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Beitragsbefreiung bei Elternzeit in der PKV und Kinderkrankengeld

Für werdende Eltern oder solche, die es planen, ist die Beitragsbefreiung bei Elternzeit ein wichtiger Punkt bei der Überlegung für die passende private Krankenversicherung. Auch das Kinderkrankengeld oder eine Kinderbetreuung Pauschale bei Erkrankung des Kindes können wichtig sein. Damit Sie den Überblick behalten, habe ich Ihnen hierfür die gängigen Tarife in der privaten Krankenversicherung eine umfangreiche Übersicht mit den Details dieser Leistungen erstellt, welche Ihnen zum kostenlosen Downloads zur Verfügung steht. Weiterhin finden Sie hier die Höchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes.

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben sich in neueren PKV-Tarifen neue Leistungen eingefunden. Schon 2015 habe ich eine kurze Übersicht zu Beitragsbefreiung bei Elternzeit in der PKV erstellt und diese veröffentlicht. Seither hat sich viel getan, wie sich in diversen Kommentaren zur Tarifeinführung neuer PKV-Tarife nachlesen lässt.

Während es vor über zehn Jahren nur eine Handvoll Tarife in der privaten Krankenversicherung waren, welche bei dem Bezug von Elterngeld eine Beitragsbefreiung in den Tarifen der PKV angeboten haben, findet sich das heute in sehr vielen Tarifen. Dabei unterscheiden sich die Regelungen zur Beitragsbefreiung bei Elternzeit, ganz gravierend, denn gerade nach Reduzierung der Einkommensgrenzen für den Bezug des Elterngeldes finden wir hier ein gravierendes Problem.

Beitragsbefreiuung bei Elternzeit, PKV
Bild: KI generiert, wobei wohl niemand glaubt ich hätte es gezeichnet 🙂

Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug

In den schon länger am Markt befindlichen Tarifen findet sich die Regelung zu einer “Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug“, was jedoch zu einer deutlichen Leistungsverschlechterung führt. Denn wer zum Beispiel mit seinem Partner oder seiner Partnerin ein Einkommen hat, welches die neuen Grenzen für das Elterngeld überschreitet, der verliert nicht nur den Anspruch auf selbiges, sondern muss auch gleichzeitig noch seine private Krankenversicherung weiter zahlen. Denn die Beitragsbefreiung greift nur dann, wenn auch Elterngeld bezogen wird.

Das zu versteuernde Einkommen ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, Mieteinnahmen und so weiter) abgezogen: außergewöhnliche Belastungen. Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge. 

Quelle: Elterngeldinfo des Bundesministeriums Famile, Senioren, Frauen und Jugend

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für Elterngeld?

GeburtAlleinerziehendeEhepaare
bis 31. März 2024250.000 €300.000 €
ab 01. April 2024200.000 €200.000 €
ab 01. April 2025175.000 €175.000 €
Einkommensgrenzen zum Bezug von Elterngeld, angegeben in Euro “zu versteuerndes Einkommen”

Beitragsbefreiung bei Elternzeit vs. Elterngeldbezug in der PKV

Zum besseren Verständnis schauen wir uns hier einmal die Regelungen in alten Bedingungen und die Regelungen in neuen Tarifen an, welche nach der Reform des Elterngeldes an den Markt gekommen sind. Exemplarisch verwenden wir hier die Tarife Barmenia Expert-Plus (seit 2012) und Allianz “Mein Gesundheitsschutz Best” (2024).

Barnenia expert+Allianz, Tarif GSB70
Bezieht die versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Barmenia einsA expert+ für die Dauer des Bezugs von Elterngeld, wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt ist.

Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungsschutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von Elterngeld die versicherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht Monate im Tarif Barmenia einsA expert+ versichert ist und eine Kopie des Elterngeldbescheids vorgelegt wird.
In den folgenden Fällen können Sie für die versicherte Person eine vorübergehende Beitragsbefreiung verlangen:
• Diese Person bezieht Elterngeld nach dem Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz.
Oder:
• Sie nimmt Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, hat jedoch für die gesamte Dauer der Elternzeit keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt bis längstens 24 Monate nach der Geburt des Kindes.
Sie können die Beitragsbefreiung bei jedem Kind, für das Elterngeld bezogen oder Elternzeit genommen wird, insgesamt für längstens 6 Monate verlangen.

Kann die (alte) PKV nicht dennoch zahlen?

Ein durchaus verständliches Argument ist, dass heute Eltern, die kein Elterngeld mehr beziehen, weil ihre Einkommen über der Grenze liegen argumentieren, dass bei Abschluss des Vertrages diese Grenze ja gar nicht im Gesetz existierte und sie deshalb doch trotzdem (nach den alten Regelungen) einen Anspruch haben müssten. Das stimmt so leider nicht und ist so auch aus Versicherer Sicht unlogisch. Denn der Versicherer hat kalkuliert, immer dann, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Elterngeld besteht, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen. D.h. er koppelt sich an eine gesetzliche Regelung und verlangt hier auch den Nachweis über den entsprechenden Bezug des Elterngeldes.

