Eigentlich ist es auch ein bisschen “wunderlich”. Spätestens wenn ein neuer Erdenbürger im Bauch der Mutter heranwächst, steigt plötzlich auch das Bewusstsein für die eigene Absicherung. Das mögen Psychologen sicherlich besser erklären können, aber vielleicht ist es die steigende Verantwortung und auch etwas die Angst später nicht für das eigene Kind sorgen zu können. In den letzten Tagen trat eine Art von Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung häufiger auf, die Frage nach der Versicherbarkeit gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, falls schon eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde.
Grundsätzlich ist Schwangerschaft keine Krankheit und so lässt sich das Risiko der Berufsunfähigkeit „ganz normal“ auch während einer bestehenden Schwangerschaft versichern. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten und es ist, nicht nur jetzt, besonders wichtig sich auf ein entsprechend hochwertigen Versicherungsschutz zu konzentrieren. Schließlich soll dieser im Falle der eintretenden Berufsunfähigkeit dafür sorgen, dass die Mutter weiterhin eine Art Einkommen hat, auch deshalb um die Familie und damit auch das noch ungeborene Kind weiter zu versorgen. Jeder der Kinder hat, der weiß das diese langfristig einiges an Geld kosten. Das geht ganz simpel mit Unmengen von Windeln los, folgt das Kinderzimmer, später die Schulzeit, Kieferorthopädie, irgendwann das eigene Moped, der Führerschein, das Auto, Studium und vieles, vieles mehr.
Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die Eltern einen entsprechenden Versicherungsschutz für den Fall haben, dass sie selbst nicht mehr arbeiten können und damit kein Einkommen für all diese Kosten zur Verfügung steht, denn das Kind ist ja nun die/der letzte der etwas dafür kann. Aus diesem Grund muss die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ausreichend hoch sein, denn nur ein richtig versicherte Rente bringt den notwendigen Effekt.
Worauf ist bei dem Tarif zu achten?
Zunächst einmal gibt es ein Unmenge an Kriterien dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche genau durchdacht und sorgfältig entschieden werden müssen. Da stellen sich Fragen der späteren Verweisung auf andere Berufe, Fragen zur Aussetzung der beruflichen Tätigkeit, Fragen zur Angemessenheit der Berufsunfähigkeitsrente und natürlich auch Fragen zur späteren Erhöhung einer bereits versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Insbesondere die vertraglichen Regelungen zur Frage „was Berufsunfähigkeit eigentlich ist“ und wie eine Mutter in der Elternzeit oder im Mutterschutz überhaupt berufsunfähig werden kann, spielen eine wichtige und entscheidende Rolle. Hierbei ist genau zu beachten, wie lange der Versicherer das Ausscheiden aus dem Beruf „toleriert“ und man nicht mehr auf den (vielleicht höher qualifizierten) Beruf von früher und stattdessen auf die Tätigkeit als Hausfrau verwiesen wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen was passiert, falls während der Elternzeit des ersten Kindes ein weiteres Kind geboren wird und die Rückkehr in die berufliche Tätigkeit vielleicht nicht geplant erfolgen kann.
Eine weitere Frage stellt sich in Bezug auf die Angemessenheit der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Welche Rentenhöhe darf die Mutter, die werdende Mutter, überhaupt versichern und muss diese nach Beginn der Musterschutzfristen oder der Elternzeit reduziert werden?
Was passiert mit dynamischen Erhöhungen, können diese auch während der Schutzfristen und der Elternzeit mitgemacht werden und sich damit die Rente weiter erhöhen? Auch hier ist es entscheidend von den vertraglichen Regelungen der jeweiligen Versicherer abhängig.
Kann die Mutter überhaupt berufsunfähig werden?
Dieses ist eine der Fragen, die am häufigsten gestellt werden. Oftmals wird die „Tätigkeit“ als Mutter gleichgestellt mit einer nicht vorhandenen Berufsunfähigkeit und damit auch der fehlenden Notwendigkeit für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch in der Regel haben die Mütter vor der Geburt des Kindes bereits einen Beruf ausgeübt und viele wollen das auch nach der Elternzeit wieder tun. Passiert jetzt während dieser Zeit ein Unfall oder eine Krankheit die zur Berufsunfähigkeit führt, so besteht hier natürlich im vertraglichen Umfang Leistungspflicht des Versicherers, die weit über Mutterschutzzeiten oder die Elternzeit hinausgehen. Auch das „ruhen lassen“ des Vertrages während der Elternzeit ist oftmals keine gute Idee. Denn besteht kein Versicherungsschutz während dieser Zeit, so können auch neu auftretende Krankheiten oder Unfälle nicht zu einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Das gilt selbst dann, wenn die Berufsunfähigkeit selbst erst nach der Elternzeit festgestellt wird, die Ursache aber unter Umständen davor liegt.
