Die private Krankenversicherung passt nicht für jeden. Viele die heute dort versichert sind, die sollten da nicht sein. Klar, Berater, Vertreter und Makler verdienen Ihr Geld damit, das es zu einem Abschluss kommt, dennoch gehört es einfach dazu auch mal “nein zu sagen”, nein wenn es eine offensichtlich falsche Entscheidung ist. Leider passiert es nicht und nicht nur das ist ein Grund für völlig unsinnige Billigtarife in der Privaten Krankenversicherung.
Lesetipp: Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen
Zu der Frage warum Existenzgründer eben gerade nichts in der PKV zu suchen haben (bis auf wenige Ausnahmen) und wer denn nun eigentlich dort gut aufgehoben ist, dazu schreibe ich sicher die Tage noch einmal etwas ausführlicher. Heute geht es aber um einen anderen Punkt.
Leider wird die private Krankenversicherung oftmals noch am Fließband beraten. Auch wenn es vielfach “nicht das Steckenpferd” des Beraters ist, so wird doch nicht die Kooperation mit einem versierten Kollegen genutzt, sondern schnell mal in die Runde gefragt was denn vermittelbar sei und dem Kunden (völlig ahnungslos oftmals) ein Tarif empfohlen. Auf der anderen Seite merken Kunden erst spät(er) ob der Tarif passt, der Versicherer dem entspricht was die eigenen Vorstellungen waren und sind. Leider wissen viele zudem nicht einmal, was denn die eigenen Vorstellungen sind, denn wenn niemand sagt was es alles am Markt gibt, dann können Sie auch nicht beurteilen ob Ihnen solche Kriterien wichtig sind. Schon lange habe ich für diese “Grundlagenkenntnisse” einen Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und die Auswahlkriterien zur PKV aufgeschrieben.
Wer erst im Leistungsfall merkt “Oh, mein Tarif war falsch”, der kann oftmals nicht wirklich etwas ändern. Wer aber rechtzeitig noch einmal drauf schaut und sich überlegt ob alles so passt, der kann zumindest noch einiges “glatt ziehen”.
Was tun wenn der bestehende PKV Schutz nicht passt
Das kommt zunächst darauf an wie die Auswahl zu Stande kam, warum es der eine Tarif wurde und was die Alternativen waren. Gerade wenn der Abschluss bei einem Vertreter erfolgte, dann sollte und muss sich jeder klar sein, der hat in der Regel nur die Gesellschaft anbieten, welche er auch vertritt. Eine Ausnahme sind Mehrfachagenten, das ist aber eher eine Seltenheit. Auch ein Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung ist in der Krankenversicherung (wie in anderen Sparten auch) einer Gesellschaft verpflichtet. Für die PKV ist das die Central Krankenversicherung, in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Aachen Münchener Lebensversicherung.
Lesetipp: Die unterschiedlichen Beratertypen in der Versicherungsberatung und -vermittlung
Kann ich einen bestehenden PKV Schutz kündigen?
Ja, können Sie, jederzeit und unter Beachtung der vertraglichen Mindestlaufzeiten (Übersicht über Kündigungsfrist und Mindestlaufzeiten) ist eine Kündigung generell mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei dem Großteil der Gesellschaften entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, so ist eine Kündigung also immer bis zum 30. September eines Jahres und dann mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres möglich. Eine solche Kündigung sollte aber niemals voreilig oder “nur mal so” erfolgen, denn auch wenn eine Versicherungspflicht besteht und somit eine Kündigung vielleicht gar nicht wirksam wird, so gilt das nicht unbedingt für Krankentagegelder und andere Bausteine des Vertrages, also immer genau überlegen.
Tarifauswahl wie bei Neuabschluss
Der erste Schritt ist also immer die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes. Eine solche Überprüfung sollte so stattfinden, als würden Sie heute einen ganz neuen Schutz auswählen. Also legen Sie zunächst mit Hilfe des Kriterienfragebogens die Auswahlkriterien fest und überlegen sich dabei, was Ihnen heute wichtig ist. Das kann durchaus etwas anders aussehen, anders als es noch bei Abschluss der Fall war.
Oft höre ich Sätze wie “Aber so viele Fragen hat mir mein Berater bei Abschluss gar nicht gestellt” und “muss ich das wirklich alles ausfüllen”? Ja, denn die Entscheidung für oder gegen eine PKV, für oder gegen eine Gesellschaft und für oder gegen einen speziellen Tarif ist wie eine Ehe, Sie binden sich an den Versicherer in “guten und in schlechten Zeiten“.
Erst wenn diese Grundlagen feststehen, legen Sie (mit Hilfe eines spezialisierten Beraters) den alten Tarif daneben und überprüfen, welche Leistungen dieser Tarif enthält und welche fehlen oder “überflüssig” sind. Sollten Sie eine entsprechende Gegenüberstellung von mir wünschen, so schreiben Sie mir hierzu bitte mit Klick auf diese ANFORDERUNG EINES PKV Tarifvergleiches eine E-Mail.