Zahlt dieser nun trotzdem, ohne also einen entsprechenden Elterngeld Bescheid vorliegen zu haben, verstößt er schon mal gegen seine eigenen Bedingungen und „verschwendet“ das Geld aus dem kollektiv. Dann stellen Sie sich vor, sie wären dort versichert und haben und wollen gar keine Kinder, dann würden sie auch nicht wollen, dass zusätzliches Geld ausgegeben und in ihrem Tarif zur Kostensteigerungen führt.

Hier gibt es übrigens durch verschiedene Möglichkeiten wie die Vorauszahlung von Beiträgen oder auch eine Basisrente Möglichkeiten, das Einkommen noch unter die Grenze zu bekommen. Dazu sollten Sie jedoch sich rechtzeitig Gedanken machen und nicht erst, wenn das Kind schon unterwegs ist. Bei Fragen dazu und auch, wie sich die PKV durch Vorauszahlungen optimieren lässt, sprechen Sie mich gerne an.

(Hierbei handelt es sich um Hinweise in Bezug auf die Krankenversicherung, und selbstverständlich keine Steuerberatung.)

Beitragsbefreiung bei Elternzeit – welche Versicherer zahlen?

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, aktuelle Tarife in der privaten Krankenversicherung gegenüberzustellen und hierbei die besonderen Regelungen bei Elternzeit oder Elterngeldbezug und der damit verbundenen Beitragsfreistellung zu beleuchten. Hier gibt es einige Besonderheiten, denn einige Gesellschaften befreien nicht nur den Elternteil von seiner Beitragszahlungspflicht, sondern auch gleich noch den Tarif des Kindes mit. Andere wiederum (Hallesche) haben sich entschieden, nicht die Eltern von der Beitragszahlung zu befreien, sondern das Kind, dafür aber ein ganzes Jahr und ohne Vorgabe für Elterngeld oder Elternzeit.

In der folgenden, vierseitigen Übersicht finden Sie die unterschiedlichen Regelungen der jeweiligen privaten Krankenversicherungstarife und die Frage, ob Elterngeldbezug nötig ist oder die Ausübung von Elternzeit ausreicht. Auch finden Sie dort Regelungen zu der Beitragsbefreiung bei Kindern und deren Dauer.

Wie immer können Sie diese Übersicht »Beitragsbefreiung bei Elternzeit in der PKV« kostenfrei zum Download und zur eigenen Verwendung herunterladen und sich als PDF-Datei speichern.

Kinderkrankengeld in der privaten Krankenversicherung

In diesem Zusammenhang und weil ich die Tabelle ohnehin neu recherchieren und erstellen wollte, habe ich auch gleich noch einen anderen wichtigen Punkt mit berücksichtigt. Die Frage, ob für die Krankheit eines Kindes und damit die Arbeitsverhinderung meines Elternteils hier ebenfalls ein Anspruch besteht. Der landläufig unter dem Begriff »Kinderkrankengeld« bekannte Anspruch.

Wie Sie wissen, existiert in der privaten Krankenversicherung kein genereller Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie wir den in der GKV kennen. Ob für Sie und Ihr Kind ein Anspruch besteht, das könnten Sie in meiner schon länger veröffentlichten Übersicht zum Thema Kinderkrankengeld problemlos prüfen.

Sind die Eltern in unterschiedlichen Versicherungssystemen versichert, hängt es davon ab, wie und wo das Kind versichert ist.

Die Versicherer unterscheiden bei ihren Regelungen hierbei zwischen einer Kinderbetreuungspauschale, also einem festen Betrag in Euro, einer Tagespauschale, die entweder als Betrag in den Bedingungen steht oder sich an dem Versicherten Krankentagegeld der Eltern orientiert, oder einem »echten Krankentagegeld«.

Auch sind die Voraussetzungen, wer, wo und wie lange versichert sein muss, ganz unterschiedlich.

Beitragsbefreiung und Kinderkrankengeld – mein Fazit

Natürlich sollte Ihre private Krankenversicherung anhand der Auswahlkriterien und des persönlichen Anspruchs ausgesucht werden. Dabei spielt auch die Familienplanung und die Beitragsbefreiung bei Elternzeit in der PKV eine Rolle, jedoch sollte beachtet werden, dass selbst bei mehreren Kindern die finanzielle Auswirkung recht kalkulierbar ist. Natürlich ist es angenehm, wenn gerade bei gesunkenem Einkommen in der Elternzeit nicht noch die Beitragsbelastung der privaten Krankenversicherung zu tragen ist. Andererseits ist es ein Ereignis für sechs Monate, vielleicht noch bei einem zweiten Kind oder bei einem dritten Kind erneut, jedoch auf die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Lebensende gesehen, dann doch ein relativ kleiner Leistungsbaustein.

Vereinfacht bedeutet das:

Haben Sie einen Tarif in der PKV für sich gefunden, der all Ihre anderen Leistungsszenarien und Wünsche berücksichtigt, aber vielleicht keine Beitragsbefreiung enthält, sollte das kein finaler Entscheidungsgrund gegen diesen Tarif sein.

Detaillierte Informationen, wie Sie zu Ihrem passenden Tarif in der privaten Krankenversicherung kommen und wie Sie entscheiden können, ob dieses System überhaupt das Richtige für Sie ist, finden Sie auf meiner Beratungsseite zur privaten Krankenversicherung. Dort finden Sie neben den Auswahlkriterien auch den Leitfaden und einen interaktiven Fragebogen. PS: in 29 Min. wird das nix.

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