Neben der richtigen Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der passenden Auswahlkriterien bei Vertragsabschluss, kommt es natürlich auf darauf dann, welcher Beitrag dabei zu bezahlen ist.
Gerade die Ausgestaltung der Prämien und der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag führt in der Beratung oftmals zu Nachfragen. Daher hier eine Erklärung zur Vergleichbarkeit der verschiedenen Tarife und dem besseren Verständnis der Prämienkalkulation.
Bruttobeitrag:
Hierbei handelt es sich um den kalkulierten Beitrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Den Beitrag muss der Versicherte über die Vertragslaufzeit aufwenden, um den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen.
Nettobeitrag:
Dieser ist der zu zahlende Beitrag aktuell. Dabei werden die Überschussanteile (die aufgrund von Vergangenheitswerten errechnet sind) von dem Bruttobeitrag abgezogen und verringern somit die Zahllast des Versicherungsnehmers. Der Nettobeitrag ist jedoch nicht garantiert und basiert auf den heute gültigen Überschussanteilen.
Kann der Beitrag steigen?
Dabei muss unterschieden werden, ob es um den Bruttobeitrag oder den Nettobeitrag geht. Der Nettobeitrag kann sich über die Laufzeit mehrfach ändern. So kann dieser sinken (wenn der Versicherer mehr Überschüsse erwirtschaftet als erwartet) oder auch steigen, wenn die Überschüsse geringer sind.
Ein Vergleich von verschiedenen Tarifen und Gesellschaften sollte daher immer auf den Bruttobeiträgen beruhen, nur diese geben langfristig eine kalkulierbare Grundlage.
Ob der Bruttobeitrag steigen kann, ist abhängig von den vertraglichen Regelungen. Geregelt ist diese Anpassungsmöglichkeit im §163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es:
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,
2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat.
(…)
(2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer prämienfreien Versicherung ist der Versicherer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
Auf dieses Recht zur Prämienanpassung verzichten viele Versicherer in Ihren Bedingungen. Ist dieses der Fall, so ist der Bruttobeitrag über die gesamte Laufzeit garantiert und kann nicht erhöht werden. (ausgenommen sind freiwillige, dynamische Anpassungen). Das schafft für den Versicherten mehr Sicherheit und eine kalkulierte Prämien über den gesamten Zeitraum.
Ein Beispiel zur unterschiedlichen Prämienkalkulation (basierend auf den zahlen aus dem Finanztest BU aus 2011 und meinem ausführlichen Kommentar dazu)
Versicherer 1:
Bruttobeitrag pro Jahr: 2.367 EUR, Nettobeitrag: 1.184 EUR
entspricht einer Quote von knapp 50% des Bruttobeitrags
Versicherer 2, gleiche Vorgaben:
Bruttobeitrag pro Jahr: 1.319 EUR, Nettobeitrag: 1.029 EUR
entspricht einer Quote von 78%
Jetzt kann und muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Modell ihm lieber ist. Will ich einen heute geringeren Beitrag mit der Möglichkeit das dieser auf den Bruttobeitrag (und in diesem Fall knapp 1000 EUR pro Jahr mehr als die andere Variante) nutzen oder eine verlässlichere Kalkulation?
Auch stellt sich berechtigt die Frage, warum der Versicherer den Nettobeitrag bei der Hälfte des Bruttobeitrages festsetzt. Überschüsse sind schön und vermindern den Beitrag, keine Frage- aber bergen diese auch die Gefahr sich zu verringern und dann an einen hohen Bruttobeitrag gebunden zu sein.
Bei der Auswahl sind somit verschiedene Faktoren wichtig und es ist zunächst das Bedingungswerk zu beachten. Danach sollten Sie sich Gedanken zum Versicherer, dem Verhältnis von Brutto- und Nettobeitrag machen und dann alle anderen Punkte bedenken.
Berufsunfähigkeitsrente auch schon bei 6 Monaten Krankschreibung?!
Ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro
Auswahlkriterien zur BU und Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung