Bei Flug in den Urlaub hat es mich, ganz anders als sonst, in einen Airberlin Flieger verschlagen. Dabei ist mir eine Serviette in die Hand gefallen, die mich mit einem Logo überrascht hat. Nicht das AirBerlin Logo, sondern das Logo der ERGO Direkt Versicherung. Die ERGO macht auf mit einer Seviettenfalttechnik Werbung und nutzt den Aufhänger:
„So einfach verschenken Sie ein Lächeln“
und weiter
„und so einfach bewahren Sie einfach Ihres: Mit den Zahnzusatzversicherungen von ERGO Direkt“.
Die Idee ist ja durchaus nett gedacht und sicher passt diese auch auf das Kundenklientel von AirBerlin. Beide Kundenzielgruppen sind wohl eher preissensibel.
Dennoch ist die Zahnzusatzversicherung von ERGO, die auch abschließbar ist wenn Behandlungen schon angeraten oder geplant sind, eher umstritten. Diese widersprechen dem Grundgedanken einer Versicherung. Dennoch glaubt ERGO anscheinend an den Erfolg und betreibt das Produkt weiter.
Was sollten Sie bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung beachten?
Bevor Sie sich für einen Ergänzungsschutz im Zahnbereich entscheiden, legen Sie Ihre Bedürfnisse fest. Eine entscheidende Frage ich dabei:
„Darf die Leistungspflicht an die Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gekoppelt sein, oder soll unabhängig von dieser geleitstet werden.
Diese Frage ist entscheidend deshalb, da die sonst womöglich Leistungen die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt, oder zukünftig herausstreicht, nicht versichert sind. Weitere Fragen beziehen sich auf die Höhe der Honorare für den Zahnarzt. Hierbei ist auch darauf zu achten, welche Ärzte in Anspruch genommen werden können und welche Einschränkungen hinsichtlich des Geltungsbereiches bestehen.
Achten Sie auch auf so genannte Preis- / Leistungsverzeichnisse, in denen der Versicherer und Tarif Höchstgrenzen für Material- und/ oder Laborkosten festlegt. Diese Einschränkung kann einen versicherten Prozentsatz deutlich reduziere. Dazu ein Beispiel.
Nehmen wir an, der Versicherer erstattet die Kosten, welche die GKV nicht übernimmt mit 80%. Weiterhin gehen wir von einer Zahnarztrechnung für ein Implantat von 1.500 EUR aus. Bei einer Erstattung von 80% bedeutet dieses zunächst 80% * 1.500 EUR = 1.200 EUR Erstattung durch den Versicherer.
Hat dieser jedoch nun in seinem Preisverzeichnis einen Höchstsatz von z.Bsp. 1.000 EUR pro Implantat festgelegt, so werden auch die 80% davon berechnet. Also beträgt die Erstattung 800 EUR. In Bezug auf die Rechnung von 1.500 EUR, welche natürlich dennoch an den Zahnarzt zu zahlen ist, haben Sie nun keine 80%, sondern nur noch knapp 53%. Daher verlassen Sie sich nie auf die Prozentangaben und vergleichen immer die Bedingungsaussagen der Tarife.
Diese genannten Kriterien sind natürlich lange nicht alle. So spielen Summenbegrenzungen, Zuschläge und Einschränkungen für bestehenden Zahnersatz und viele andere Faktoren eine Rolle. Bitte wenden Sie sich vor der Auswahl des passenden Tarifs an einen spezialisierten Berater.