Continentale Krankenversicherung führt neue Optionstarife ein
Wer hier im Blog regelmäßig liest, der weiß, dass mit einer Option oder einem entsprechenden Optionsbaustein der Anspruch auf eine spätere private Krankenversicherung (PKV) ohne neue Gesundheitsprüfung gesichert werden kann. Heute schauen wir uns die Continentale Optionstarife genauer an. Optionen sind immer dann wichtig, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung heute nicht oder noch nicht möglich ist, der Gesundheitszustand aber auf eine oder die andere Art und Weise “eingefroren” werden soll.
Continentale Optionstarife statt Anwartschaft?
In meinem Beitrag zu Anwartschaften und Optionen erkläre ich Ihnen detaillierter die großen Unterschiede, denn die Anwartschaft ist auf einen Tarif bezogen und lässt also eine Aktivierung nur in diesem Tarif zu. Die Optionstarife hingegen sind deutlich flexibler und lassen auch unterschiedliche Tarife später zu. Dennoch legt man sich auf eine Gesellschaft fest und daher sollte auch die Auswahl des Optionstarifs genau überlegt sein.
Anders als der Markt für die private Krankenversicherung ist der Markt für die Optionstarife klein. Bisher gibt es unter anderem die Tarife Allianz Option FlexiMed, Axa ViaLife, Barmenia Mehr Optionen, Hallesche OPTI.free, die Signal mit dem SIflex und jetzt neu die Continentale mit zwei neuen Optionstarifen dem Continentale Option-G und Option-P.
Was bezweckt die Continentale damit, außer natürlich, zukünftige Kunden zu binden?
Mit einem Optionstarif möchte die Continentale sich zukünftige Kunden sichern und bietet dafür zwei unterschiedliche Bausteine. Der Buchstabe am Ende verrät, für wen der Tarif gedacht ist, und entscheidet auch darüber, was Sie mit dem Tarif alles machen können. Schauen wir uns zunächst den Continentale Option-P an, einen Tarif, der sowohl für gesetzlich Versicherte, aber auch für privat bei einem Mitbewerber oder bei der Continentale Versicherten abgeschlossen werden kann. Der Tarif ist einzeln abschließbar. Es braucht also keinen zwingenden weiteren Tarif, was bei dem Option-G nicht der Fall ist. Ist ein Tarif nicht solo abschließbar, so braucht es meist noch eine Zusatzversicherung.
Für Versicherte bis 50 Jahren können beide Tarife abgeschlossen werden, mit einem längstmöglichen Endalter bis zum 55. Lebensjahr. Einen großen Unterschied, neben der gemeinsamen Laufzeit von zehn Jahren: Der Option-P kann auf Antrag und mit Zustimmung der Continentale verlängert werden. Dazu gibt es weitere Verlängerung und Ablaufregeln für jüngere Versicherte. Dort gilt eine Höchstversicherungsdauer von 20 Jahren und dazu eine Erweiterung, längstens aber bis zum Alter von 27. Jetzt kommen wir aber zum großen und entscheidenden Unterschied.
Continentale Optionstarife in Voll- oder Zusatzversicherung
Der Option-P sichert den Weg in die private Krankenvoll- oder die Zusatzversicherung, der Option-G ermöglicht nur den Abschluss einer Zusatzversicherung. Wann kann das Optionsrecht ausgeübt werden? Das verrät die Continentale in einer recht umfangreichen Übersicht und auch hier unterschieden nach dem Option-P und Option-G. Im Wesentlichen lassen sich mit dem Tarif der Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung oder aber auch der ergänzende Versicherungsschutz als Zusatzversicherung zur GKV sicherstellen. Dabei sind die Bereiche ambulant, stationär und Zahn genauso erfasst, wie das Krankentagegeld und der Kur Tarif, aber auch ein Pflegetagegeld, was derzeit immer wichtiger wird bei steigenden Pflegekosten.