Analyse und Entscheidungsgrundlage
Ist diese Analyse erfolgt, Sie wissen Sie zunächst einmal “wo Sie stehen, wissen also welche Leistungen vielleicht drin sein sollten, es aber nicht sind. Ebenso können Sie einschätzen ob ein solcher Versicherungsschutz etwas ist, mit dem Sie alt werden können und wollen. Ist dem nicht so, so gibt es zwei Möglichkeiten:
Tarifwechsel nach 204 VVG
Das ist immer die erste Überlegung. Wenn nicht ganz gravierende Dinge gegen einen Verbleib bei der Gesellschaft sprechen, so ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die erste Überlegung. Dabei sollte aber auch überprüft werden, wie “safe der Vertrag ist”. Wurden bei Antragstellung alle und damit meine ich wirklich alle nötigen Angaben in den Gesundheitsfragen gemacht? Schlummert hier vielleicht ein Pulverfass was bei der ersten großen Rechnung (und der dann folgenden Prüfung einer Anzeigepflichtverletzung) “hochgeht”? Gehen Sie einmal in sich und überlegen genau welche Angaben erfragt wurden und was eingetragen ist. Hat Ihr Berater lapidar abgewunken und sind Sätze gefallen wie:
“Das brauchen Sie nicht angeben, das ist ja nur Bagatelle” oder “wenn es ausgeheilt ist, brauchen wir es nicht aufschreiben” aber auch “freiverkäufliche Medikamente? Die brauchen wir nicht angeben!”
Alle das sind gern gehörte Sätze und diese “brechen Ihnen im Leistungsfall das Genick“. Auch wenn bei der Analyse mit dem Kriterienfragebogen heraus kommt, es fehlen viele Leistungen die Sie (jetzt) gern hätten oder gar Leistungen von denen Sie dachten diese wären im Tarif enthalten, dann sind das eindeutige Anzeichen den Schutz anzufassen und zu reagieren, jetzt, wo Sie es gesundheitlich noch können.
Dabei erheben auch die derzeitigen Versicherer dann für die Mehrleistungen Zuschläge und führen eine Gesundheitsprüfung durch, nichts anderes als bei einem neuen Abschluss passieren würde. Dennoch ist es wichtig eine solche Überprüfung regelmäßig vorzunehmen.
Kündigung und neue Ausrichtung
Manchmal ist es dennoch sinnvoller den Versicherer zu verlassen.
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Ja, Sie sind dann ein Jahr älter.
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Ja, Sie müssen dann in die Unisextarife, sind vielleicht nicht mehr in den alten Bisextarifen.
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Ja, Sie haben nicht mehr das alte Eintrittsalter und Fristen und Summenbegrenzungen beginnen neu.
Dennoch gibt es Konstellationen wo all diese Nachteile nicht überwiegen und der Weg weg von einem unpassenden und schlechten Schutz, hin zu einem maßgeschneiderten Paket sinnvoll ist. Das gilt übrigens auch in der BU Absicherung.
Lesetipp: Wie beende ich eine unpassende Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch hier ist es der identische Weg. Leitfaden lesen, Auswahlkriterien beachten, Kriterienfragebogen ausfüllen und dann weiter und ganz in Ruhe überlegen.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken…
Sie wissen selbst wie der Spruch weiter geht und genau so ist es in der PKV auch. Natürlich tut die Veränderung weh, finanziell zumeist. Da sind höhere Prämien zu zahlen, neue Gesundheitsfragen zu beantworten und dann vielleicht sogar ein Zuschlag zu zahlen, einer den Sie bisher nicht hatten? Aber nichts ist schlimmer als ein Versicherungsschutz welcher nicht passt. Zudem bestimmt Ihr Schutz auch den möglichen Schutz des neugeborenen Kindes. Sie verbauen somit Ihrem Kind einen passenden Schutz, falls der eigenen Vertrag nicht (mehr) bedarfsgerecht ist. Einige Punkte wurden oftmals nicht bedacht. Was ist mit Hospizversorgung, Leistungen bei Elternzeit, der Übergang zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit und vieles, vieles mehr.
Auch Möglichkeiten den Schutz anzupassen sind wichtig, so gibt es Optionsrechte den Schutz zu verbessern, hat Ihr Vertrag sowas? Kann dieser auch mal reduziert werden wenn es finanziell etwas enger ist, dann aber wieder zurück in den alten Schutz, oder sogar in einen besseren? Sehen Sie, es gibt eine Unmenge von Punkten die bedacht werden müssen, leider ist es in deutlich über 75% der heute existierenden Verträge so, das dieses einfach nicht bedacht wurde. Es wurde vom Berater nicht angesprochen, der Kunde wollte es vielleicht auch gar nicht hören und nur “schnell den günstigen Schutz in der PKV”, aber anders als in anderen Sparten merken Sie hier Fehler erst, wenn es lange zu spät ist und nicht mehr geändert werden kann.
Dann, wenn das Einkommen klein(er) ist, die Rente gering, die Krankheiten kommen, wollen Sie dann auf einem minderwertigen Schutz sitzen oder in einen solchen wechseln müssen weil der alte nicht mehr bezahlbar ist? Der Schutz den Sie in jungen Jahren als TOP Schutz hatten, aber nie gebraucht haben?
Denken Sie einmal in Ruhe darüber nach, bei Fragen melden Sie sich gern über das
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- und natürlich über das Anfrageformular zur PKV
- oder ganz “altmodisch”, rufen Sie einfach an und fragen! 0 38 38 – 30 75 33