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Continentale Krankenversicherung: Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung (StartKompakt, Start Ambulant, StartZahn und StartStationär)

Die Continentale Krankenversicherung hat das Angebot um eine neue Zusatzversicherung nach dem Bausteinmodell erweitert und bietet ab sofort Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an. Was diese genau können, wo die Stärken und Schwächen liegen und für wen die Produkte passen (können), das schauen wir uns hier heute einmal im Detail an.

Zielgruppe der neuen Tarife

Voraussetzung für den Abschluss eines solchen Versicherungsschutzes ist die Mitgliedschaft in einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Nur wer ein solche Mitgliedschaft besitzt, kann sich nach den neuen Tarifen versichern. Ende der Schutz in der GKV, so muss auch die Zusatzversicherung beendet werden.

Dabei kann eine solche Mitgliedschaft wie folgt gestaltet sein:

  • – S = GKV Mitglied durch eigene Mitgliedschaft
  • – P = GKV Mitglied und familienversicherter Partner
  • – SK = GKV Mitglied und familienversicherte/s Kind/er
  • – PK = GKV Mitglied und familienversicherter Partner und Kind/er

Verändert sich die Lebenssituation und es kommen zum Beispiel Kinder dazu, dann ändert sich auch der Tarif bzw. der Beitrag, dazu aber später mehr.

Tarifbausteine und -leistungen in der Übersicht

Unterschieden wird in den Tarifen nach Leistungen der unterschiedlichen Bereiche. So lässt sich am Namen des Tarifes schon erkennen, welche Leistungen abgedeckt werden können/ sollen.

Start Ambulant

  • – 100% aber maximal 150 € IN ZWEI JAHREN, je Erwachsenem für Brillen und Kontaktlinsen
  • – 100% aber maximal 75 € IN ZWEI JAHREN, je KIND bis 18 Jahren für Brillen und Kontaktlinsen
  • – 100%, bis maximal 150 € pro Kalenderjahr für Vorsorge ambulant und Impfungen (siehe Vorsorgeliste)
  • – bis 150 € für Heilpraktiker nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (siehe Verzeichnis) (hierbei ist zu beachten, dass die kosten nur zu 50% erstattet werden, dabei Mindestsätze der GebüH zu beachten sind
  • – Kosten im Ausland für maximal 42 Tage inkl. med. NOTWENDIGEM Rücktransport

Ein Versicherter mit einem Eintrittsalter von 30 Jahren muss für den Schutz nach dem START AMBULANT einen monatlichen Beitrag von 6,50 € aufwenden, kommt ein Partner hinzu, so sind hier insgesamt 13,00 € / Monat zu zahlen.

Die Bedingungen finden Sie am Ende des Beitrages verlinkt. Der Teil mit den Tarifbedingungen für den StartA beginnt auf der Seite 10 der pdf.

Start Zahn

  • – 100% aber maximal 50 € pro Jahr, je Erwachsenem für Zahnprophylaxe/ Professionelle Zahnreinigung PRZ
  • – Fissurenversiegelung bis zum Monatsende, in dem das Kind 19 Jahre alt wird, ebenfalls in den 50 € enthalten und nur dann, wenn dafür im Grunde nach kein Anspruch gegenüber der GKV besteht
  • – Verdopplung des Festzuschusses der GKV (inkl. eventuellem Bonus) bis max. 100% des Rechnungsbetrages
  • – Es gelten Höchstsätze. In den ersten beiden Jahren maximal 750 €, in den ersten 3 Jahren max. 1.000 € und in den ersten 4 Jahren maximal 1.250 €, Entfall der Höchstgrenzen bei Unfall (ACHTUNG Definition beachten!)
  • – bei Antragstellung angeratene Behandlungen oder beabsichtigte Maßnahmen sind ausgeschlossen
  • – Lehnt die GKV eine Leistung ab, erfolgt auch hier aus dem Tarif KEINE Leistung
  • – Mit erreichen des 51. und 66. Lebensjahres ist der Beitrag der jeweils folgenden Altersgruppe zu zahlen

Ein Versicherter mit einem Eintrittsalter von 40 Jahren muss für den Schutz nach dem START ZAHN einen monatlichen Beitrag von 6,75 € aufwenden, kommt eine Familie hinzu, so sind hier insgesamt 14,50 € / Monat zu zahlen.

