Zahlen für das Neugeschäft und damit die potentiell interessant(er)en Kunden veröffentlichen die Gesellschaften meist sehr frühzeitig. Schon Mitte des Jahres waren daher Beitragsgarantien für das Neugeschäft ab 2015 bekannt und die Gesellschaften nutzen dies als Marketinginstrument. Nun, zum Jahresende folgen auch immer mehr Gesellschaften mit den Tendenzen für das Bestandsgeschäft.
Hier zeigen sich die Tarife, welche zum 01. Januar 2015 eine Anpassung erfahren müssen, da zum Beispiel die Kosten stärker gestiegen sind, wie erwartet wurde. Informationen warum Beiträge angepasst werden, habe ich bereits in meinem Beitrag zusammengefasst.
Die AXA und ihr Tochterunternehmen, die DBV Krankenversicherung haben nun veröffentlicht, welche Tarife für welche Personengruppen angepasst werden müssen.
Steigende Beiträge ergeben sich daher in den aufgelisteten Tarifen:
0140 für Männer, 0145 für Männer und 0152 für Kinder, 0300+344 für Frauen
für Männer zudem die 541, 541N, AKUT, B300A, B315A-320A, BS15N-40N, BZ, CKB,
für Frauen weiterhin B300, B315A-320A, BSB30, CKB, CKZ
für nahezu alle Personen und Tarifgruppen werden die Beitragsentlastungsbausteine angepasst (BEA) und auch eine große Anzahl von oft verkauften Kompakttarifen erfahren- teils deutliche- Anpassungen, so zum Beispiel:
ECORA bei Männern und Frauen in unterschiedlichen SB Stufen, EGPROF
VA1002, 1002N, VISION 2/3, VITAL Tarife mit 250, 600, 750, 900 EUR SB
VITAL Z bei Kindern, Jugendlichen und Frauen
V-START N/ NA und auch ZB25/N
ELementar, EL400, EL Bonus, ELBonusU, EP, ES, ESP, ESPA100, ESPB100, K2, KG1, KGSU
Anpassungen finden auch in den Tarifen der Pflegepflichtversicherung PVN und PVB und in Zusatztarifen statt.
Beitragsanpassung kein Grund zur Kündigung
Nur weil ein Tarif eine Beitragsanpassung erfährt, ist dieses sicher kein Grund zur Kündigung und übereiltem Verlassen des Versicherers. Dennoch sollten Sie Ihre Tarifauswahl immer mal wieder hinterfragen und überlegen, ob der Tarif noch zu den Anforderungen passt oder sich diese vielleicht über die Jahre verändert haben.
Dieses können Sie auch mit den Auswahlkriterien überprüfen und den Fragebogen zur Hilfe nehmen. Stellen Sie dann fest, dass eine Anpassung an den neuen Bedarf erforderlich ist, so denken Sie zunächst über eine Tarifanpassung und einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft nach. Nur wenn dieses langfristig nicht zu realisieren ist, erst dann sind andere Optionen zu prüfen.
Weitere Informationen:
Komplette Tarifliste mit Beitragstendenzen
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung und Fragebogen