Wir schreiben die letzten Monate des Jahres. Wie immer im November und Dezember sind die Briefe der Krankenversicherung unterwegs und führen eben nicht immer zu großer Freude. Beitragserhöhung in der PKV mag niemand, braucht aber das Kollektiv.
Zum einen werden die Beitragsrückerstattungen für das nächste Jahr angekündigt, zum anderen aber auch die Beitragsanpassungen der eigenen Tarife. Klar möchte man ungern mehr zahlen, mehr für einen identischen Versicherungsschutz?
Warum werden Beiträge angepasst?
Die gesetzliche Krankenkasse hat zwei Stellschrauben im Wesentlichen. Die eine ist die dabei der Zusatzbeitrag. Dieser wird erhöht oder gesenkt und betrifft (zusammen mit dem Beitragssatz der GKV) dann alle Versicherten. Die zweite Schraube die den Beitrag in der GKV beeinflusst ist das Einkommen, nämlich die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese bestimmt bis zu welchem Einkommen Beiträge zu entrichten sind und ändert sich jährlich.
In der Privaten Krankenversicherung ist es jedoch anders. Wie bereits vor langer Zeit unter dem Punkt Beitragsanpassung hier auf der Seite geschrieben, gibt es hier andere Größen, welche die Prämie beeinflussen. Gründe für eine notwenige Beitragsanpassung sind in der PKV damit:
- neue Sterbetafeln, also die Frage “Wie lange lebt ein Versicherter?”
- und “wie lange kostet er somit Geld?”
- gestiegene Kosten für Medikamente, Arzthonorare, Hilfsmittel etc.
- geringere Einnahmen aufgrund niedrigerer Zinsen
Alle diese (und noch einige andere mehr) Faktoren beeinflussen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung und führen, wie bei Ihnen vermutlich auch, jetzt zu einer Beitragsanpassung.
Warum ist die Anpassung so hoch?
Diese Frage wird immer einmal wieder gestellt. Getreu dem Motto… warum passt der Versicherer nicht einfach jedes Jahr einige Prozent an, warum wartet er dann so lange, bis hier plötzlich Anpassungen im zweistelligen Prozentbereich zu erwarten sind und erst dann schreibt er mir?
Der “böse auslösende Faktor”
Eine private Krankenversicherung darf nicht einfach anpassen, wenn es ihr gerade passt oder man der Meinung ist es zu tun. Dazu gibt es klare und eindeutige Regelungen in den Versicherungsbedingungen, diese Regeln wann und wie angepasst wird.
In den meisten Versicherungsbedingungen sieht das in etwa so aus:
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Nun hat er verglichen und vielleicht gemerkt: “Mensch, die Leute leben länger und kosten daher auch in den letzten Lebensjahren länger und viel mehr Geld”. Doch darf er dann gleich die Beiträge erhöhen?
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Da steht etwas vom “Vomhundertsatz”. Wieviel muss denn nun Unterschied sein und ist das bei allen Unternehmen gleich?
Nein. Denn dieser “Vomhundertsatz”, der so genannte auslösende Faktor sorgt dafür, dass eben nicht bei einer Abweichung von einem Prozent angepasst werden kann. Die Anpassung kann erst immer dann erfolgen, wenn der Unterschied zwischen kalkulierten Kosten und angenommenen Sterbewahrscheinlichkeiten und der Realität sich um mehr als zehn oder bei einigen Unternehmen fünf Prozent unterscheiden.
eine Veränderung von mehr als 5% der in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen, so werden alle Tarifbeiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
“Aber ich möchte bitte lieber kleinere Anpassungen und die dann öfter.”
schrieb mir ein Kunde gestern. Nun, das mag durchaus sein, aber die Regelungen vom Gesetzgeber und die Anpassungsklauseln in den Versicherungsbedingungen regeln etwas anderes. Schauen wir uns also mal ein Beispiel an, welches erklärt warum und wie eine hohe Anpassung zu Stande kommt. Einen Tarif, welcher am besten schon 1o Jahre existiert und in welchem die Anpassung zuletzt (in Ihrer speziellen Altersgruppe und in Ihrer Tarifstufe) in 2013 angepasst worden ist.
