Es ist nicht neu, das Gesellschaften über Beitragsgarantien früh und über Beitragserhöhungen möglichst spät informieren. Besonders die “garantiert” nicht angepassten Tarife werden früh bekannt gegeben, erhofft sich der Versicherer doch dadurch den einen oder anderen Neukunden mehr.
Leider fallen immer wieder Kunden und Vermittler auf solche Maschen rein. Es ist unsinnig zu glauben, nur weil es eine Beitragsgarantie bis 2013 gibt, ist ein Tarif gut oder eine Gesellschaft besonders solide.
Im letzten Jahr hatte die Barmenia eine etwas eigenwillige Beitragsgarantie ausgesprochen. Hier im Blogbeitrag zur Barmenia easyflex-plus Serie können Sie das nochmals nachlesen.
In diesem Jahr gehört die ARAG Krankenversicherung zu einer der ersten Gesellschaften, welche stabile Beiträge in bestimmten Tarifen bis 2013 garantieren. Wobei 2013 auch nicht ganz stimmt, eine Garantie besteht bis zum 31. 12. 2012, so das eine Anpassung zum 01. Januar 2013 wieder “möglich ist”.
Folgende Tarife werden nicht angepasst (M= Männer, F= Frauen, K = Kinder und Jugendliche, Quelle: GewaComp)
Tarife 181 und 230 für M und F
Tarife 200- 210, 21P für alle Versicherten
Tarife 220 und 240 für Frauen
Tarife 228 – 229, 248- 249 für Frauen
Tarife 238 und 239 für Männer und Frauen
Tarife 25, 27, 281, 282, 482, V100, 520, 528, 529, 540, 548, 549 für alle
Tarife 521 – 527, 541- 547 für alle
Tarife 31- 34, 36 für Männer und Frauen
Tarife E0 bis E1500 für Kinder und Frauen
Tarife Komfort (K0 bis K1500) für Kinder und Frauen
Z70 für alle und Z50/90 für Männer und Frauen
Weitere Informationen zu Beitragsanpassungen finden Sie wie gehabt in der Kategorie Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien (BAP) hier im Blog. Zum Vergleich schauen Sie sich doch einmal die Beitragsanpassungen der ARAG zum 01. 01. 2011 an.
Entscheidend sind aber nicht Garantien oder Anpassungen. Entscheidend ist, dass Sie Bedingungen und der Leistungsumfang des Tarifs zu den eigenen Bedürfnissen passt. Ein stabiler Tarif ohne Leistungen bringt ebenso wenig, wie ein leistungsstarker mit unbezahlbaren Anpassungen. Hilfestellungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)
Finanznews, 7/2007, Kommentar zur ARAG
Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass ein Tarif den Sie bereits abgeschlossen haben entscheidende Lücken hat, oder nicht zu Ihnen passt, so stehen Ihnen die Tarifwechselrechte innerhalb der Gesellschaften nach §204 VVG oder ein Wechsel der Gesellschaft offen. Dabei bedenken Sie bitte, wird Ihr Tarif nicht erhöht, gilt das normale Kündigungsrecht von 3 Monaten, vorbehaltlich einer Mindestvertragslaufzeit.