Hier hatte ich bereits über die Beitragsrückerstattung als (vermeintliches) Kundenbindungsprogramm geschrieben. Die Beitragsrückerstattung wird bei vielen Interessenten immer noch als entscheidendes Kriterium genutzt um sich für oder gegen einen Versicherer zu entscheiden.
Klar ist es schön wenn man am Jahresende einen Betrag X vom Unternehmen erstattet bekommt, schließlich war man das ganze Jahr leistungsfrei und hat somit auch kein “Geld gekostet”. Dieses ist zwar richtig, doch sollte sich der Interessent fragen: “Wozu kaufe ich einen guten Tarif und saubere Bedingungen?”
Nein, nicht weil ich eine hohe Rückerstattung will wenn ich eh gesund bin, sondern dafür, das die für mich wichtigen, und existenzbedrohenden Kosten aufgefangen werden und mir ein hohe Leistung ermöglichen. Wann bekomme ich die Rückerstattung? Wenn ich gesund bin, richtig!
Dabei muss zunächst unterschieden werden zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung (eBR) und der garantierten Beitragsrückerstattung. Die erstgenannte ist vom Erfolg des Versicherers abhängig und eben nicht garantiert. Also kann eine Rückerstattung von heute bis zu 5 Monatsbeiträgen theoretisch morgen auch 1 MOB oder 0 sein, es besteht keine Garantie. Weiterhin sollten Sie darauf achten, was als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Von “nur ambulanter Tarif” über “ambulant und stationär” bis hin zu 75% des Zahlbeitrages sind verschiedene Modelle vorhanden. ZIEL des Versicherers ist, sich die “kleinen Rechnungen vom Hals zu halten” und damit Kosten zu reduzieren, denn natürlich werden Sie bei einer möglichen Rückerstattung von 1000 EUR Rechnungen bis zu diesem Betrag nicht einreichen.
Bei der garantierten Beitragsrückerstattung oder auch Pauschalleistung genannt, sieht es anders aus. Hier garantiert der Versicherer eine bestimmte Höhe der Erstattung und hat diese fest kalkuliert. Natürlich auch vor dem Ziel seine Kosten zu reduzieren. Es gibt Unternehmen die einem 5 Monatebeiträge garantieren (Central) und einen weiteren als eBR ausweisen. Damit wird versprochen, dass Sie bei 6 Monatsbeiträgen Rückerstattung quasi als Angestellter eine PKV für 0 EUR hätten, denn die zweite Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Das ist natürlich zum eine sehr “vorteilhaft dargestellt”, zum anderen ist es meines Erachtens Unsinn- oder warum haben Sie sich für einen Krankenversicherungsschutz entschieden? Wegen der Rückzahlungen- dann machen Sie bitte einen Sparvertrag.
Ein anderes Unternehmen (Hanse Merkur) spricht von einer Pauschalleistung. Diese wird sogar schon vom Betrag der abgebucht wird gleich abgezogen und nicht erst, wie üblich, im Folgejahr erstattet. Hier ist nur rechnerisch der Beitrag höher um ihn dann wieder künstlich zu vermindern und in den Genuss eines höheren Arbeitgeberzuschusses zu kommen. Ist das fair? Das mag jeder für sich allein beurteilen.
Bevor Sie sich also entscheiden, prüfen Sie bitte die genauen Modalitäten. Es gibt eben Modelle wie das letztgenannte, wo sogar Rückzahlungen/“Vertragsstrafen” fällig werden wenn Sie den Vertrag kündigen oder dann eben doch Leistungen nutzen. Dann erfolgt eine entsprechende Beitragsveränderung.
Wenn dann solche Tarife noch im unteren Drittel des Leistungsspektrums des Marktes stehen- welche Gründe sprechen dafür? Entscheiden Sie selbst und glauben nicht das, was bunte Prospekte und schillernde Werbung ihnen Glauben machen will.
Weiterlesen: Auswahlkriterien zur PKV