Die Bedingungen finden Sie am Ende des Beitrages verlinkt. Der Teil mit den Tarifbedingungen für den StartA beginnt auf der Seite 14 der pdf.

Start Stationär (bei Unfällen)

  • – 100% für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer – BEI UNFALL
  • – 100% für privatärztliche Behandlung durch Privat-/ Chefarzt nach GOÄ – BEI UNFALL
  • – Leistungen auch über die Höchstsätze bei gültiger Honorarvereinbarung mit dem Arzt – BEI UNFALL
  • – verzichtet der Versicherte auf beide Leistungen (Wahlarzt und Zimmer), so wird ein Krankenhaustagegeld von 50 € gezahlt – BEI UNFALL
  • – ambulante Operationen von IM KRANKENHAUS angestellten Ärzten oder Belegärzten, 100% nach Vorleistung der GKV – BEI UNFALL
  • – Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen für Krankenhaus (§39 und Fahrtkosten $60 SGB V) – BEI UNFALL
  • – 150 € Pauschalleistung bei mind. 5 Tagen Krankenhaus (inkl. Aufnahme- und Entlassungtag) – BEI UNFALL
  • – Mehrkosten eines anderen Krankenhauses in Deutschland sind erstattungsfähig
  • – wenn IM AUSLAND aufgrund eines UNFALLS ein Krankenhausaufenthalt erforderlich wird, werden 50 € pro Tag gezahlt
  • – Mit erreichen des 51. 66. und 76. Lebensjahres ist der Beitrag der jeweils folgenden Altersgruppe zu zahlen

Vorsicht aber bei den Ausschlüssen in den Bedingungen. Demnach heisst es in den Versicherungsbedingungen unter anderem (nachzulesen ab Seite 16)

Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Unfälle:

bei denen zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt

– beim Lenken von Kraftfahrzeugen unter 1,1 Promille (Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit) liegt. Der Versicherer hat das Recht, den Promillewert anzupassen, wenn durch ein höchstrichterliches Urteil eine Neufestlegung erfolgt,

– bei allen sonstigen Fällen unter 1,5 Promille liegt.

weiterhin bei Unfällen als Luftfahrzeugführer, soweit eine Erlaubnis erforderlich ist

ebenso kein Schutz bei Unfällen

der versicherten Person in Ausübung von risikoreichen Sportarten (z. B. Bungee-Jumping, Skysurfing, Paragliding, Drachenfliegen, Canyoning, Freeclimbing, Boxen und andere Kampfsportarten).

Noch interessanter ist aber der weitreichende folgende Ausschluss, zu finden in den Bedingungen ab Seite 17:

In Erweiterung von § 5 RB/EF 2011 sind folgende Beeinträchtigungen ausgeschlossen:

1. Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Abschnitt B Buchstabe a Satz 1 die überwiegende Ursache ist.

2. Bauch- und Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.

3. Gesundheitsschäden durch Strahlen.

4. Gesundheitsschäden durch

medizinische oder sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person;

– Heilmaßnahmen.

Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die medizinischen Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst wurden.

5. Infektionen. Infektionen, die während der unfallbedingten Krankenhausbehandlung entstehen und diesen Krankenhausaufenthalt verlängern, sind jedoch versichert. Ein erneuter Krankenhausaufenthalt zur Behandlung dieser Infektion ist nicht versichert.

Ein Versicherter mit einem Eintrittsalter von 38 Jahren muss für den Schutz nach dem START Stationär einen monatlichen Beitrag von 4,00 € aufwenden, kommt eine Familie hinzu, so sind hier insgesamt 8,00 € / Monat zu zahlen.

Die Bedingungen finden Sie am Ende des Beitrages verlinkt. Der Teil mit den Tarifbedingungen für den StartS beginnt auf der Seite 15 der pdf.

