Ich kann gar nicht sagen wie oft ich diese Frage gestellt bekomme. Viele denken immer noch, Berufsunfähigkeit passiert doch nur den “Handwerkern” und man selber sitzt nun einmal im Büro und hat da wenig zu befürchten.
Die landläufige Meinung ist immer noch “meinen Job kann ich doch immer machen”.
In Blogbeiträgen aus vergangenen Tagen ging es um die richtige Rentenhöhe, die Frage ob es ein Kombiprodukt oder eine Solo BU sein soll und was Berufsunfähigkeit eigentlich bedeutet. In diesem Beitrag soll es vielmehr um die Notwendigkeit eines solchen Schutzes gehen. Dabei werde ich sicher keine schlimmen Fällen aufzählen und so “Angst” suggerieren.
Dennoch sind einige Beispiele aus dem eigenen Beratungsalltag sicher hilfreich um eine bessere Vorstellung zu bekommen.
Berufsunfähigkeit bedeutet nach der gesetzlichen Definition: (Grundlage §172 VVG)
(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Dabei ist der Punkt “so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war” von entscheidender Bedeutung. Hierbei wird deutlich, es gibt kein “Schema F”. Nehmen wir ein Beispiel aus der Praxis und hier auch einen realen Fall mit einem “nicht körperlich” tätigen Beruf.
Es handelt sich um einen Rechtsanwalt, tätig in einer Großkanzlei mit der Ausrichtung auf Unternehmensübernahmen und weltweit tätig. Dieser Anwalt war unmittelbar vor seinem Tauchunfall, welcher die Ursache der Berufsunfähigkeit war, beruflich sehr stark eingespannt. Dabei dauerten die Arbeitstage selten weniger als 12 Stunden und bestanden zu einem Großteil aus Zeit im Flugzeug um sich zwischen den unterschiedlichen Mandaten und Unternehmensstandorten zu bewegen. Durch den schweren Tauchunfall waren diese Reisetätigkeiten in Zukunft nicht mehr möglich. Dazu kommen/ kamen weitere Folgeerkrankungen und so musste der Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden.
Dabei ist zunächst einmal festzustellen, wie der Beruf und die eigene Tätigkeit ausgestaltet war. Dazu ist es sehr empfehlenswert einen Wochenplan zu erstellen oder eine Art Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen. Nachdem nun klar war, das nur noch Tätigkeiten in geringem Umfang ausgeübt werden können, wie sind diese dann zu bewerten?
In der Berufsunfähigkeitsversicherung lag die Standardklausel mit einer BU ab 50% zu Grunde. Da laut medizinischem Befund eine Tätigkeit von maximal 4-5 Std. täglich möglich ist, ist hier Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen eingetreten und der Versicherer zur Leistung generell verpflichtet.
Natürlich sind danach weitere Kriterien zu prüfen. Insbesondere Fragen wie Umorganisation, Verweisung auf andere Tätigkeiten und dergleichen.
Hier wird aber auch deutlich, es geht nicht um den Beruf wie er auf dem Papier steht, sondern um die genaue Tätigkeit. In diesem Fall wäre ein Einzelanwalt (und somit der gleiche Beruf) mit einer “kleinen Kanzlei” in der Kleinstadt sicher nicht gleich berufsunfähig. Durch die fehlende Reisetätigkeit wären unter Umständen bei diesem die 50% nicht erreicht und eine Leistung des Versicherers ausgeschlossen.
Auch sind hier weitere Veränderungen, ggf. eine Umorganisation des Arbeitsplatzes zu prüfen.
Diese Beispiele machen deutlich, Berufsunfähigkeit ist keinesfalls ein “Problem” von körperlich tätigen Berufen, auch wenn das oft so verstanden wird. Gerade durch steigende Arbeitsbelastungen nehmen die Bereiche der Psyche und Psychosomatik zu und führen in immer mehr Fällen zur Berufsunfähigkeit.
Bevor Sie sich also für einen “ach so tollen” Anbieter mit 5 *****, Punkten oder dergleichen entscheiden, prüfen Sie bitte die Auswahlkriterien und lesen die Bedingungen. Auch in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit können Sie Beispiele von Bedingungsaussagen erkennen und werden feststellen, dass ein Wort über Zahlung oder Ablehnung entscheiden kann.
Es ist immer toll diese BLOGS zu lesen.
Es geschieht immer wieder in der Kaffeepause sich über diverse Themen zu unterhalten und in der letzten Woche war es die BERUFSUNFÄHIGKEIT.
Genauso wie im BLOG niedergelegt wird verlassen sich “ahnungslose” Personen sich tatsächlich auf irgendwelche Finanztest Ergebnisse, rufen einen Makler bzw. Vers.-Vertreter dieser Gewinnerfirma an und schließen dort die notwendigen Versicherungen ab wie z.B die BU. Ob die Versicherung eine Ablehnungs-/ Verweisklausel hat, wusste die fröhliche Person nicht und sagte.. Zitat: Ich habe eine BU und im Falle der Fälle müssen die zahlen, weil es ja ein Abschluß der BU ist. 🙂 .
Also gut daß es Sie gibt und wenigstens einige davor bewahren. Gruß aus der AUTOSTADT.