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Beitragsgarantien und Beitragsanpassungen bis 2019 bei der Signal Iduna Krankenversicherung

Letzte Woche startete ich die Infos zur Beitragsanpassung und Garantien mit dem Deutschen Ring, heute folgt der zweite Krankenversicherer aus gleichem Konzern, es geht um die Anpassungen bei der Signal Iduna Krankenversicherung.

Beitragsgarantie bis 2019 – was es bedeutet

Beitragsgarantien sind unter anderem ein Marketinginstrument. Diese Garantie bis 2019 klingt gut, bedeutet aber nichts anderes, als das es zum 01. Januar 2018 keine Anpassung in den genannten Tarifen geben wird. Die Anpassung vom 01.01.2019 (also dem 2. möglichen Anpassungstermin ab heute) ist damit nicht gemeint, hier kann es durchaus eine Anpassung geben.

Für die Tarife die von dieser Garantie umfasst sind, wird es daher zum 01. 01. 2018 keine Anpassung geben, die Tarifverträge verändern sich also nicht.

Beitragsgarantie bis 2019 – für wen es gilt

Die Aussagen beziehen sich alle auf die UNISEX Tarife, zu den Bisextarifen gibt es hingegen noch keine Aussage. Unisex sind also die Tarife, in denen es für Männer und Frauen die gleichen Beiträge gibt, Tarife welche nach dem 21. Dezember 2012 angeboten worden sind.

Interessant ist hierbei jedoch, die Garantien gelten sowohl für das NEUGESCHÄFT, aber auch für die bereits in den Tarifen versicherten Kunden, also den BESTAND in der Unisexwelt.

Beitragsgarantie bis 2019 – welche Tarife betroffen sind

Folgende Tarife bleiben bei dem Deutscher Ring Krankenversicherung VVaG bis Ende 2018 ohne eine Beitragsanpassung

  • –  Vollversicherungstarife START (nur Erwachsene)
  • –  START-PLUS (nur Kinder und Jugendliche)
  • –  KOMFORT 1 (nur Erwachsene)
  • –  KOMFORT 2 und 3 (nur Kinder und Jugendliche)
  • –  KOMFORT-PLUS 1 und 2
  • –  KOMFORT-PLUS 3 (nur Kinder und Jugendliche)
  • –  EXKLUSIV 0, 1, 2
  • –  EXKLUSIV-PLUS 0, 1, 2

Ebenfalls stabil bis 31.12.2018 bleiben die folgenden Beihilfetarife:

  • –  START-B, KOMFORT-B, KOMFORT-B-W (alle nur Kinder und Jugendliche)
  • –  EXKLUSIV-B, R-EXKLUSIV-B, EXKLUSIV-B-ES, -E, -E1
  • –  EXKLUSIV-B-W (nur Kinder und Jugendliche)
  • –  flexSI-B

Folgende Zusatzversicherungstarife werden nicht angepasst:

  • –  GE, GE-PLUS, R-GE, R-GE-PLUS, S100/1+2
  • –  GE-TOP und R-GE-TOP nur für Erwachsene
  • –  stationärer Schutz in S100/1+2
  • –  Zahnschutz Z80-0, 2, 3
  • –  Zusatzversicherungen ambulant STARTpur, PLUS, PLUSpur, TOP (der TOPpur nur bei Erwachsenen)
  • –  Zusatztarife stationär in den Tarifstufen KLINIK- UNFALLpur, START, STARTpur, PLUS, PLUSpur, TOP1, TOP1pur
  • –  Zusatztarife ZAHN in den Stufen BASISpur, STARTpur, PLUS, PLUSpur, TOP, TOPpur
  • –  Zusatztarife AKUT und ZAHN-PRO

Ebenfalls werden für die folgenden Tagegeldtarife keine Anpassungen erfolgen:

  • –  EKH, R-EKH
  • –  KurPLUS
  • –  Krankentagegelder nach Tarifen ESP-VS 8-365 und ESP-E 8-365
  • –  PflegeBAHRPLUS
  • –  Pflege START, PLUS und PflegeTOP

Wie hoch die Anpassung in den anderen Tarifen aussieht kann derzeit nicht gesagt werden.

Heute beantragt, welche Prämie gilt?

Bereits in meinem Artikel

Noch ein Jahr jünger in die PKV

habe ich das schon einmal ausführlich geschrieben. Durch eine sogenannte Anwartschaft lässt sich in der Privaten Krankenversicherung aber auch in der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit deutlich Prämie sparen, langfristig sogar. Dazu bedarf es einer Anwartschaft, deren Versicherungsbeginn am 1.12.2017 liegen muss, dadurch sind Sie ein Jahr jünger. Zum 01. 01. wird diese dann aktiviert und in den Vollschutz umgewandelt. Eine Frage die hier aber wieder und wieder kommt…

Zahle ich dann die Prämie vor oder nach der Beitragsanpassung?

Sie zahlen die Prämie, die ab dem 1.1.2017 um Bestand gilt. Wird dieser angepasst, so betrifft die Anpassung Sie natürlich auch. Daran ändert auch die Anwartschaft nichts. Dennoch ist eine solche Anwartschaft sinnvoll, denn an dem Vorteil für das Eintrittsalter ändert sich nichts. Nur wer glaubt heute einen Antrag zu stellen um die Beitragsanpassung zu umgehen, den muss ich leider enttäuschen.

Auch in der privaten Krankenversicherung sind Anpassungen unumgänglich. Mehr dazu auch in meinem Artikel zur BAP.

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