In der privaten Krankenversicherung überbieten sich die Gesellschaften momentan nahezu mit Beitragsgarantien und Versprechnungen über Stabilität. So gaben und geben die Unternehmen Garantien heraus, das bestimmte Tarife bis 2014 nicht angepasst werden. Um zu verstehen, welchen Hintergrund das hat und was es final bedeutet, erst einmal einige Fragen, die zu klären sind.
Wie werden die Beiträge in der PKV kalkuliert?
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anhand individueller Faktoren kalkuliert (nachzulesen im Detail in meinem Leitfaden zur PKV). So sind die Beiträge zunächst vom Eintrittsalter, dem Geschlecht (nur noch bis Ende des Jahres 2012), dem Leistungsumfang und dem individuellen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss abhängig.
Warum werden Beiträge in der PKV angepasst?
Entwickeln sich nun die tatsächlichen Kosten in dem Tarif anders, als die erwarteten/ kalkulierten Kosten, so entsteht eine Unterdeckung. Das würde bedeuten, dass der Versicherer die Leistungen nicht mehr dauerhaft garantieren und erbringen kann, daher erhöht dieser nun die Beiträge. Ein anderer Grund liegt in der steigenden Lebenserwartung. Ging der Aktuar bei Kalkulation des Tarifs davon aus, das die Kunden voraussichtlich 80 Jahre alt werden und diese werden nun aber 85, so fehlen die Kosten für die letzten 5 Jahre auf der Ausgabenseite. Auch dieses führt zu einer nötigen Anpassung der Prämien, da der Versicherer die Leistungen lebenslang erbringen und garantieren muss. Nicht zuletzt spielen auch geänderte Rechtsprechung, neue gesetzliche Vorgaben, neue Honorare für Ärzte und dergleichen eine weitere Rolle. Jedoch kann ein Tarif auch bereits bei Beginn zu niedrig kalkuliert gewesen sein, auch dann ist eine Anpassung schnell erforderlich.
Wann darf der Versicherer überhaupt anpassen?
Die Vorgaben wann und wie anzupassen ist, sind genau definiert. Im §8b der Musterbedingungen heißt es dazu:
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Dazu müssen, je nach Vereinbarung in den Versicherungsbedingungen, die tatsächlichen Kosten die kalkulierten um 5 oder 10% überstiegen haben, dann ist der Versicherer nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet die Beiträge entsprechend anzupassen. Das hat meist zur Folge, das der Kunde sich zunächst wundert und bei zu starken Anpassungen eher noch verärgert ist.
Was bringen nun die Beitragsgarantien?
Die Versicherer versprechen sich davon natürlich Neukunden. Klar, ein Kunde der liest das sein Versicherer bis 2014 beitragsstabil ist, der suggeriert damit eher eine gewisse Stabilität und Sicherheit. Doch leider ist dem nicht immer so und es ist durchaus möglich, dass eine solche Sicherheit trügt. So gab es in der Vergangenheit einen großen Versicherer aus Köln, der warb vor einigen Jahren mit der Aussage „seit 3 Jahren stabile Beiträge“. Dumm nur, dass die Anpassungen danach zweisellig waren und sich über mehrere Jahre wiederholten. Nicht nur das zeigt aber, dass Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien nie isoliert, sondern nur in dem Gesamtkonstrukt betrachtet werden können. Es ist schlichtweg erforderlich, dass Anpassungen in den Beiträgen passieren, die Frage ist nur wie und in welchem Umfang. Eine solide kalkulierende Gesellschaft wird nicht 5 Jahre keine und dann sehr hohe Anpassungen benötigen, wohl aber stetige und kleinere.
Sind die Garantien nun gut oder schlecht?
Grundsätzlich sind diese ein Marketinginstrument und nur dann sinnvoll zu bewerten, wenn andere Faktoren mit berücksichtig werden. Besonders wichtig dabei sind die Fragen zu den Leistungen des Tarifs, den Auswahlkriterien der PKV und dem persönlichen Anspruch. Wenn der Tarif passt, das Unternehmen und die Rechtsform den Vorstellungen entspricht, so kann auch eine Beitragsgarantie „ganz nett sein“. Doch auch hier geht es um die genaue Formulierung. Üblicherweise finden die Anpassungen zum 01. 01. eines Jahres statt. Garantiert ein Unternehmen nun „stabile Beiträge bis 2014“, so steht im Kleingedruckten meist: „keine Anpassung vor dem 01. 01. 14 oder bis 31. 12. 2013. Aber Anpassungsbedarf verschwindet nicht! Lassen Sie sich also davon nicht täuschen, sondern wählen die Gesellschaft und den Tarif mit bedacht aus.
Eine Entscheidung für oder gegen einen Tarif allein wegen der Beitragsanpassung oder einer Beitragsgarantie ist immer ungünstig.
Weitere Informationen zum Thema:
Und wieder mal eine Brainwashing Nachricht eines weiteren PKV Lobbyisten, der mit Provisionen gelockt ewig die Lieder der PVK nachsingt.
Antwort:
Guten Tag Henry Jones,
Danke für ihren Beitrag, der jedoch außer unbegründeten Behauptungen nichts sinnvolles enthält. Ich schalte den dennoch frei, werde aber den kommenden nur noch freischalten, wenn er begründete Aussagen und nicht nur Vorwürfe enthält.
Wo sie hier Gehirnwäsche sahen, erkenne ich leider nicht.
Sven Hennig