Bereits im Jahr 2011 habe ich in einem Artikel Informationen zur Beitragsentlastung im Alter zusammengestellt. Aufgrund einiger Änderungen, vieler Fragen und immer wieder auftretenden Unklarheiten nutze ich die Gelegenheit, um eine Aktualisierung vorzunehmen. Dabei geht es um die oft und wiederkehrende Frage der Beitragsentlastung im Alter.
- Wie kann ich meine Beiträge stabilisieren?
- Ist der Abschluss eines Beitragsentlastungsbausteines sinnvoll?
- Zahlt mein Arbeitgeber auch einen Zuschuss für die Beitragsentlastung?
- Sinkt durch eine Beitragsentlastung mein Zuschuss der Rentenversicherung im Alter?
- Was passiert bei Kündigung des Bausteins?
- Was passiert, wenn ich wieder in die GKV zurückmuss?
Nicht nur diese Fragen kommen immer und immer wieder und bieten sich daher für eine weitere und genauere Erklärung an. Haben Sie aber weitere Fragen zum Thema Beitragsentlastung im Alter, dann stellen Sie diese gern in den Kommentaren unter dem Beitrag und ich werde Antworten entsprechend ergänzen.
Beitragsentlastung im Alter – so stabilisieren Sie den Beitrag
Generell sind beide Systeme zur Gesundheitsvorsorge (also GKV oder PKV) Steigerungen unterworfen. Im System der gesetzlich Versicherten ändern sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Werte 2019 hier) und die Beitragssätze der gesetzlichen Kassen. Wer PKV versichert ist, der bekommt über eine Beitragsanpassung ebenfalls die Auswirkungen von gestiegenen Kosten oder geringeren Zinsen, aber eben die (erfreulicherweise) steigende Lebenserwartung zu spüren. Hier möchten viele Versicherte vorsorgen und gegensteuern.
EINE, nicht „die“ Lösung, sind sogenannte Beitragsentlastungsbausteine in der PKV. Vereinfacht ist dieses eine Art Vorsorgesparen. Sie zahlen heute einen (zusätzlichen) Beitragsanteil an den Versicherer und dieser verspricht garantiert Ihnen hierzu eine monatliche Minderung der Beiträge im Alter.
Geld fließt also heute in den Topf hinein und wird im Alter (ab einem bestimmten Datum, welches Sie bei einigen Unternehmen selbst wählen können) entnommen.
Andere Möglichkeiten sind das Fondssparen, Riester oder Rürup Verträge, Rentenversicherungen und viele weitere Möglichkeiten Geld anzusparen. Ein großer Unterschied zu allen, nur die Beitragsentlastungskomponente ist arbeitgeberzuschussfähig, dazu aber später mehr.
Ist der Abschluss eines Beitragsentlastungsbausteines sinnvoll?
Eine pauschale Antwort ist hier weder sinnvoll noch möglich. Dazu sind die Anforderungen und Verläufe der Versicherten viel zu unterschiedlich, als dass es eine allgemeingültige Lösung auch nur ansatzweise geben könnte.
Aber. Es gibt Konstellationen, da ist ein solcher Baustein (mit all seinen Vor- und Nachteilen) einer anderen Form der Beitragsminderung im Alter vorzuziehen.
Nicht nur (wie oft vermutet) bei Angestellten, auch Selbstständige können von einem solchen Baustein profitieren.
Beitragsentlastung im Alter – die Nachteile
Wie jedes Modell, jeder Tarif und alles andere auf der Welt hat auch der Beitragsentlastungsbaustein Nachteile. Diese sollten Sie kennen und für sich hinterfragen, bevor Sie einen solchen Tarif abschließen oder diesen nachträglich anpassen.
Zu beachten ist hierbei, dass bei dem Modell mit laufender Beitragszahlung (Sie können auch einen solchen Baustein gegen Einmalzahlung abschließen) dieser laufende Beitrag auch in der Entlastungsphase weiterzuzahlen ist. Kostet der Baustein also 50 EUR und Sie bekommen eine Entlastung von 200 EUR, so sind es effektiv nur 150 EUR reale Entlastung.
Zahlt mein Arbeitgeber auch einen Zuschuss für die Beitragsentlastung?
Ja, das tut er. Der Arbeitgeber beteiligt sich auch an dem Beitragsanteil, welcher für die Entlastung im Alter sorgt. Das bedeutet vereinfacht, schon heute zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihrer Krankenversicherungsbeiträge im Alter. Dabei ist es vollkommen unabhängig davon, wo Sie bis dahin noch alles arbeiten und wie sich die Krankenversicherung weiter entwickelt.
Maßgebend dazu ist der Höchstzuschuss des Arbeitgebers. Im Jahr 2019 hat sich dieser durch die Rückkehr zur paritätischen Versorgung erneut erhöht und auch durch die neue JAEG wird der Zuschuss jährlich nach oben angepasst.
Bis zu einem Maximalbetrag von 384,58 EUR pro Monat beteiligt sich der Arbeitgeber an der Krankenversicherung. Alle Zahlen und Daten des Jahres 2021 und 2022 finden Sie hier.
