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Beitragsentlastung im Alter- ein Baustein in der Privaten Krankenversicherung

Eine der größten Fragen für Versicherte und Interessenten in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist:

Wie entwickeln sich meine Beiträge und kann ich mir die Private Krankenversicherung dauerhaft leisten?

Da wir alle nicht hellsehen können und daher weder planen können wie sich die Medizin, die Kosten für eine Versorgung und die Lebenserwartung der Menschen entwickeln, bleibt auch die Frage nach der Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung unbeantwortet oder ist zumindest nicht vollständig zu klären.

Was tut der Versicherer für “stabile Beiträge”?

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV), aber auch in den meisten Zusatzversicherungen sind so kalkuliert, dass diese “theoretisch” ein Leben lang konstant bleiben. Erreicht wird dieses dadurch, das der Beitrag unter Berücksichtigung der Lebenserwartung kalkuliert wird. In jungen Jahren werden somit mehr Beiträge gezahlt, später dann steht dieses angesparte Kapital zur Verfügung und gleicht die dann entstehenden, höheren Kosten aus. (Für detailliertere Informationen lesen Sie bitte in meinem Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung nach, dieser steht Ihnen im Downloadbereich kostenfrei zur Verfügung)

Eine weitere “Vorsichtsmaßnahme” hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 eingeführt. Seitdem wird ein so genannter Gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10% auf den Beitrag erhoben. Dieser soll ebenfalls dazu dienen, im Alter mehr Kapital zur Verfügung zu stellen. Gezahlt wird der Betrag bis 60, um dann ab 65 Beitragsanpassungen auszugleichen oder abzumildern. (Blogbeitrag: “Der gesetzliche Zuschlag und was im Alter passiert“). Neben dem “vorgeschriebenen Schutz” kann man aber selbst noch einiges tun.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten einige zusätzliche “Sicherheitsnetze” einzubauen, um zumindest mehr als die oben genannten Ansparungen vorzunehmen. In diesem Beitrag werde ich mit einer Möglichkeit beginnen, eine weitere Möglichkeit zur Beitragsreduzierung im Alter folgt später in einem anderen Beitrag.

Zusatzbaustein: Beitragsreduzierung im Alter

Die Bezeichnungen bei den Unternehmen sind höchst unterschiedlich. MbZflex, BEA, Beitragssenkungskomponente, garantierte Beitragsentlastung, BSA- so oder so ähnlich sind die Produktbezeichnungen für eine solche Komponente. Alle gemeinsam haben aber ein Ziel, den Beitrag in dem eigenen privaten Krankenversicherungsvertrag zu einem fest definierten Endalter um einen festen Eurobetrag zu senken. Stellen Sie sich einfach einen Spartopf vor. Sie zahlen Monat für Monat einen Betrag X in diesen Baustein ein, am Ende wird Ihnen dann lebenslang ein fester Betrag ausgezahlt. Ähnlich wie in einer Rentenversicherung werden die Beiträge aufgrund des Eintrittsalters und der Lebenserwartung kalkuliert und festgelegt.

Wer kann so einen Baustein überhaupt abschließen und wie hoch darf es sein?

Voraussetzung ist der Abschluss oder das bestehen einer Krankenversicherung und die Tatsache, dass der Versicherer eine solche Komponente anbietet. Einige Unternehmen (z. Bsp HUK -Stand heute) bieten solche Komponenten nicht an. Der Abschluß bei einem anderen Versicherer ist hingegen nicht möglich, da es nur ein Baustein im Rahmen der bestehenden Krankenversicherung ist.

Für die mögliche/ maximale Höhe der Beitragssentlastung gelten je nach Versicherer unterschiedliche Vorgaben. Einige beschränken es auf 75%, bei anderen sind 100% des heutigen Beitrages absicherbar. Der Beitrag ist durch den Versicherten veränderbar. Auch kann eine Beitragsanpassung nötig sein, falls die Lebenserwartung (und damit die Zeit die der Versicherer den garantierten Betrag leistet) steigt.

Was passiert aber damit, falls die PKV beendet wird?

Auch hier gelten unterschiedliche Regelungen. Das Geld kann jedoch nicht einfach ausgezahlt oder mitgenommen werden. Endet die Krankenversicherung, so bleibt das Geld bei dem Versicherer. Werden Sie versicherungspflichtig, so achten Sie bei der Auswahl des Tarifes immer auf ein Umwandlungsrecht in eine Zusatzversicherung. Dann kann auch hier die Beitragsentlastung genutzt werden.

Zahlt mein Arbeitgeber etwas dazu? Ist es ein steuerlich absetzbarer Betrag?

Das ist auch schon einer der großen Vorteile. Im Rahmen des geltenden Arbeitgeberzuschusses beteiligt sich der Arbeitgeber auch an diesem zusätzlichen Sparvorgang.  So ist neben der garantierten Leistung im Alter sogar nur der halbe Beitrag zu zahlen.

