In den letzten Wochen häufen sich anfragen, hauptsächlich betreffen diese zwei Versicherer aus dem Süden der Republik. Darin beschreiben die Anrufer das folgende Szenario:
Es ist aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ein Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten und dieses wurde dem Versicherer nachgewiesen. Nun stellt dieser seine (berechtigten) Rückfragen und kommt zunächst zu dem Entschluß, es bestünde KEINE Berufsunfähigkeit.
Da der Versicherer aber “so toll zu sein scheint” oder zumindest den Anschein erwecken möchte, bietet dieser dem Kunden eine Kulanzzahlung an.
Dabei wird ein Schreiben zugestellt, in welchem der Kunde die Annahme des Kulanzangebotes bestätigen soll und im Gegenzug meist auf die eine oder andere vertraglich garantierte Leistung verzichten soll. Da wird eine Dynamik aus dem Vertrag ausgeschlossen, eine Erhöhung aus der Vergangenheit rückgängig gemacht oder einfach ein entsprechendes Gegenangebot gemacht welches natürlich unter dem Betrag liegt, den der Kunde begehrt.
Die Kunden berichten übereinstimmend, dass Aussagen wie “nehmen Sie das doch jetzt, sonst bekommen Sie gar nichts” oder “wenn Sie das nicht annehmen, dauert es noch Jahre” getroffen wurden. Dieses ist meines Erachtens nicht nur unseriös, sondern insbesondere auch gänzlich unfair dem Kunden gegenüber, der über Jahr(zehnt)e seine Beiträge entrichtet hat.
Was können Sie in einem solchen Fall tun?
– Stellen Sie zunächst den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nie allein, sondern immer mit dem Arzt, Ihrem Berater oder einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht und/ oder Versicherungsberaters mit der Spezialisierung.
– Machen Sie keine Angaben telefonisch, sondern nur schriftlich und nachvollziehbar
– Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach und bitten um schriftliche Antwort
Kulanzangebote, Abfindungsangebote oder sonstige “gut aussehenden Zusagen” sollten Sie sorgfältig prüfen lassen und genau analysieren. Erst dann stellen sich oft Einschränkungen heraus, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind/ waren.
Sollten Sie noch keine Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit haben, so beachten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs auch folgende Unterlagen:
Hallo Herr Hennig,
verstehe ich es richtig, daß man bei solchen Angelegenheiten die Rechtschutz auf Versicherungswesen erweitern solle?
Gruß GPo
Habe nach einem Jahr des Eintretens der Berufsunfähigkeit von der AXA erfahren, daß diese meine Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Allerdings würde ich eine Kullanzzahlung erhalten. Diese liegt bei ca. 60 % der vertraglich vereinbarten Leistungen. Mir wurde mündlich vom Beauftragten der Versicherung mitgeteilt, daß es nur wenige gute Anwälte für Versicherungsrecht gibt und diese ausschlieslich für die Versicherungen selbst arbeiten. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, daß bei einem Rechtsstreit dieser wahrscheinlich mit einem Vergleich aus geht und dieser sich um die fünf Jahre lang hinziehen würde.
Fazit …. die Versicherung möchte sich mit einer relativ geringen Summe aus Ihrer Zahlungsverpflichtung mogeln.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AXA abschliest, sollte gleichzeitig bei einer anderen Gesellschaft eine private Rechtsschutzversicherung abschliesen.
Ich habe glücklicherweise eine solche Rechtsschutzversicherung, werde dies einschalten und auf keinen Cent der vertraglich zugesicherten Leistungen verzichten.
Wenn man überlegt, daß es um Personen geht, die Berufsunfähig sind und sich nicht mehr selbst ernähren können, ist es schon fast kriminell, die Angelegenheit auf ein Jahr zu verzögern, bevor ein Angebot der Versicherung kommt. Danach werden die, durch ihre Krankheit, ohnehin schon bestraften und finanziell angeschlagenen Versicherungsnehmer noch eingeschüchtert um diese preiswert abzuspeisen. Das stinkt zum Himmel !!!