Wie ist das mit den Gesundheitsfragen?
Bei einem Antrag auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit werden unterschiedliche Gesundheitsfragen gestellt dabei wird zunächst einmal nach Untersuchungen und Behandlungen gefragt, wobei die Schwangerschaftsvorsorge und sämtliche weiteren Untersuchungen natürlich anzugeben sind. Schon aus dieser Antwort erfährt der Versicherer von der bestehenden Schwangerschaft. Die meisten Unternehmen fragen dann gezielter nach und versuchen in Erfahrung zu bringen, in welcher Woche die Mutter sich bereits befindet, ob es sich um eine „normale“ Schwangerschaft handelt oder ob Risikomerkmale vorliegen. Bei dem Bestehen einer Risikoschwangerschaft sind die Versicherer oftmals vorsichtig und stellen den Antrag durchaus schon einmal zurück. Das bedeutet nichts anderes als das zu diesem Zeitpunkt der Antragstellung keine Versicherbarkeit besteht, dieser aber nicht generell abgelehnt wird und später erneut gestellt werden kann. Verläuft die Schwangerschaft allerdings normal, so spricht dieses keinesfalls gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst unerwartete Komplikationen bei der Geburt sind dann hierbei mitversichert und (falls diese so schwerwiegend sind, dass daraus eine Berufsunfähigkeit resultiert) zu einer Leistung aus dem Vertrag führen.
Natürlich sind alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, und die Nachfragen des Versicherers zu beantworten. Einige Unternehmen behalten es sich vor, eine Kopie des Mutterpasses anzufordern und sich damit selbst ein Urteil über den Verlauf der Schwangerschaft bilden zu können.
Schwere Krankheiten Vorsorge mit Nachversicherungsgarantie für das Kind
Während Kinder in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ab Geburt nachversichert werden können (die meisten Unternehmen bieten hier Versicherungsschutz zehn Jahren) sieht das bei der sogenannten Schwere-Krankheiten-Vorsorge (Dead Disease) etwas anders aus. Hier kann ein rechtzeitiger Abschluss eines solchen Vertrages für Mutter oder Vater dazu führen, dass für das Kind selbst bei schweren Geburtsschäden oder angeborenen Erkrankungen eine Nachversicherungsmöglichkeit besteht und das Kind über diesen Weg (im Rahmen der tariflichen Höchstgrenzen) einen Versicherungsschutz bekommen kann, welchen es sonst niemals in seinem Leben bekommen würde. Diese Nachversicherung funktioniert ähnlich, wie die nachträgliche Absicherung einer Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen. Über diese Art von Vorsorge sichern Sie sich ihm eine Option, die es sonst nicht hätte.
Eine solche Absicherung ist nicht für jedermann die passende Option und oftmals nur zweite Wahl nach der eigentlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, kann aber eine sinnvolle Ergänzung davon sein.
Die Fakten
Sollten Sie also bereits schwanger sein, oder die Familien”erweiterung” planen, so denken Sie insbesondere über den notwendigen Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit nach. Eine diagnostizierte und bereits bestehende Schwangerschaft ist hierbei kein Hinderungsgrund. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Punkt „Auswahlkriterien“, Fragen beantworte ich Ihnen gerne –> nach einer entsprechenden Anfrage.
An dieser Stelle erst mal vielen Dank für die vielen wertvollen Informationen, die man in diesem Beitrag / Blog finden kann. Das Internet ist ja voll mit Informationen zum Thema Schwangerschaft und leider lassen sich viele werdende Mütter gerade beim ersten Kind total irre machen. Da ich selber einen Sohn habe, weiß ich nur zu gut, wie ein Kind das Leben schlagartig verändert. Wie gesagt, Daumen hoch für den Blogbetreiber / Blogbetreiberin für die Zeit bzw. Arbeit, die hier investiert wird. Gerade wenn man Kinder hat, ist es schon ein Kunststück sich für sowas Zeit zu nehmen. Liebe Grüße