Sinkt durch eine Beitragsentlastung mein Zuschuss der Rentenversicherung im Alter?
Auch diese Frage kommt öfter vor, sei es in Kommentaren oder E-Mails, aber auch im Livechat hier auf der Seite. Und ja, es kann passieren. Um zu verstehen warum, schauen wir uns erst einmal die Verteilung des Beitrages im Alter an. Einen Zuschuss von der Rentenversicherung erhält dann derjenige, der dort eine Altersrente bezieht und privat krankenversichert ist. Dabei ist auch hier eine Obergrenze vorhanden und es werden nicht einfach 50 % des Beitrages übernommen.
Ähnlich des Arbeitgeberzuschusses bekommt der Rentner mit einer Altersrente von der Rentenversicherung nun einen Zuschuss zu seiner PKV, wenn er diesen dann beantragt. Die Rentenversicherung Bund hat dazu umfangreiche Informationen auf deren Internetseite zusammengestellt und stellt auch die nötigen Formulare bereit.
Erfüllen der PKV Vertrag und der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen, so wird bis maximal 50 % des Beitrages zur PKV bezuschusst. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beitrag in der PKV im Alter verändert wird. Mit Ablauf des 60. Lebensjahres sinkt dieser um 10 %, da dann der gesetzliche Zuschlag entfällt. (Was das ist? )
Weiterhin entfällt zum Ende des Erwerbslebens der Baustein zur Krankentagegeldversicherung. Nehmen wir jetzt an, der versicherte Rentner hat/ hätte einen Beitrag von 700 EUR zu zahlen, was je nach Kaufkraft heute oder zukünftig eine andere Zahl sein kann, als wir uns das heute vorstellen.
Als Rentner bekommt er dann eine (heute hochgerechnete) Rente von 2.500 EUR monatlich. Der Beitragszuschuss richtet sich immer nach dem Betrag, den die Rentenversicherung für eine GKV zahlen müsste, also die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %, also 7,3 % + den halben ZUSATZbeitrag (durchschnittlich 0,9 %, also 0,45 %).
Also bekäme unser Rentner aus dem Beispiel von seiner Rentenkasse einen Zuschuss von:
7,3 % + 0,65 % = 7,95 % * 2.500 EUR Rente = 198,75 EUR ZUSCHUSS
Der Höchstzuschuss beträgt aber maximal 50 % des Beitrages zur PKV, also 350 EUR.
Mit einer versicherten Beitragsreduzierung von 400 EUR monatlich sähe das dann etwas anders aus. Hat unser versicherte mithilfe seiner damaligen Arbeitgeber immer wieder in die Beitragsentlastung eingezahlt und bekommt nun die Ausbeute, so reduziert sich sein Krankenversicherungsbeitrag.
Sein Krankenversicherer will jetzt monatlich statt der 700 EUR nur noch 300 EUR Beitrag von ihm. Der Zuschuss der Rentenversicherung sinkt damit aber auf 150 EUR, da 50 % die obere Grenze sind.
Was passiert bei Kündigung des Bausteins?
Hier sind die Vertragsbedingungen elementar und sollten in jedem Fall vorher beachtet werden. Die Versicherer sehen unterschiedliche Regelungen vor. Theoretisch ist auch eine Mitgabe der gebildeten Rückstellungen an einen anderen Versicherer möglich. Ebenso eine Verrechnung mit laufenden Verträgen. Eine allgemeingültige Lösung gibt es hier aber nicht.
Was passiert bei Rückkehr in die GKV mit der Beitragsentlastung im Alter
Auch eine Rückkehr in die GKV und damit eine Kündigung der privaten Vollversicherung führt zur Beendigung des Beitragsentlastungsbausteines gem. den vereinbarten Bedingungen.
Ein Beispiel der Hallesche KV und deren Beitragsentlastungsbaustein MBZ flex
4.1.1 Beendigung der substitutiven Krankheitskostenversicherung
Endet die substitutiven Krankheitskostenversicherung, wird die MBZ.flex in Verbindung mit einer beim Versicherer anderweitig bestehenden Krankheitskostenversicherung beitragsfrei weiter geführt. Die vereinbarte Beitragsermäßigung vermindert sich dadurch auf höchstens 100 % des zu diesem Zeitpunkt zu zahlenden monatlichen Beitrages zur Krankheitskostenversicherung und beginnt immer in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Hier wird also aus der Voll- eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV und die Beitragsentlastung im Alter wird beitragsfrei und greift dann mit 67.
Beitragsentlastung im Alter – ist die Höhe anpassbar?
Ja, die Anpassung des Entlastungsbetrages ist bei nahezu allen Unternehmen möglich und auch sinnvoll. Warum? Verändert sich der PKV Beitrag, so ist es sinnvoll auch den Entlastungsbetrag anzupassen.
Aber auch zur optimalen Anpassung an den Arbeitgeberzuschuss ist eine solche Überprüfung regelmäßig sinnvoll.
Mehr Informationen und spezielle Erklärungen zu Tarifen zur Beitragsentlastung finden Sie in allen Beiträgen mit dem Stichwort Beitragsentlastung.