Neben diesen Tarifen gibt es noch einen, den so genannten

Start Kompakt

  • – Leistungen nur von Ärzten mit Kassenzulassung (Seite 8, Punkte B.)
  • – 100% aber maximal 100 € IN ZWEI JAHREN, je Erwachsenem für Brillen und Kontaktlinsen
  • – 100%, bis maximal 150 € pro Kalenderjahr für Vorsorge ambulant und Impfungen (siehe Vorsorgeliste)
  • – 150 € Pauschalleistung bei mind. 5 Tagen Krankenhaus (inkl. Aufnahme- und Entlassungtag), nur für Personen bis max. 75 Jahre
  • – Mehrkosten eines anderen Krankenhauses in Deutschland sind erstattungsfähig
  • – 100% aber maximal 50 € pro Jahr, je Erwachsenem für Zahnprophylaxe/ Professionelle Zahnreinigung PRZ
  • – Zahnersatz: 35 % des nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB V (siehe Anhang) festgesetzten Betrages für die jeweilige Regelversorgung mit Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen)
  • – Es gelten Höchstsätze. In den ersten beiden Jahren maximal 200 €, in den ersten 3 Jahren max. 300 €, in den ersten 4 Jahren max. 400 € und in den ersten 5 Jahren maximal 500 €, Entfall der Höchstgrenzen bei Unfall (ACHTUNG Definition beachten!)
  • – Heil- und Kostenplan ist erforderlich
  • – bei Antragstellung angeratene Behandlungen oder beabsichtigte Maßnahmen sind ausgeschlossen
    – Lehnt die GKV eine Leistung ab, erfolgt auch hier aus dem Tarif KEINE Leistung
  • – Kosten im Ausland für maximal 42 Tage inkl. med. NOTWENDIGEM Rücktransport
  • – Mit Erreichen des 66. Lebensjahres ist der Beitrag der jeweils folgenden Altersgruppe zu zahlen

Die Bedingungen finden Sie am Ende des Beitrages verlinkt. Der Teil mit den Tarifbedingungen für den StartS beginnt auf der Seite 7 der pdf.

Die Beiträge

Zunächst einmal ist der Status festzustellen und damit die Grundeinstufung des Beitrages zu bestimmen. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:

– S = GKV Mitglied durch eigene Mitgliedschaft
– P = GKV Mitglied und familienversicherter Partner
– SK = GKV Mitglied und familienversicherte/s Kind/er
– PK = GKV Mitglied und familienversicherter Partner und Kind/er

– S+S = Versicherungsnehmer/in und Partner/in jeweils selbst Mitglied und Beitragszahler in der GKV
– S+SK = Versicherungsnehmer/in und Partner/in jeweils selbst Mitglied und Beitragszahler in der GKV + Kinder sind jeweils beitragsfrei in der GKV mitversichert

OK, der Unterschied zwischen S+S und SK+SK ist nicht ganz so deutlich, aber gut. Die letzte Stufe sind jeweils zwei “Single+Kind” Bausteine, warum auch immer.

Für die oben genannten Konstellationen benötigen Sie also folgende Beiträge

Weitere Unterlagen

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Unterlagen, das Antragsformular und die Bedingungen.

Fazit

Die Continentale Krankenversicherung geht mit den neuen Tarifen den flexiblen Weg und bietet eine große Auswahl an kombinierbaren Tarifen. Damit lassen sich- mit einem Beitrag für die Familie, welcher sich nur am Alter des Versicherungsnehmers orientiert- ganze Familien versichern.

Nachteilig ist hier, es gibt immer für alle die identischen Tarifen. Auch sollten Sie besonders auf die Wartezeiten von drei und acht Monaten achten, ebenso schauen Sie sich bitte die Ausschlüsse an. Verglichen mit den Leistungen kann sich so ein Tarif durchaus als sinnvoll erweisen, gerade weil keine weiteren Gesundheitsfragen gestellt werden. Dennoch wird im Antrag nach bereits abgelehnten Anträgen anderer Unternehmen gefragt.

Auch zu beachten sind die teils umfangreichen Ausschlüsse bei Sportarten und die Beitragsstufen, wonach der Beitrag bei Vollendung bestimmter Lebensjahre steigt. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, auch das sollte bei der Auswahl und Planung beachtet werden.

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