Continentale Option-P – Anlässe
Das Wichtigste, oder zumindest eines der entscheidenden Kriterien bei einer Optionsversicherung ist die Frage, wann diese Option dann tatsächlich gezogen werden kann. Es nützt nichts, wenn es ein starres Konstrukt gibt und Sie die Option dann, wenn Sie sie nutzen wollen, nicht nutzen können. Als Vergleich schauen wir uns jetzt die Continentale Option-P im Vergleich zur Barmenia „Mehr Optionen“ an. Die Continentale lässt zunächst mal einen zeitlichen Anlass zu, in dem eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Das ist alle vier Jahre der Fall, ebenso zum Ablauf des Optionstarifs, also spätestens mit 55, wobei das dann vermutlich aus Beitragsgründen nicht mehr sinnvoll ist. Besonders bei dem neuen Optionstarif, er lässt einen Wechsel in die Krankenversicherung zu einem frei wählbaren Termin innerhalb der ersten 48 Monate zu. Dazu braucht es kein Ereignis und wenn wir uns überlegen, wann das relevant sein könnte? Nun, es könnte durchaus einen Selbständigen betreffen, der heute noch nicht ganz sicher ist, ob er in die private Krankenversicherung möchte, dass aber später im Vergleich dann doch entscheidet. Die Tarife der Mitbewerber wie zum Beispiel der Barmenia lassen einen Wechsel jedoch auch monatlich zum Kündigungstermin bisherigen Krankenversicherung zu. Dazu kommen (auch bei der Continentale) noch weitere Anlässe, wie auch die Mitbewerber es regeln. Neben dem Abschluss einer Zusatzversicherung zu diversen Terminen gibt es noch Anlässe und Ereignisse
- Kündigung einer bestehenden Vollversicherung
- Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV
- Eintritt oder das Ende einer Beihilfe/ freie Heilfürsorge
- erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
Spannend sind zudem die zeitlichen Anlässe bei
- Adoption oder Geburt eines Kindes
- oder bei Heirat.
So eignet sich ein Optionstarif auch dann, wenn ein nicht berufstätiger Ehepartner heute noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und zukünftig (nach der Hochzeit) das Einkommen des Ehepartners zumindest teilweise angerechnet wird und sich den Schritt in die PKV überlegt.
Continentale Optionstarife Option-P und -G – Beiträge
Die Beiträge für die Optionsversicherung sind fast überall am Markt gering.
Option-P: 5 € mtl. für Kinder, 30-jährige 6 €, ab 40J. dann 8,50 €
Die entscheidenden Unterschiede zwischen den Mitbewerbern liegen zum einen in der Laufzeit und zum anderen im maximalen Endalter des Tarifs.
Das mögliche Eintrittsalter ist bei allen Versicherern sehr ähnlich und liegt zwischen 49 und 50. Nur die Hallesche mit dem Opti Free beendet das Eintrittsalter schon bei 44, die Endalter liegen zwischen 49 Jahre. (Hallesche) und 55 Jahre. Doch wenn wir uns die Laufzeit weiter anschauen, dann gibt es durchaus Unterschiede. Am Beispiel der Axa sieht man sehr gut, wer bereits in der privaten Krankenversicherung versichert ist, für den gilt eine Laufzeit von 24 Monaten, für alle anderen Personen unbegrenzt. Die Hallesche arbeitet mit einem fünf Jahresrhythmus und ermöglicht dann bis zum Erreichen des Endalters von 49 eine neue, 5-jährige Verlängerung. Die Allianz gewährt zwar von vornherein zehn Jahre, wie auch die Barmenia das tut und lässt sich dann um weitere zehn Jahre verlängern. (wenn weiterhin Pflicht in der gesetzlichen Krankenkasse oder Anspruch auf Familienversicherung besteht).
Die Continentale hat sich hier für ein anderes Modell entschieden. Zunächst mal hat der Vertrag eine Laufzeit von zehn Jahren und kann verlängert werden, auf Antrag und mit Zustimmung des Versicherers und dann, wenn keine Vollversicherung bei einem Wettbewerber besteht. Die Höchstversicherungsdauer ist jedoch auf 20 Jahre gedeckelt. Einzige Ausnahme bilden die Versicherten mit einem Alter zwischen 21 und 26. Für diese ist dann eine Laufzeitverlängerung bis zum 27. Lebensjahr möglich. Wer also diese Option für sein Kind abschließt und diese mit zum Beispiel drei Jahren nutzen möchte, bekommt zunächst einmal zehn Jahre Laufzeit, verlängert es um weitere zehn Jahre. Dann ist das Kind 23 und kann, auch wenn die zwanzig Jahre schon um sind, nochmals bis zum 27. Lebensjahr verlängern.
Continentale Optionstarife
Ob die neuen Optionstarife der Continentale für Sie geeignet sind, hängt gar nicht so wirklich von dem Optionstarif selbst ab, sondern vielmehr von der Frage, in welche zukünftigen Tarife sie wechseln möchten.