Eine Anmerkung hier gleich dazu: Anpassungen finden in Tarifen und Tarifstufen statt, in den so genannten Beobachtungseinheiten. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel bei einem Tarifwerk wie dem expert+ der Barmenia oder dem NK der Hallesche (oder jedem anderen) nicht immer alle gleich angepasst werden. Mal sind es nur die mit einer bestimmten Selbstbeteiligung, mal nur Erwachsene, nur Kinder, nur Jugendliche. Mal nur die kleine Gruppe mit einer bestimmten SB oder einer bestimmten (Zusatz-)Leistung. Also immer bitte die eigene Tarifstufe und auch nur die betrachten.
Doch zurück zu unserem Fall. Zum 01. Januar 2013 fand die Anpassung statt. Nun hat der Versicherer auch ende 2013 geprüft und festgestellt:
- 2014: Unterschied zwischen kalkuliert und tatsächlichen Kosten 3%, der Versicherer darf also nicht anpassen, weil die Unterschiede kleiner 10% sind/waren
- 2015 hat er sich das wieder angesehen. Auch hier stellte er fest, Unterschied beträgt dann 4,5%, auch hier darf also wieder nicht angepasst werden und damit wird es weiter “mitgeschleppt”
- 2016 könnte eine neue Sterbetafel gekommen sein. Also eine “Liste mit der Lebenserwartung” der Versicherten die uns nun zeigt: Menschen werden nun ein, zwei, drei Jahre älter. Das Geld für die Krankheitskosten der drei Jahre muss ja irgendwo herkommen, also auch hier ein Anpassungsbedarf. Da aber in diesem Jahr keine Abweichung der realen Kosten und der kalkulierten vorhanden ist (anders gegenüber den letzten beiden Jahren), darf auch hier nicht angepasst werden.
- 2017 kamen noch etwas weniger Zinserträge dazu, also wurden die Sparanteile der Versicherten, die Alterungsrückstellungen nicht mit den Erträgen erhöht, die gedacht waren.
Was also für Hausbauer und Immobilienkäufer eine paradiesische Zeit ist, ist für Anleger eher “blöd”. Wie schön waren die Zeiten, wo es selbst für das sofort verfügbare Tagesgeld 4% Zinsen hab… und für die Baufinanzierung bei 8% alle gelächelt haben. Nicht? Sehen Sie, es hat alles zwei Seiten.
Doch zurück zu unserer Anpassung. Vielleicht hätte unser Versicherer gern angepasst. In 2014, wo er merkte er braucht 3% mehr Beitrag. In 2015 wo klar war, da kommt noch etwas dazu. In 2016, wo sichergestellt werden musste die letzten Jahre auch noch Geld zu haben um die Gesundheitskosten zu zahlen, auch da durfte er nicht.
Und dann kam das Jahr 2017, “endlich” war der so genannte auslösende Faktor erreicht und nun musste nicht nur die Anpassung gemacht werden die aktuell fällig ist, sondern nun konnten und mussten auch die Anpassungen welche bisher nicht gemacht werden konnten, nachgeholt werden. Damit ist auch hier keinesfalls bei einer 10% Anpassung klar, es handelt sich um Kosten aus dem Jahr 2017, sondern um “gesammelte Anpassungen der letzten Jahre”.
“Wenn heute angepasst ist, was ist dann im Folgejahr”
Wie bereits eben an dem Beispiel mit den Jahren geschildert ist es hier ebenso, dass die Anpassungen jährlich überprüft aber eben nicht jährlich angepasst werden (dürfen). Das hat auch zur Folge, im kommenden Jahr wird es sich wiederholen, also auch hier über die Jahre hinweg immer wieder neue Überprüfungen und eine Anpassung erst dann, wenn die auslösenden Faktoren erreicht sind.
Das bedeutet auch, eine Anpassung in der Größenordnung von mehreren Jahren wiederholt sich nahezu nicht im Jahr danach. Wie auch, denn erst einmal hat man ja dafür gesorgt, den “Anpassungsstau” abzubauen und den Tarif Wieder “glatt zu ziehen”.
