Bei den meisten Gesellschaften findet die Anpassung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) zum Jahreswechsel statt, einige Ausnahmen haben aber andere Anpassungstermine. So wird es bei der Continentale Krankenversicherung zum 1. Mai diesen Jahres eine Beitragsanpassung geben.
Von der Erhöhung sind in diesem Jahr die Bestandverträge betroffen, sowohl in der alten Tarifwelt “Bisex” als auch in den neuen, geschlechtsneutral kalkuliert Unisextarifen.
angepasste Tarifen in der alten Tarifwelt:
Tarif ECONOMY steigt bei Männern, Frauen, Kindern und Jugendlichen
Tarif COMFORT steigt ebenfalls in allen Personengruppen
Tarife SB 1550-2300 werden nur bei Männern angepasst
Tarf CB und BSZ sinkt bei Kindern, CB steigt bei männlichen Versicherten
Die “Ost-“Tarife BSS steigen für alle Personengruppen, ebenso die Krankentagegelder V bei Männern und Frauen (ab 16.)
Auch in den Tarifen, welche nach dem 21.12.2012 eingeführt wurden, wird zum 1. Mai eine Beitragsanpassung durchgeführt.
Tarif ECONOMY-U erhöht sich bei Erwachsenen
Tarif COMFORT-U wird ebenfalls bei Erwachsenen zu Steigerungen führen
Im Bereich der Beihilfeversicherungen gibt es keine Anpassungen oder teilweise Senkungen, das Krankentagegeld wird auch in der neuen Tarifwelt angepasst
Natürlich gilt auch hier, wie immer bei Beitragsanpassungen, diese haben bestimmte Hintergründe und sollte niemals dazu führen einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Maßgeblich für die private Krankenversicherung sind die Auswahlkriterien und der persönliche Anspruch. Gerade wenn sie schon länger versichert sind sollten Sie zuerst über einen Tarifwechsel nach Paragraph 204 nachdenken und sich hierzu beraten lassen.