Lange hatten wir keine BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen und im Vergleich zu früheren ist es auch keine wirkliche “Aktion”, eher der Wunsch des Versicherers hierbei weniger Gesundheitsfragen zu stellen und damit den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871 zu erleichtern.
[BU Aktion] mit vereinfachten Gesundheitsfragen – für wen und welche Tarife?
- abschließbar für die Tarife Golden BU, Golden BU Start, Performer Golden BU (jeweils auch mit Pflegepaket)
- für versicherte Personen bis 35 Jahre
- Körpergröße und Gewicht der versicherten Person liegen im normalen Bereich
- für eine Vielzahl von Berufen aus dem kaufmännischen Bereich, für Akademiker oder Schüler (Gymnasium) möglich
- auch bei Rauchern möglich
Zudem gelten weitere Beschränkungen hinsichtlich der Rentenhöhe und der Vertragsgestaltung.
- maximal 1.500 € Rente
- Schüler maximal 1.100 € (oder berufsspezifische Grenzen)
- max. 3% Dynamik
[BU Aktion] mit vereinfachten Gesundheitsfragen – welche Fragen müssen beantwortet werden?
Eine wesentliche Voraussetzung ist zudem, Größe und Gewicht müssen im “normalen” Verhältnis sein. Welcher BMI das genau ist, sagt die LV 1871 noch nicht, ist aber von mir angefragt. Zudem ist ein Schutz über die vereinfachten Fragen nur möglich, wenn ALLE Fragen mit nein beantwortet werden können.
Die ersten Fragen betreffen Hobbys und Beruf.
- Bestehen bereits Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder sind solche beantragt?
- Üben Sie eine der folgenden Sportarten aus: Motorsport, Bergsport, Flugsport, Tauchsport, Reitsport, Kampfsport, gefährliche Mannschaftssportarten?
- Planen Sie innerhalb der nächsten zwölf Monate einen mehr als sechswöchigen Auslandsaufenthalt außerhalb der Europäischen Union?
Wer also schon eine BU hat oder eine solche beantragt hat (Voranfragen sind kein Antrag), der kann die vereinfachte Prüfung nicht nutzen. Alle anderen aber schon.
Weiter geht es mit den Gesundheitsfragen. Wobei es eigentlich mehr als 7 Fragen sind, denn die Frage 4. enthält Unterfragen.
- Wurden Sie in den letzten fünf Jahren von einem Arzt oder sonstigen Heilbehandler untersucht oder behandelt?
bei „ja“ weitere Fragen:
4.a. Wurden Ihnen in den letzten sechs Monaten Medikamente verschrieben oder verabreicht?
4.b. Waren Sie in den letzten fünf Jahren für mehr als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Teilnahme am Schulunterricht, Studium) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?
4.c. Wurden Sie in den letzten fünf Jahren wegen des Genusses von Alkohol oder anderer Suchtmittel beraten oder behandelt?
4.d. Sind Sie in den letzten fünf Jahren untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Tumorerkrankung, Nierenerkrankung oder Diabetes?
Anmerkung: Die Frage 4 ist die einzige, welche zunächst mit JA beantwortet werden darf, wenn danach alle Fragen 4a-4d mit NEIN beantwortet werden.
- Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren psychische Beschwerden oder Erkrankungen?
- Wurden Sie in den letzten zehn Jahren stationär aufgenommen oder ist eine stationäre Behandlung in den nächsten zwölf Monaten geplant?
- Hatten Sie in den letzten sechs Monaten Beschwerden des Nervensystems oder Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?
Unter die Frage 7 fallen auch Kurz- und Weitsichtigkeit. Damit wären all diese Kunden auch ausgeschlossen. Ich habe auch das einmal bei der LV 1871 konkret angefragt.
[BU Aktion] mit vereinfachten Gesundheitsfragen – Fazit
Generell ist eine solche BU Aktion immer eine gute Idee, wenn das Produkt passt und die sonstigen Parameter passen. Wer aber diese Fragen alle mit nein beantworten kann, für den sollte auch bei vielen Anbietern eine Beantragung einer normalen BU möglich sein. Ja, dann sind dort mehr Angaben zu machen oder weitere Fragen zu beantworten, dennoch ist aber am Ende die Auswahl der Produkte größer.
Daher gilt auch hier, genau zu überlegen welche Leistungen und Bedingungen benötigt werden und dann im Wege von anonymen Voranfragen eine Annahme zu klären.