Neulich las ich in einem Forum folgende Frage(n) die ich hier gern aufgreifen möchte, da diese doch den einen oder anderen interessieren und auch bei meinen Beratungen schon einmal gefragt wurden. Dabei geht es um Untersuchungen statt die Antragsfragen zu beantworten.
gibt es bei den Versicherungen auch die Möglichkeit, anstelle der Offenlegung der eigenen Krankenakte, eine Rundum-Untersuchung machen zu lassen ? Da ich nämlich in der Vergangenheit auch wegen Kleinigkeiten zum Arzt gegangen bin,wird es nämlich sehr aufwendig werden, eine lückenlose Krankenakte vorzulegen. Da ich jetzt fit und beschwerdefrei bin, wäre so eine Untersuchung wahrscheinlich die bessere Wahl – falls es sowas geben sollte.
Ja und Nein. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Untersuchung keine Antragsfragen ersetzen kann. Dieses liegt insbesondere an Folgendem: Eine Untersuchung ist immer eine Momentaufnahme. Erkrankungen die vorher bestanden haben und nun vielleicht schon ausgeheilt sind spielen für die Risikobeurteilung dennoch zum Teil eine Rolle. Bei einer Untersuchung, selbst einer mit umfangreichen Laborwerden, sind diese Erkrankungen nicht festzustellen.
Weiterhin wird in vielen Anträgen auch nach Anomalien, Beschwerden oder weiteren Beeinträchtigungen gefragt.
Nehmen wir als Beispiel die Rückenschmerzen/ Verspannungen. Unterstellt der Kunde hatte diese vor 3, 4, 5 Jahren und das mehrfach, seither nicht mehr. Bei einer heutigen Untersuchung kommt dieses nicht “zum Vorschein”, den Versicherer interessiert es dennoch. Vergleichbares passiert bei Allergien. Bei Heuschnupfen, der längere Zeit nicht auftrat, besteht (abhängig vom Beruf) durchaus ein Risiko berufsunfähig zu werden.
Ab bestimmten Rentenhöhen werden bei fast allen Unternehmen dennoch Untersuchungen fällig. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Prüfungsmöglichkeit, welche aber auch hier die Gesundheitsfragen nicht ersetzen soll, diese nur ergänzen kann und soll. Dabei werden entweder in der Untersuchung oder durch den Antrag ebenfalls Fragen gestellt, welche der Versicherte zu beantworten hat. Auch hierbei gelten die Grundsätze der Anzeigepflicht und es drohen die gleichen Folgen wie bei falschen Antragsangaben.
Dann würde mich noch interessieren, ob es auch eine BU gibt, die nur bei psychischen Erkrankungen(z.B. BurnOut) in Anspruch genommen werden kann?
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Ausschnittsdeckung. Bei bestehenden Vorerkrankungen und/ oder Beschwerden kann und wird der Versicherer Ausschlüsse anbieten, so das der Schutz nicht mehr für alles gilt. Aber gezielt auswählen welche Erkrankungen versichert werden sollen geht- zumindest bei der BU- nicht.
Wenn jemand nur bestimmte Erkrankungen versichern will, kann eine Dread Disease (Schwere Krankheiten Versicherung) vielleicht sinnvoll sein. Diese bietet Versicherungsschutz bei Eintreten bestimmter, vorher vertraglich definierter Diagnosen und Erkrankungen und leistet dann eine Einmalzahlung. Das Risiko gegenüber der BU besteht darin, das der Betrag irgendwann aufgebraucht ist. Somit sollte diese so hoch bemessen sein, das er bis zum gewünschten Lebenjahr reicht.
Mehr Informationen?
Informationen zur Schweren Krankheiten Vorsorge