Die erste Jahreshälfte ist vorbei, da wird es Zeit sich über Beitragsanpassungen zu unterhalten. Nicht? OK, Sie haben recht, dennoch ist es aber die Zeit, in welcher Gesellschaften mit (ersten) Informationen zu Anpassungen und so genannten Garantien “um die Ecke kommen”, Garantien welche dem Neukunden signalisieren sollen “Schau her, wir sind beitragsstabil auch über den Jahreswechsel hinaus.”
Beitragsgarantie bis 2019 – was es bedeutet
Beitragsgarantien sind unter anderem ein Marketinginstrument. Diese Garantie bis 2019 klingt gut, bedeutet aber nichts anderes, als das es zum 01. Januar 2018 keine Anpassung in den genannten Tarifen geben wird. Die Anpassung vom 01.01.2019 (also dem 2. möglichen Anpassungstermin ab heute) ist damit nicht gemeint, hier kann es durchaus eine Anpassung geben.
Für die Tarife die von dieser Garantie umfasst sind, wird es daher zum 01. 01. 2018 keine Anpassung geben, die Tarifverträge verändern sich also nicht.
Beitragsgarantie bis 2019 – für wen es gilt
Die Aussagen beziehen sich alle auf die UNISEX Tarife, zu den Bisextarifen gibt es hingegen noch keine Aussage. Unisex sind also die Tarife, in denen es für Männer und Frauen die gleichen Beiträge gibt, Tarife welche nach dem 21. Dezember 2012 angeboten worden sind.
Interessant ist hierbei jedoch, die Garantien gelten sowohl für das NEUGESCHÄFT, aber auch für die bereits in den Tarifen versicherten Kunden, also den BESTAND in der Unisexwelt.
Beitragsgarantie bis 2019 – welche Tarife betroffen sind
Folgende Tarife bleiben bei dem Deutscher Ring Krankenversicherung VVaG bis Ende 2018 ohne eine Beitragsanpassung
- – Esprit Tarif (nur für Kinder und Jugendliche)
- – Beihilfetarife BK und BKW (nur bei Kindern und Jugendlichen)
- – BS, BP, BW, BD, BDE (bei allen Versicherten)
- – Zusatzversicherungen ambulant in den Tarifstufen STARTpur, PLUS, PLUSpur
- – Zusatzversicherungen Zahn in den Tarifstufen BASISpur, STARTpur, PLUS, PLUSpur, TOP, TOPpur
- – Zusatztarife stationär in den Tarifstufen KLINIK- UNFALLpur, START, STARTpur, PLUS, PLUSpur, TOP1, TOP1pur
- – Zusatztarif stationär clinic+ bei Erwachensen
- – Zusatztarife AKUT und ZAHN-PRO
Ebenfalls werden für die folgenden Tagegeldtarife keine Anpassungen erfolgen:
- – impulsKur
- – H Tarife
- – Krankentagegelder nach Tarifen pro 008-365, pro 008V-365V
- – PflegeBAHRPLUS
- – PflegeTOP
Das bedeutet aber auch, dass die Tarife Esprit und Comfort+ in allen anderen Tarifstufen (und bei Erwachsenen) angepasst werden können. Wie hoch die Anpassung aussieht kann derzeit nicht gesagt werden.
Heute beantragt, welche Prämie gilt?
Bereits in meinem Artikel
Noch ein Jahr jünger in die PKV
habe ich das schon einmal ausführlich geschrieben. Durch eine sogenannte Anwartschaft lässt sich in der Privaten Krankenversicherung aber auch in der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit deutlich Prämie sparen, langfristig sogar. Dazu bedarf es einer Anwartschaft, deren Versicherungsbeginn am 1.12.2017 liegen muss, dadurch sind Sie ein Jahr jünger. Zum 01. 01. wird diese dann aktiviert und in den Vollschutz umgewandelt. Eine Frage die hier aber wieder und wieder kommt…
Zahle ich dann die Prämie vor oder nach der Beitragsanpassung?
Sie zahlen die Prämie, die ab dem 1.1.2017 um Bestand gilt. Wird dieser angepasst, so betrifft die Anpassung Sie natürlich auch. Daran ändert auch die Anwartschaft nichts. Dennoch ist eine solche Anwartschaft sinnvoll, denn an dem Vorteil für das Eintrittsalter ändert sich nichts. Nur wer glaubt heute einen Antrag zu stellen um die Beitragsanpassung zu umgehen, den muss ich leider enttäuschen.
Auch in der privaten Krankenversicherung sind Anpassungen unumgänglich. Mehr dazu auch in meinem Artikel zur BAP.