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Beitragserhöhungen und Veränderungen bei den Krankenkassen – Sonderkündigung und Wechseloptionen

Die gesetzlichen Krankenkassen fusionieren weiter und damit verschwinden zum 01. Januar erneut drei Krankenkassen von der Bildfläche. Was genau bedeutet dieses für die Kunden und müssen Sie handeln falls Sie dort versichert sind?

Einige Hintergründe und mehr Informationen auch zur Kündigung finden Sie daher hier in Kürze zusammengestellt.

Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenkasse

Kann es nur geben, wenn die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, denn der eigentliche Beitragssatz ist bei 14,6% festgeschrieben, kommt die Kasse mit dem Satz nicht hin, so muss diese einen Zusatzbeitrag erhaben. Das tun auch unzählige Kassen und berechnen dem Arbeitnehmer allein (der AG beteiligt sich hier nicht mehr) einen Beitrag bis zu 1,8%. In einem älteren Beitrag habe ich dort bereits einige Informationen zum Thema Zusatzbeitrag zusammengetragen, hier der Link:

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Oftmals wird das aber durchaus unterschätzt. Es sind ja “nur” 1,…%, ist doch nicht so viel und dabei lohnt der Aufwand nicht, so oft die verbreitete Meinung. Dabei ist der Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse recht unkompliziert und gar nicht schwer.

Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse

Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann immer zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden und ist risikolos. Das heisst genau, kündigen Sie und vergessen die neue Kasse zu beantragen, überlegen es sich anders oder es kommt sonst etwas dazwischen, so passiert… richtig, gar nichts.

Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

Sie sind weder ohne Versicherungsschutz noch endet irgendwas wenn Sie den Wechsel verpassen. Der Schutz der alten Krankenkasse endet erst dann, wenn die neue Krankenkasse bestätigt, dass Sie dort sichert sind und auch diese Bescheinigung bei der alten Kasse angekommen ist. In meinem Downloadbereich habe ich Ihnen bereits die entsprechenden Vordrucke für die Kündigung zusammen gestellt.

Download Kündigungsvordrucke für die GKV

gkv-kuendigungsvordrucke

Der Wechsel der GKV kurz erklärt

Um die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie sich für einen Wahltarif entschieden haben. Haben Sie mit Ihrer Kasse eine

  • – Selbstbeteiligung
  • – Beitragsrückersattung
  • – besondere Versorgungsformen oder ähnliches

vereinbart haben, so gelten hier für die Wahltarife längere Kündigungsfristen bzw. Mindesvertragslaufzeiten.

Haben Sie keinen der Wahltarife, so wird Ihre Kündigung zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Grundlage ist hier der Paragraph 175 des Sozialgesetzbuches V.

(4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

Erhebt die Krankenkasse nach § 242 Absatz 1 erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitragssatz, kann die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor dem in Satz 5 genannten Zeitpunkt ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Kündigungsrecht nach Satz 5, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a sowie auf die Übersicht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu den Zusatzbeitragssätzen der Krankenkassen nach § 242 Absatz 5 hinzuweisen; überschreitet der neu erhobene Zusatzbeitrag oder der erhöhte Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, so sind die Mitglieder auf die Möglichkeit hinzuweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.

frist-zur-kuendigung-gesetzliche-krankenkasse

Jetzt können Sie sich um die neue Krankenkasse kümmern. Diese sollte nicht nur nach dem Beitrag ausgewählt werden. Auch wenn ein Großteil der Leistungen identisch ist, gibt es doch viele unterschiedliche Punkte. Neben Kursen oder speziellen Programmen bei Erkrankungen sind Zusatzleistungen für verschiedenste Bereiche von den Kassen möglich. Einen genaueren Überblick finden Sie in dem interaktiven GKV Vergleich.

Kassensuche

Nachdem Sie sich hier einen entsprechenden Schutz ausgesucht haben, beantragen Sie diesen über das entsprechende Formular. Danach bekommen Sie eine entsprechende Versicherungsbestätigung, welche an die alte Kasse zu senden ist. Die neue Kasse benötigt hingegen eine Kopie der Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse.

Fusionen 2017 & Beitragserhöhungen

Die SECURVITA wird den Zusatzbeitrag von derzeit 1,1% auf 1,4% erhöhen und bietet damit ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder.

Drei Fusionen für das Jahr 2017 sind bereits bekannt.

aus BKK Braun Gillette wird pronova BKK nach der Fusion

aus E.ON BKK wird energie-BKK

und aus Vereinigte BKK wird dei BKK VBU

Weitere Fusionen und Anpassungen ergänze ich hier, sobald bekannt.

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