Brennen bis zur Rente (Urteil als pdf)
Zum ersten Mal hat ein am Burn-Out-Syndrom erkrankter Mann Geld von einer Berufsunfähigkeits-
rente erstritten. Nach jahrelangem Kampf.
(Von Ekkehard Müller-Jentsch)
Wer viel arbeitet, ist gefährdet: Das Burn-out-Syndrom hat zwar längst seinen Ruf als “Manager-Krankheit” verloren, denn es kann jeden treffen. Doch gerne weisen Versicherungs-Makler gerade die Fleißigen und Erfolgreichen darauf hin, dass davon Betroffene berufsunfähig werden können – und raten zur privaten Vorsorge.
Wenn es aber ans Zahlen geht, wollen die Assekurranzen von “Burn out” nichts mehr hören. Wohl zum ersten Mal in Deutschland ist nun durch ein Urteil das Burn-Out-Syndrom im Sinne des Versicherungsrechts rechtskräftig anerkannt worden. Wie verbreitet diese Krankheit ist, zeigen prominente Fälle, etwa des Skispringers Sven Hannawald, des früheren FC Bayern-Fußballers Sebastian Deisler oder des Schauspielers Max Grieser.
Ein Münchner Manager steht seit 20 Jahren einem Finanz-Unternehmen vor, das jährlich an die 14 Milliarden Euro umsetzt. Ein Arbeitsalltag mit mindestens zehn Stunden vor dem Börsen-Terminal war für ihn bisher ebenso normal, wie täglich bis zu 200 Telefonate, regelmäßige Geschäftsreisen – aber kaum Freizeit.
Normal waren auch Kopfschmerzen und Schlafstörungen trotz Müdigkeit. Wie üblich in Workaholic-Kreisen kämpfte er mit Alkohol dagegen an. Ende 2001 kam es zum Zusammenbruch. Der Manager wurde schlagartig depressiv, erlitt Angstzustände, Herzklopfen, war hochgradig erregbar, konnte sich nicht mehr anpassen und steigerte sich in zwanghafte Handlungen.
Gutachten und Gegengutachten
Er begann, Telefonnummern und Kunden zu verwechseln, verlor die Fähigkeit sich auf Zusammenhänge zu konzentrieren. Ein Facharzt sagte ihm, dass er aus seinem aufreibenden Beruf aussteigen müsse.
Der Mann wandte sich an seinen Versicherungskonzern, bei dem er zusammen mit seiner Lebens- auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen hatte. Prompt folgte ein Schlagabtausch mit Gutachten und Gegengutachten.
So kam der Fall vor des Landgericht München I. Die 25. Zivilkammer beauftragte nun einen renommierten Experten der Uni-Klinik Erlangen mit einem weiteren Gutachten. Dieser Professor stellte fest, dass der Manager, schon vom Vater auf Leistung getrimmt, seinen beruflichen Werdegang zu einer Art Wettkampf gemacht hatte und nun seine körperlichen und geistigen Grenzen erreicht habe. Als Folge dieser ,,persönlichkeitsimmanenten Fehlsteuerung‘‘ sei es zum Burn-out-Syndrom gekommen.
Das Gericht verurteilte die Versicherung, rückwirkend etwa 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente auszubezahlen, sowie zirka 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen zu erstatten. Aber erst in der Berufungsverhandlung – als Richter des Oberlandesgerichts München sehr deutlich machten, dass sie keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des medizinischen Gutachtens und des darauf basierenden Urteils haben – gab die Versicherung auf und zog ihr Rechtsmittel zurück . Das Urteil des Landgerichts wurde somit rechtskräftig
(Aktenzeichen:25 O 19798/03).
Rechtsanwalt Klaus von Schirach sagte nach dem dreieinhalb Jahre dauernden Rechtsstreit, dass sein Mandant derzeit nominell noch die Fäden seines Unternehmens in der Hand habe. Denn einer vollstationären psychiatrischen Behandlung hätte er sich nicht unterziehen können, solange ihm die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung “zu Unrecht verweigert” worden seien. “Jetzt sind wir dabei, die Therapieangebote in Deutschland zu erkunden.”