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Beitragserhöhung Inter Krankenversicherung – mit 46% Beitragserhöhung in den Zahnzusatztarifen

klingt schlimm, oder? So oder so ähnlich lautete die Schlagzeile in einem Facebook Beitrag und die stimmte sogar. Was aber dahinter steckt, hinter der Beitragserhöhung Inter Krankenversicherung, warum solche Zahlen eher der Presse und weniger dem Kunden helfen und was Sie tun können, das lesen Sie hier in dem Beitrag. Vielleicht gelingt es mir Ihnen einige Hintergründe so zu erklären, dass es einige Aussagen gerade rücken kann.

Was genau war passiert?

Die Inter Krankenversicherung bietet, wie viele andere auch, Zahnzusatzversicherungen an. Diese sind nicht nur “nice to have”, sondern bieten in vielen Leistungsfällen einen echten Mehrwert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Zahn(ersatz)versorgung sind durchaus eher als dürftig zu bezeichnen. Wer also einen besseren Zahnschutz oder aber eine hochwertigere Versorgung möchte, der kommt um einen solchen ergänzenden Schutz nicht drum herum.

Ein Beispiel was eine Versorgung mit Implantaten kostet, habe ich anhand konkreter Rechnungen hier aufgeschrieben.

Beitragserhöhung Inter Krankenversicherung zum 01. 01. 2019

Zunächst einmal muss betrachtet werden, welche Tarife überhaupt betroffen sind. In den angekündigten Anpassungen (welche für das Neugeschäft aber auch für den Bestand gelten) geht es um zwei Zahnzusatztarife, welche von der Inter unter der Marke “QualiMed” vertrieben werden.

  • Inter QualiMed Z90 (75-90% Zahnersatz, 80% KFO bis Alter 17, dann 50%)
  • Inter QualiMed ZPro (100% ZB, Prophylaxe, Schmerzbehandlung – nicht einzeln abschließbar)

Wer also den Z90 hat, der kann/ konnte auch noch den ZPro als Ergänzung abschließen, nicht aber anders herum. Nun folgt aber zum 01. Januar 2019 eine deutliche Erhöhung. Auch dabei ist zunächst klarzustellen, Anpassungen finden niemals in Prozent, sondern in Euro statt. Dennoch werden diese immer wieder in % vom letzten Beitrag angegeben.

ACHTUNG: starke Beitragsanpassung beim INTER Zahnzusatz ZPRO+Z90 um 46%
von 18,83€ auf 27,53€ ab 01.01.2019

Wer also in unserem Beispiel hier bisher 18.83 EUR monatlich als Prämie gezahlt hat, der muss nun 8,70 mehr in die Hand nehmen, ohne dass sich die Leistung verändert hat.

Beitragserhöhung Inter Krankenversicherung
Quelle: www.gewa-comp.de

In einigen Altersstufen ist die Anpassung durchaus noch größer. BIS ZU 85% sollen es werden. Dabei muss immer klar vor Augen geführt werden, wie hoch der Betrag vorher war und welchen EUROBETRAG Sie nun mehr zahlen müssen.

Gründe einer Beitragsanpassung

Die Gründe sind vielfältig. Das kann eine falsche, zu knappe oder unangemessene Kalkulation gewesen sein, ebenso sind auch weitere Faktoren relevant, für die der Versicherer nicht in jedem Fall etwas kann.

  • sinkende Zinsen und damit weniger Ertrag
  • gestiegene Kosten bei den Arzthonoraren
  • Mehrkosten für Labore, Materialien etc.

Solche Anpassungen finden daher normalerweise regelmäßig statt. Ist aber der Versicherer nicht in der Lage anzupassen, weil der so genannte auslösende Faktor, also eine bestimmte Grenze nicht erreicht wird, dann “schleppt er diese Anpassung mit”. Irgendwann, wenn dann angepasst werden darf, werden alle bisherigen Anpassungen, die noch offen sind nachgeholt.

Jetzt kündigen und schnell woanders hin?

Keineswegs ist es pauschal richtig den Vertrag nun übereilt zu kündigen. Es kann sinnvoll sein sich genau und detailliert mit den Möglichkeiten zu beschäftigen und sich Gedanken zu machen, welche Kosten Ihnen zukünftig bei Zahnersatz und Zahnbehandlung entstehen könn(t)en. Aber ein Grund voreilig und sofort zu kündigen gibt es nicht.

In den nächsten Wochen und Monaten werden Sie Post von der Inter bekommen und Ihnen werden die neuen Beiträge für das Jahr 2019 mitgeteilt. Dabei haben Sie dann einen Hinweis zu dem zustehenden Sonderkündigungsrecht.

dazu finden sich die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) welches auch für Ihren Vertrag gilt. Dort heißt es:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG)
§ 205 Kündigung des Versicherungsnehmers
(…)
(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

Sie haben also nach Zugang ZWEI MONATE Zeit sich zu überlegen, was Sie nun tun wollen.

Machen Sie sich Gedanken zum Versicherungsschutz

Bevor Sie nun aber übereilt handeln, überlegen Sie sich erst einmal welche Leistungen Ihnen wichtig sind. In Bezug auf die Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich UNTER ANDEREM folgende Fragen stellen:

  • 1.) Sind meine Zähne derzeit gesund oder stehen Behandlungen an? (dann bleiben Sie in dem Vertrag)
  • 2.) Kann ich damit leben, die Zahnsummengebrenzungen in den ersten Jahren neu beginnen zu lassen?
  • 3.) Wie hoch möchte ich den Zahnersatz gern versichert haben?
  • 4.) Sollen prozentual von der Rechnung Zuschüsse gewährt werden?
  • 5.) Sollen auch privat abgerechnete Leistungen (außerhalb des GKV Kataloges) versichert sein?
  • 6.) Möchten Sie gezielt Leistungen nutzen können, wenn die GKV eine Behandlung generell ausschließt?
  • 7.) Sollen auch Leistungen für Zahnbehandlung enthalten sein?
  • 8.) Soll der Versicherer auch dann leisten, wenn es sich um eine Narkose/ Schmerzausschaltung oder weitere Extraleistungen handelt?
  • 9.) Soll auch die Prophylaxe / Zahnreinigung / Zahnsteinentfernung versichert sein?
  • 10.) Wie soll der Schutz bei Implantaten aussehen?
  • 11.) Darf die Wahl der Zahnärzte auf solche mit Kassenzulassung beschränkt sein?
  • 12.) Muss auch bei Kieferorthopädie (nach Unfall etc.) geleistet werden?

und vieles mehr. Sie sehen, auch eine “kleine” Zahnzusatzversicherung will gut durchdacht und überlegt sein und nur so lassen sich die passenden Produkte finden und herausfiltern. Daher ist auch hier eine gute und zielgerichtete Beratung unerlässlich.

Lassen Sie sich gut beraten

Das Internet wimmelt von Vergleichsportalen, Onlinerechnern und mehr. Zu einer guten Beratung gehört aber mehr. Auch der Blick über den Tellerrand, die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Bereichen der Zusatzversicherung (z.Bsp. Krankenhaus, Pflegezusatz und mehr) gehört hier in die Betrachtung. Suchen Sie sich einen qualifizierten Berater und besprechen mit diesem, welche Möglichkeiten Sie haben und was zu Ihnen passt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten HIER oder im LiveChat.

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