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Bonitätsprüfung beim Arzt? ARD PlusMinus vom 07. 11. 2012

In der Sendung aus der letzten Woche ging es unter anderem um eine Bonitätsprüfung von Patienten. In der Sendung berichten die Redakteure darüber, das Patientendaten an externe Dienstleister übermittelt werden (können) und dort eine Überprüfung der Bonität stattfinden kann. Diese gibt es Arzt Hinweise darauf, wie solvent der Patient ist und ob es “lohnt” diesem Zusatzleistungen anzubieten.

Die so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGel) lassen eine Versorgung auch über das gesetzliche Maß hinaus statt. Um eine Beurteilung vornehmen zu können und zu entscheiden ob hier mehr Chancen oder mehr Risiken vorhanden sind, müssen zunächst einige Hintergründe klar sein. Dabei geht es hier nicht um die Leistungen, welche durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt werden, sondern ausschließlich um erweiternde Leistungen.

Wann darf ein Arzt eine solche Anfrage machen?

Die Anfrage und somit eine Übermittlung von persönlichen Daten ist in den Vorschriften zum Datenschutz geregelt. Hierbei ist nur dann eine Anfrage möglich, wenn der Patient einer solchen Prüfung vorher schriftlich zugestimmt hat. Dieses geschieht im Rahmen der Erfassung der Patientendaten. Der Arzt wird Ihnen meist mit dem Anamnesebogen ein Formular übergeben, welche die Abrechnung und Abwicklung über externe Dienstleister erlaubt. Die Health AG aus dem Beitrag ist nur einer der möglichen Anbieter.

Was erhält der Arzt als Ergebnis?

Bei vielen Systemen wird der Patient nach einem Ampelsystem bewertet. Dieses soll Auskunft über die Zahlungsbereitschaft und die Bonität des Patienten geben und dem Arzt die Entscheidung erleichtern, Zusatzleistungen anzubieten oder das Ausfallrisiko zu minimieren. Ist das Ergebnis grün, so wird der Arzt ggf. anbieten, ergänzende Versorgung und Leistungen durchzuführen, welche nicht von der GKV bezahlt werden. Bei einem roten Ergebnis, also schlechter Bonität des Patienten werden unter Umständen keine weiteren Leistungen angeboten oder Vorleistungen verlangt.

Warum tuen die Ärzte das?

Auch eine Arztpraxis ist nichts anderes als ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxen müssen bezahlt werden, der Arzt möchte auch für seine Tätigkeit entlohnt werden und ist nicht der “heilige Samariter”. Klar das hier auch versucht wird, individuelle Leistungen anzubieten oder Nichtzahlungen von Rechnungen zu verhindern. Nehmen wir als Beispiel ein MRT oder CT, welches nicht notfallmäßig indiziert ist. Hier entstehen Kosten von 400- 600 EUR und ich kann den Arzt durchaus verstehen, der “sicher gehen will” sein Geld auch zu bekommen. Worin hier der “Skandal liegen soll” ist mir noch nicht ganz klar.

Weiterhin wird vielleicht einem “solventen Patienten” oder jemandem der eine Kostenzusage von einer privaten Zusatzversicherung hat, eine andere (Mehr-) Leistung angeboten. Dieses selbst ist noch nicht verwerflich, finde ich.

Grundsätzlich passiert hier in der Arztpraxis nichts anderes als bei jeder Bestellung bei einem Onlinehändler oder dem Abschluss eines Telefonvertrages. Auch hier will der Anbieter vorher wissen, ob und wie wahrscheinlich sein neuer Kunde (und nichts anderes ist der Patient auch) seine Rechnungen auch bezahlen kann und wird.

Welche Risiken bestehen?

Die- auch im Beitrag angeführten- Risiken sind in zwei Bereichen zu sehen. Zum ersten ist nicht jedem Patienten klar was genau er unterschrieben hat und ob eine solche Anfrage gemacht wird oder gemacht worden ist. Zum Zweiten ist nicht klar, welches Ergebnis der Arzt bekommt. Beide Punkte können aber sicher beim Arzt erfragt werden. So lassen sich mündlich oder aber besser schriftlich bei dem Arzt die Daten abfordern. Gemäß §34 BDSG steht Ihnen eine solche Auskunft auch zu. Wenn Sie also verbindlich wissen möchten, ob und welche Auskünfte gespeichert sind- fragen Sie den Arzt an. Ob mündlich oder schriftlich bleibt Ihnen überlassen, schriftlich ist sicher immer etwas verbindlicher.

Das dritte Problem besteht darin, dass einige Patienten, Verbraucherschützer oder sonstige “Tester” der Meinung sind, dem Patienten werden überflüssige Behandlungen angeboten. Natürlich sollte ein Patient immer hinterfragen, was genau an Untersuchungen erforderlich sind und welchen Nutzen, aber auch welches Risiko besteht. Wir müssen weg von dem Gedanken, alles blind und ohne Nachfragen zu vertrauen. Aber generell gilt: Wer ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Arzt hat, der wird sich auch keine Sorgen machen müssen das Untersuchungen und Behandlungen unnötig und überflüssig sind. Ich kann das von meinen Ärzten in Gänze behaupten und habe aus einem solchen Grund einmal einen Arzt gewechselt. Wenn ich das Gefühl habe, hier so mit aller Gewalt Geld verdient werden, so würde ich auch heute wieder den Arzt wechseln. Das sollten Sie aber auch tun.

Auch in der Privaten Krankenversicherung findet bei einigen Unternehmen eine solche Bonitätsprüfung statt und es wird vor Antragstellung geprüft, ob die Beiträge auch gezahlt werden können- auch hier, aus meiner Sicht legitim.

Weitere Informationen:

Das Erste: Arztbesuch- der lukrative Patient (Text)

Videobeitrag

Ein Kommentar

  1. ich sehees genau so zu ergänzen ist das letztlich die Rechenzentren mitteilen das Sie bei Grün die Rechnungen ankaufen und das Ausfallrisiko für den Arzt übernehmen. Das de Plusminus Beitrag hier die situation völlig anders dar stellt kann ich nicht verstehen!! Was der Arzt dem Patienten anbietet bleibt Ihm überlassen und er kann auch alen Roten Patienten das gleich anbieten sehrwahrscheinlich heit nur gegen Vorkasse. Was verständlich ist wenn ein Ausfall sehr hoch ist und der Patientharte negative Merkmale hat. z.B. EV = der Gerichtsvollzieher war Ervolglos und der Kunde hat eine EV abgegeben. Beim Autohaus müssen Sie auch sfort Ihre Reifen bezahlen.

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