Steigende Zinsen – weniger Beitrag?
Auch hierzu wäre die Frage zu stellen, wie die Zinsen und damit auch die Nettoverzinsung des Krankenversicherers aussieht. Hat dieser noch mit einem Kalkulationszins von 3,5% kalkuliert (wie in den alten Bisextarifen) und erreicht nun nur 3,6%, dann ist es eher ungünstig. Klar ist es immer noch genug, aber so sind weitere Senkungen schlechter aufzufangen. Anders sieht es aber aus, wenn (wie in den Unisextarifen) nur von 2,5 oder 2,75% ausgegangen wird. Erreicht der Versicherer dann 3,… oder 4,… Prozent Nettoverzinsung ist das durchaus positiv.
Für alle bedeutet aber eine Niedrigzinsphase zumindest eine vorübergehende Belastung und damit sind wir wieder bei dem Thema “PKV muss man sich leisten können und wollen”, denn gerade hier ist es wichtig ruhig zu bleiben, auch solche Zinsphasen sind mal länger und mal kürzer, dauern aber nicht ein Leben lang.
Umgekehrt sieht es aber eben in Hochzinsphasen aus, hier werden dann mehr Rückstellungen und mehr Erträge frei und diese stehen dann auch zukünftig weiter zur Verfügung.
Was kann ich heute tun gegen meine Anpassung?
Zunächst einmal spielen dabei viele Faktoren eine Rolle, Maßnahmen gibt es zudem dabei einige. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese konkret aussehen, das ist sehr individuell. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige generelle Möglichkeiten zu zeigen und zu beleuchten, wie diese sich auswirken.
1.) Anpassung der Beitragsentlastungsbausteine
Dieser Baustein in der privaten Krankenversicherung- wenn er denn abgeschlossen wurde- ist ein kleiner Hebel mit dem nachjustiert werden kann. Wer also den bisherigen Beitrag “künstlich erhöht hat” und dort mit Hilfe von Beitragsentlastuingsbausteinen die Steuer und auch den AG Zuschuss optimieren wollte und auch getan hat, der kann dieses jetzt nachjustieren.
So lässt sich die Beitragsentlastungskomponente jederzeit verändern. Reduzieren tun Sie damit aber auch die dann in der Zukunft garantierte Beitragsentlastung, es senkt aber derzeit den Beitrag.
2.) Änderung der Selbstbeteiligung
Auch dieses ist eine Möglichkeit, aber eine die gut überlegt sein will. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung und damit die Änderung des Beitrages nach unten ist eine interessante Komponente, wenn diese ins Gesamtkonstrukt passt. Machen Sie aus einer 300 eine 600 € jährliche Selbstbeteiligung, sinkt derzeit der Beitrag. ABER: Im schlechtesten Fall müssen Sie die Selbstbeteiligung auch zahlen, nämlich immer dann, wenn Krankheitskosten auftreten. Zudem kann es steuerlich nicht sinnvoll sein, eine Senkung zu erreichen, denn damit sinkt auch der anrechenbare Betrag und möglicherweise steigt damit die Steuer.
3.) Reduzierung des Versicherungsschutzes
Natürlich ist ein Tarifwechsel möglich. Bietet der Versicherer Tarife mit weniger Versicherungsschutz, einem Hausarztmodell oder weniger Leistungen insgesamt an, so können Sie in diesen auch wechseln. Dabei spielt aber zudem die Frage der Rückkehr eine Rolle. Nur wenn es in Ihrem Tarif entsprechende Optionsrechte gibt und nur dann, wenn hier klar geregelt ist wann und wie Sie wieder zurückkommen, nur dann ist so ein Wechsel sinnvoll.
Es nützt rein gar nichts den eigenen Schutz (der hoffentlich bewusst so ausgewählt war) zu verringern und dann am Ende zu dem Ergebnis zu kommen “das war falsch, ich bekomme weniger Leistungen”.
Allein aus diesem Grund ist eine Überprüfung und diese nur in Abhängigkeit der individuellen und persönlichen Situation sinnvoll. Manchmal werden steuerliche Vorteile, höhere Rückerstattungen, mehr Leistungen schnell vergessen, wenn nur der Brief mit der Beitragserhöhung auf dem Tisch liegt.
