ACHTUNG: Bevor Sie sich hierfür entscheiden, lesen Sie bitte diesen Beitrag: Die eigenwillige Auffassung der Basler Versicherung zu Meinungsfreiheit und Kundeninformation
Im letzten Jahr gab es einige Versicherer, welche mit Aktionsanträgen eine vereinfachte Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente ermöglicht haben. Heute nun geht die Basler einen anderen Weg. Wie der Kollege Helberg schon schrieb, lässt sich eine bestehende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erhöhen.
Wer kommt für die Aktion in Frage?
Zunächst einmal muss schon eine private BU Rente bei einem Anbieter bestehen. Wer also noch keinen Schutz hat, kann diese Aktion nicht nutzen. Denkbar ist aber durchaus, wer im letzten Jahr zum Beispiel 1.500 EUR bei der Alten Leipziger versichert hatte, der hat ja nun eine und kann diese aufstocken.
Welche Voraussetzungen gelten sonst noch?
Abgeschlossen werden muss entweder der Tarif SBU+ Pflege Aktiv oder aber SBU+ Pflege Lifetime. Zusammen mit den (nicht garantierten Überschüssen) ergibt sich eine maximale Rente von ca. 650 EUR.
Welche Fragen sind zu beantworten?
Neben einer Gesundheitsfrage, sind noch Fragen zu besonderen Freizeitgefahren zu beantworten. Dieses kann zu einem Zuschlag bei besonderen Sportarten führen.
Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Tauchen, Kampfsport, Bergsport, Sportfliegen, Drachen-, Gleitschirmfliegen, Ultraleichtflug, Fallschirmspringen, Motorsport, aktives Fahren von motorisierten Zweirädern ab 125 ccm, Quads oder Trikes (auch Saisonfahrer), Teilnahme an Wettfahrten, Extremsport)?
Eine weitere Frage betrifft bereits bestehende Leistungsfälle, diese lautet:
Erhalten oder erhielten bzw. beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente oder Abfindung wegen Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung / Pflegebedürftigkeit / Dienstunfähigkeit oder körperlicher Schäden (ggf. Rentenbescheidabschrift – Begründungsteil mit Versehrtenstufe – beifügen) und/oder besitzen oder beantrag(t)en Sie einen Ausweis nach dem Behindertenrecht?
Haben Sie neben der beantragten Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität (auch Zusatzversicherung) noch weitere Leistungen zu erwarten oder sind solche beantragt?
Jetzt kommen wir dann zu der einen und einzigen Gesundheitsfrage. Diese lautet:
Sind Sie uneingeschränkt arbeitsfähig, üben Ihre berufliche Tätigkeit in vollem Umfang aus und waren in den letzten 5 Jahren nicht länger als 2 Wochen zusammenhängend arbeitsunfähig?
Wer also mehr als 2 Wochen arbeitsunfähig war, für den wird es schwer. Aber: Die Frage ist ganz eindeutig und lässt keinen Spielraum zu.
Fazit:
Wer also bereits einen BU Schutz hat, dort seine Nachversicherungsoptionen ausgenutzt, oder aber keine passende “Gelegenheit” zur Nachversicherung hat, für den kann dieser Tarif durchaus sinnvoll sein. Bei weiteren Fragen nutzen Sie gern auch die Live-Chat Funktion rechts am Bildschirmrand.
Hallo Herr Hennig,
schönen Dank für die Erwähnung und viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Matthias Helberg