Es ist schon manchmal erstaunlich was sich so in “Publikumszeitschriften” an Tests breitmacht und dem Laien suggeriert er habe einen so guten Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit zu erwarten. Da schreibt die Zeitschrift Finanztest in der Ausgabe 07/2009 folgendes:
… 39, und damit fast die Hälfte erhielten das Finanztest-Qualitätsurteil “sehr gut” (Anm. 82 Tarife im Test)
Dann schauen wir uns doch einmal die Kriterien an. Auf der Seite 65 der Ausgabe finden wir es dann auch. 20% der Bewertung machen die Anträge aus. 10% entfallen auf Endalter und versicherbare Berufe und 70% beschreiben/ bewerten die Bedingungen. Insbesondere letztgenanntes werde ich nun weiter anschauen.
Da lese ich unter Punkt A: Verzicht auf Abstrakte Verweisung. Es wird bewertet ob der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Hier ist keinesfalls eine Differenzierung zwischen der Erst- und Nachprüfung vorgenommen, aber das sind eben die Testkriterien und man kann Sie ja nachlesen. Dabei wird weiter beschrieben das die “6-Monats-Prognose”, die “rückwirkende Leistung in den ersten 6 Monaten” und die “rückwirkende Leistung für mindestens 3 Jahre” wichtig ist. Auch Nachversicherungsgarantie und und das Recht auf Stundung wurde bewertet.
Warum hierbei Fragen wie die Geltung des Versicherungsschutzes, der Berufswechsel, die Anrechnung von “neu erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten”, unterschiedliche vertragliche Obliegenheiten wie Arztanordnungsklausel etc. und Ausschlüsse (z.Bsp. bei Straßenverkehrsdelikten) nicht bewertet wurden ist mir schlichtweg unklar.
Finanztest wird auch hierfür sicher seine Gründe haben, warum man gerade diese Kriterien (Link: Kriterienfragebogen) nicht zur Bewertung heran gezogen hat.
So hat der zweit”beste” Tarif der Generali doch m.E. einige nicht unerhebliche Lücken. Neben der Tatsache das befristete Anerkenntnisse möglich sind, die Lebensstellung nicht definiert ist, beim Ausscheiden aus dem Beruf nicht (dauerhaft) auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird, es gibt noch mehr. Bei vorsätzlichen Straßenverkehrsdelikten wird nicht geleistet, auf das Recht zur Beitragsanpassung nach §163 VVG wird nicht verzichtet und die mögliche Nachversicherung (auf die hier ja Wert gelegt wurde) endet bereits mit dem 44 Lebensjahr. Irgendwie wundern mich solche Testergebnisse dann doch.
Das ist leider kein Einzelfall. Auch die Tarife der Huk-Coburg, welcher hier auf Platz 5 “gelandet sind” werfen Fragen auf. Warum erscheint ein Tarif mit Lücken im Bedingungswerk wie bei den Punkten “abstrakte Verweisung bei dauerhaftem Ausscheiden”, “vorsätzliche Verkehrsdelikte”, “§163 VVG” … auf Platz 5, wo doch Versicherer auf den nachfolgenden Plätzen diese Leistungen besitzen und noch dazu zum Teil günstigere Prämien haben und auf eine Anpassung verzichten?
Alles in Allem wird auch hier wieder einmal klar: Kein Test kann eine individuelle Beratung ersetzten. Für jeden Versicherten ist es elementar wichtig, das dieser sich mit den Kriterien zur Berufsunfähigkeit eingehend beschäftigt und sich Gedanken macht welche Punkte ihm wie wichtig sind. Daher halte ich persönlich solche Tests für irreführend und keinesfalls zielführend.
Hilfestellungen finden Sie bei Ihrem Berater oder in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit. Einen ersten Überblick über die beachtenswerten Kriterien zur Berufsunfähigkeit habe ich in dem Kriterienfragebogen für Sie zusammengestellt.