Das die Berufsunfähigkeitsabsicherung eine der wichtigsten Absicherungen ist, das ist mittlerweile in den meisten Köpfen angekommen. Alle anderen Absicherungen, Sparvorgänge oder auch die eigene (private oder gesetzliche) Kranken(zusatz)versicherung sind nicht mehr wert wenn kein Geld da ist diese zu bezahlen. Daher sollte, lange bevor an Vorsorge und Sparverträge gedacht wird, die Frage beantwortet werden:
Woher kommt eine Leistung, wenn ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann?
Dazu lesen Sie aber am besten die folgenden Beiträge in meinem Blog oder verschaffen sich durch den Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Überblick über die Voraussetzungen, Bedingungen und wichtigen Eckpunkte des Systems “Berufsunfähigkeit.”
Ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro
Bedingungsänderungen der Condor für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) zum 01. 07. 2011
Doch gerade wenn Sie beginnen sich mit dem Thema auseinander zu setzen, ein bisschen im Internet suchen und Beiträge und Erfahrungsberichte lesen, werden Sie schnell auch eine Reihe von Berichten lesen, welche gar nicht so positiv klingen.
Da ist von Ablehnungen, Verzögerungen und wieder und wieder Gutachten und Artzanordnungen die Rede. Kunden werden hingehalten und es wird hinaus gezögert bis es nicht mehr anders geht. Solche Berichte fördern auf der einen Seite nicht gerade das Vertrauen in das Produkt oder an den Versicherer, auf der anderen Seite sind diese ja in den meisten Fällen nicht nachprüfbar.
Lässt sich eine solche Ungewissheit über eine Rentenzahlung umgehen? Wie?
Natürlich kann das Bedingungswerk zur Berufsunfähigkeitsversicherung noch so gut sein, eine 100%ige Garantie die Rente ohne Stress zu bekommen, wird ihnen kein seriöser Berater oder Versicherer geben können. Dazu sind die Leistungsfälle zu komplex und bieten zu viele verschiedene Variationen der Leistung, der beruflichen Tätigkeit und dergleichen. Dennoch lässt sich das Risiko, ohne Geld da zu sitzen, recht gut minimieren. Eine ganz entscheidende Aussage ist diese, hier in den Versicherungsbedingungen eines BU Tarifes.
(7) Arbeitsunfähigkeit: Wir leisten auch – gegebenenfalls nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit, siehe unten Absatz 10 – , wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich noch nicht festgestellt werden kann und zunächst nur eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die mindestens 6 Monate andauert ( vergleiche § 2 Absatz 8 )
Das klingt ja einmal ganz anders, wie berufsunfähig. Hier ist es einzig und allein ausreichend, über einen Zeitraum von 6 Monaten krank geschrieben zu sein. Dieses ist als Grundlage für den Beginn einer Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend.
Durch eine solche Formulierung wird eines der großen Probleme gelöst. der Übergang von der Definition der Arbeitsunfähigkeit (also dem Bezug von Krankengeld) hin zum Zustand der Berufsunfähigkeit. Die Begriffe haben ich Ihnen im Blogbeitrag “Berufsunfähigkeit – Invalidität – Arbeitsunfähigkeit, eine kleine Erklärung durch den Begriffsdschungel” bereits etwas ausführliche erklärt.
Und was ist, wenn ich zwischendurch versuche zu arbeiten?
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Gerade die Versicherer und auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben ein Interesse an einer Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit Da aus medizinischer Sicht ein “von Null auf Hundert” meist nicht funktioniert, wird mit dem so genannten Hamburger Modellgearbeitet. Dadurch wird eine Tätigkeit sehr langsam wieder aufgebaut und beginnt zunächst mit 2 Std. pro Tag, steigert sich dann je nach Diagnose auf 4, 6, bis hin zu den vollen 8 Stunden am Tag.
Bei dieser stufenweisen Wiedereingliederung wird die Belastbarkeit getestet und die Leistungsfähigkeit erst langsam aufgebaut. Im Rahmen dieses Modells (Einzelheiten auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) findet somit eine teilweise “Gesundschreibung” statt. Gerade dieses würde aber dazu führen, das die oben genannte Passage in den BU Bedingungen “6 Monate andauert” nicht erfüllt ist. Schade, damit ist die BU Zahlung dahin, oder doch nicht ?
Daher hat die Condort Lebensversicherung bei der letzten Bedingungsänderung eine Passage in die Bedingungen eingefügt. Dort heißt es unter §2 Punkt 8 nun weiter
Vorübergehende Arbeitsversuche zur Erprobung der möglicherweise wieder erlangten Arbeitsfähigkeit stellen keine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit dar, sofern diese einen Arbeitsversuch im Sinne des § 74 SGB V (Stufenweise Wiedereingliederung mit Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit) darstellen.
Durch diese Ergänzung ist der ursprüngliche Sinn dieser Formulierung wieder da. Es besteht Anspruch auf die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auch dann, wenn der Versicherte “nur” 6 Monate ununterbrochen krank ist. Gerade dieser Punkt erleichtert die Leistung in der Berufsunfähigkeitsabsicherung enorm und vermeidet die Lücke bei dem so genannten KT-BU Übergang, zumindest teilweise. (Infos zum Krankentagegeld)
Das bedeutet natürlich auch, das so eine Mehrleistung Geld kostet. Der auch sonst risikoreiche und kostenintensive Schutz bei Berufsunfähigkeit ist mit so einem Modell sicher leistungsfähiger und auch kostenintensiver.
Dennoch bedeutet das weder, dass Sie einen alten BU Schutz NUR DESHALB kündigen sollen. Nur wenn die Gesamtauswahl passt, Kriterien bei der Auswahl besprochen und berücksichtigt wurden, nur dann erreicht er Berater mit Ihnen gemeinsam einen entsprechend individuellen Schutz.
Weitere Unterlagen:
Zur Überprüfung der bestehenden BU-Absicherung können Sie gern den Kriterienfragebogen (Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung) ausfüllen und im Rahmen einer kostenfreien Analyse einen Auswertung der bisherigen Leistungen ihres Tarifs bekommen.
Auch lesen Sie bitte den Leitfaden zur Berufsunfähigkeit
Nepper Schlepper Bauernfänger.Bin selbst Krank seit 4 Monaten, aber meine schieß Versicherung bezahlt erst ab dem6 6 Monat rückwirkend.Also bleib ich daheim und kassiere, dafür werde ich entlassen kleine Firma. Meine Ansicht nach 6 Wochen gehört das eingeführt und nicht Monate.