Durch das Bürgerentlastungsgesetz können Beiträge seit 2010 bekanntlich teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dabei kann es nach dem Wechsel durchaus zu höheren Lohnsteuerzahlungen kommen, da der PKV Beitrag oftmals geringer ist, als zuvor der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Baustein zur Beitragsentlastung ist jedoch auch “Krankenversicherungsbeitrag” im Sinne des Gesetzes und vermindert somit wiederum die Steuerlast. So lassen sich auch von diesem Beitrag 80-95% “nutzen”.

Was passiert zum Ablauftermin genau?

Mit dem vereinbarten Ablauftermin (der bei den meisten Unternehmen im 65. Lebensalter liegt), beginnt die Beitragsentlastung des PKV Vertrages. Einige Unternehmen bieten hier flexible Ablauftermine an. Oftmals sind Abrufe des Betrages vom 60, 63 oder eben auch erst ab dem 67. Lebensjahr möglich. Von diesem Zeitpunkt zieht das Unternehmen nun gleich den Betrag ab und belastet Ihrem Konto nur die Differenz.

Wie hoch ist die Rendite hierbei?

Das ist pauschal nicht zu sagen, da die Rendite von vielen Faktoren abhängig ist. Insbesondere die Frage nach Arbeitnehmer- oder Selbstständigenstatus, aber auch die persönliche Einkommens- und Steuersituation spielen hier eine große Rolle. Damit Sie dennoch eine Vorstellung bekommen, gehen wir einmal von einem fiktiven Kunden aus.

Unser Kunde, 35 Jahre alt und mit einer privaten Krankenversicherung von knapp 350 EUR Beitrag (ohne KT, PVN etc) ausgestattet, die modellhaft um 5% jährlich ansteigt. Die Beitragsermäßigung soll in unserem Fall 300 EUR monatlich betragen und es werden während der Berufstätigkeit 35% und in der Rente 25% Grenzsteuersatz angenommen. Weiterhin unterstellen wir eine Anpassung des AG Zuschusses von 1% p.a., eine Nettorendite von 4,5% (also einem angenommenen Überschuss von 0,9%) und eine Lebenserwartung bis zum 84. Lebensjahr.

In diesem Modell beträgt die Rendite für den Arbeitnehmer 5,75%, für den Selbstständigen 4,73%.

Kann ich den Baustein auch noch abschließen, wenn ich schon versichert bin?

Ja. Wenn Ihr Versicherer eine solche Tarifkomponente generell anbietet, so ist diese auch später noch in den Vertrag einzuschließen. Dabei ist es unerheblich, wie der Gesundheitszustand aussieht, denn der Tarifbaustein ist ohne Risikoprüfung abzuschließen.

Fazit:

Auch hier gilt, wie in allen anderen Fällen auch. Pauschale Empfehlungen und Lösungen gibt es nicht. Auch der Abschluß bzw. die Frage nach der individuellen Höhe und dem Sinn einer solchen Absicherung muss sich jeder für sich selbst beantworten.  Auf der “Schattenseite” sind sicher die Punkte der möglichen Kündigung, dem Versichererwechsel oder auch die Tatsache der Beitragszahlung bis Lebensende zu nennen. Der Beitrag endet, anders als in einer klassischen Rentenversicherung, eben nicht bei Beginn der Auszahlung, sondern ist in den meisten Tarifvarianten weiter zu zahlen.

Die Vorteile liegen in der garantierten Höhe der Entlastung, einer recht hohen Rendite bei sicherer Anlage, dem Arbeitgeberzuschuss und der steuerlichen Berücksichtigung als Krankenversicherungsbeitrag.

Sprechen Sie ihren Berater einmal darauf an oder fordern bei Ihrem Krankenversicherer doch eine Modellrechnung an.

2 Kommentare

  1. Guten Tag Herr Hennig,
    bin (damals durch Ihre Vermittlung) seit 01/2006 bei LKH vollversichert. Gab seitdem bis heute keine Inanspruchnahme da bislang alles selbst bezahlt (lag unter BRE). Bin aufgrund gestiegener Beiträge seit 01/2011 in den pp4-tarif mit 1.200 SB gewechselt. Habe gehört dass es Möglichkeiten einer garantierten Beitragsentlastung ab 62/63 LJ gibt. Können Sie dazu raten? wie muss man sich das vorstellen? rechnet sich das??????

    mfg
    PERS.DATEN und TEL Nr. editiert (SH)

  2. Sehr geehrter Herr Henning,
    ich habe bei der Allianz (früher Vereinte) in 2001 die V-Variante mit 150,00 EUR Entlastg. im Alter abgeschlossen.
    Da ich keinen Höchstzuschuss des AG mehr bekomme (Teilkündigung des Arbeitsverhältnisses, habe ich meine gesamte PKV auf den Prüfstand gestellt. Die V-Variante kostet insg. mtl. 120,00 EUR und steht in keinem Verhältnis mehr zum Effekt der Rezuzierung im Alter. Aus Ihrem Artikel habe ich noch nicht entnehmen können, ob eine Bausteinkündigung bedeutet, dass die gesamten Beitragszahlungen seit 2001 ohne irgendeine anteilige Reduzierung im Alter verpufft ist.
    mfG
    Waltraut Doberstein

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