dipl. Ingenieur (Maschinenbau), welcher eine monatliche Rente von 1.000 EUR absichert. Diese wird dann bis 55. auch zu 100% gezahlt, danach reduziert sich diese bis zum Alter 60 auf 100 EUR monatliche, aber lebenslange Rentenzahlung. Die Prämie beträgt dann 97,85 EUR brutto, der derzeitige Zahlbetrag (vermindert um die Überschüsse) 63,60 EUR monatlich.
Da es im Bereich der BU Anbieter, also einem umfangreicheren Schutz als dem gegen Erwerbsunfähigkeit auch schon Anbieter mit einer lebenslangen Rentenzahlung gibt, habe ich einen solchen verglichen. Dabei ist die Auswahl der LV 1871 KEINE Wertung, nur ein Produkt zum Vergleich.
Nachteil des hier verglichenen BU Produktes: Es gibt keine steuerliche Berücksichtigung, da es sich um einen Vertrag der Schicht 3 handelt. Vorteil jedoch, es gibt auch keine Versteuerung der BU Rente und diese wird viel früher gezahlt. Der Versicherer hat hier nur einen Prognosezeitraum von 6 Monaten UND er prüft ob der BERUF nicht mehr ausgeübt werden kann, nicht ob irgendeine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann.
Fazit
Auch für das Produkt der Existenz Rente gibt es sicherlich einen Markt und es ist zweifelsohne eine Innovation. Innovation besonders deshalb, da es bisher wenige bis keine reinen Risikoabsicherungen in der Schicht eins gab, es wurden dabei meist BU Produkte mit einer Rüruprente verbunden. Hauptzweck war hier die Vorsorge, nicht unbedingt der Risikoschutz. (Eine Ausnahme stellt das von MLP oft beworbene Rürup BU Produkt dar LINK)
Wer sich jedoch mit einem umfangreichen Risikoschutz beschäftigt, der sollte sich zunächst Gedanken über den Absicherungsbedarf machen und überlegen, ob nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (mit einer umfangreicheren Absicherung) die bessere Wahl ist. Ein Erwerbsunfähigkeitsschutz ist hingegen eine “Worst-Case” Absicherung, die hier m.E. zu schnell die Rente reduziert, da die Leistungsfälle oft erst nach dem 55. Lebensjahr eintreten.
Hallo,
aus meiner Sicht kann ich mir nicht vorstellen, wieso man dieses Produkt wählen sollte. Die Prämie für die BU-Absicherung im Beispiel ist doch vergleichbar.
Sind die Gesundheitsfragen bei der EU-Rente so viel “leichter”?
zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt es doch ohnehin nur in seltenen Fällen, denn wie geschrieben kann man meist immer noch “Kugelschreiber zusammenbauen”.