Nichts überstürzen und in Ruhe überlegen
Gerade wer bereits in den vergangenen Jahren überlegt hat oder schon heute weiß, der Versicherungsschutz von vor 10, 20 Jahren passt nicht mehr zu mir, der wird oft durch so eine Anpassung weiter verunsichert. Dazu kommen dubiose Anbieter, welche auf die Schnelle eine Anpassung bzw. besser eine Reduzierung versprechen. 20% sollten es sein, schauen Sie mal in Ihr E-Mailpostfach. Andere werben gerade mit 40% Reduzierung und das alles bei gleichen Leistungen.
Natürlich kann bei sehr alten Verträgen ein Tarifwechsel sinnvoll sein. Aber generell und pauschale Aussagen bringen Sie da nicht weiter und machen mehr kaputt und verhindern hier einen sinnvollen Schutz. Fehler, die in manchen Fällen lebenslang nicht wieder gut zu machen sind.
Schauen Sie daher vorher auf Seite, vorher einmal hinterfragen wer das was will. In unserem Beispiel bzw. meiner heutigen Email und Anlass für diesen Blogpost war es ein Impressum aus Thailand. Klar, im Datenschutzblatt stand auch noch “Ihre Daten werden nicht weitergehen” und “Sie werden von einem Berater angerufen”. Ob man wohl aus Thailand anruft?
Was damit passiert wenn Sie solche Daten eingeben? Nun, diese werden als so genannte Datensätze an Berater verkauft. 100, 200, 300 € zahlen diese dafür um nur Ihre Daten, die Telefonnummer und eine Mailadresse zu bekommen und dann… sehen Sie selbst was dann passiert, oder lassen Sie es besser.
Mit so pauschalen Versprechungen und Versprechungen ist es wie mit anderen Lügen, es ist reine Bauernfängerei und Werbung. Natürlich gibt es eine ganze Reihe von seriöser und sehr gut arbeitender Versicherungsberater. Solche die ein Honorar für einen Tarifwechsel nehmen Ihnen auch dann helfen können, wenn Ihr Berater nicht will oder kann. Ich persönlich sehe das etwas anders. Für die eigenen Kunden gehört gerade das zum Service, denn gerade hier und jetzt zeigt sich, was eine Beratung zur PKV wert ist und war.
Beratung ist nicht mit dem Antrag zu Ende, Beratung läuft immer und immer weiter, wie der Vertrag auch.
Für meine Kunden gilt daher das, was schon immer galt. Bei Fragen melden Sie sich gern, Sie wissen wo und wie Sie mich erreichen und dann schauen wir gern gemeinsam ob es Handlungsbedarf gibt.
Aber eines sollte auch klar sein. Es ist sinnvoller heute einen Versicherer zu haben, der vorsichtig ist, richtig und auskömmlich kalkuliert und damit zu Zeiten des Arbeitslebens (und in Zeiten höherer Steuersätze) mehr Rücklagen bildet. Was ist die andere Variante? Billig, billig und nochmal billig und dann im Alter die große Rache? Nein Dank1
Tun Sie sich daher einen großen Gefallen, überlegen Sie, lassen Sie die Entscheidung sacken und melden Sie sich gern bei Fragen. Dann lässt sich dieses auch besonnen entscheiden und nicht übereilt und später mit unlösbaren Folgen.
Ich habe gestern eine BAB der LKH erhalten, nicht tragisch hoch, was mich jedoch irritiert, ist, dass bei meinem Tarifbeitrag nun ein Abschlag in Höhe von 32 EUR ausgewiesen wird. Unter Zuschläge wird dann wieder der gesetzliche Zuschlag aufgeführt. Weiter unten wird dann ein einjähriger befristeter Nachlass für 2018 angeführt (vermutlich aus Limitierungsmitteln oder so).
Was mich interessieren würde, was ist das für ein Abschlag. Im ganzen Anschreiben steht nicht, was damit gemeint ist. Hat jemand eine Idee?
Gruß,
Sepp