Bevor Sie sich also für einen Versicherer entscheiden können, ist es an der Zeit, sich mit den Tarifen in der zukünftigen Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Was nützt Ihnen eine Option, wenn die Tarife später nicht passen? Dann haben Sie zwar auf der einen Seite einen eingefrorenen Gesundheitszustand und können in eine PKV wechseln, die Ihnen zukünftig gar nicht passt. Daher mein Tipp, sich vor Abschluss eines Optionstarife genau mit den Zieltarifen zu beschäftigen. Natürlich sind es die Tarife, die heute am Markt existent sind, aber auch da lässt es sich durchaus orientieren.
Wer heute einen Versicherer wählen würde, das aber vielleicht noch nicht kann, weil er noch versicherungspflichtig ist, für den ist der Optionstarif passend und später kann der genaue Tarif entschieden werden. Darauf achten sollten und müssen Sie in jedem Fall, dass nicht nur der Abschluss der Krankenversicherung möglich ist, sondern insbesondere natürlich auch das Krankentagegeld, was in Versicherungsoptionstarifen, die wir hier heute besprochen haben, möglich ist. Auch sollten Sie darauf achten, wie flexibel die Tarifwelt des ausgewählten Versicherers ist. Dabei geht es nicht um die Tarifwelt der Zusatzversicherungen oder der Optionstarife, sondern auch hier um die Auswahl der passenden Krankenversicherung.
Wählen Sie heute einen Top Tarif im Hochleistungssegment und entscheiden sich, einen Optionstarif bei der Barmenia zu nutzen? Später ändern sich Ihre Ansprüche, so dass Sie ein geringeres Leistungsniveau brauchen oder sich leisten können und wollen? Dann benötigt es ein flexibles Tarifwerk. Andererseits kann genau das Gegenteil eintreten. Sie entscheiden sich heute für einen Versicherer wie die Continentale mit einem günstigen Tarif, um nicht zu sagen „Billigtarif“ wie den Economy oder Comfort mit einer fallbezogenen Selbstbeteiligung. Später überlegen Sie sich, Sie hätten doch gern mehr Leistung, auch dann ist es ungünstig. Sie sehen, die Entscheidung für die richtige Gesellschaft ist das oberste Gebot, um einen passenden Versicherungsschutz zu finden.
Wer eignet sich für Optionstarife?
Die Optionstarife sind für all diejenigen interessant, welche heute zwar wissen, dass sie wahrscheinlich irgendwann einmal in die private Krankenversicherung wechseln möchten, aber eben noch nicht können oder dürfen. Für all diese bietet sich die Möglichkeit eines solchen Schutzes an und damit zu kleinem Beitrag das Einfrieren des heutigen Gesundheitszustandes. Dazu gehören zum Beispiel:
- Studenten
- derzeit noch familienversicherte Kinder/ Jugendliche
- Ehepartner
- Selbstständige in der Startphase
Ein anderer und sehr charmanter Nebeneffekt: Auch die Versicherungszeit beginnt bereits zu laufen, was zum Beispiel bei Fristen für die vertragliche Anzeigepflicht durchaus ein netter Nebeneffekt ist.
Beschäftigen Sie sich heute mit dem Thema private Krankenversicherung, als würden Sie heute einen entsprechenden Vollkostentarif auswählen.
Auf meiner Beratungsseite und bei den Auswahlkriterien für die private Krankenversicherung finden Sie entsprechende Hinweise, auf welche Punkte Sie achten sollten. Haben Sie sich dann für einen Versicherer entschieden, den Sie heute mit heutigem Wissen und aus heutiger Sicht wählen würden. Dann schauen Sie, ob diese Gesellschaft entsprechende Optionstarife anbietet. Einige Versicherer haben Optionsrechte in den Zusatzversicherungen inkludiert. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass später unbedingt auch ein Krankentagegeld versichert werden kann.
Falls Sie die Bedingungen für die Continentale Option-P und Continentale Option-G Tarife noch einmal detaillierter nachlesen möchten:
Ein Optionstarif ist nur gut, wenn die Zieltarife auch passen. Und nur wer sich darüber im Klaren ist, zu welcher Gesellschaft er später einmal möchte, der kann den passenden Optionstarif wählen. Und weil die Frage immer wieder kommt:
Ja, Sie können grundsätzlich mehrere Optionstarife bei verschiedenen Versicherern abschließen, solange die Fragen nach anderweitigem Versicherungsschutz sauber und vollständig beantwortet sind. Die Versicherer wissen also voneinander und sie haben später vielleicht zwei oder gar drei Möglichkeiten, sich eine passende Versicherung mit einem eingefrorenen Gesundheitszustand zu sichern. Da jeder Tarif einen Beitrag hat, ist es natürlich nicht unbedingt sinnvoll, gleich vier oder fünf zu haben.