Die Kunden haben die Information zur Anpassung bereits bekommen bzw. bekommen diese in den kommenden Tagen. Die Post wird eher unerfreulich sein, denn es handelt sich um teils drastische Anpassungen zum 01. 05. 2011. Einige der Kunden trifft es ziemlich hart, denn bereits mit der Beitragsanpassung der BBKK zum 01. 05. 2010 waren die Anpassungen nicht gerade klein.
Natürlich sind Beitragsanpassungen nötig und bei allen Unternehmen vorhanden, jedoch stellt sich die Frage in welchem Umfang.
Reale Beitragsanpassungen bei einigen Tarifen finden Sie ebenfalls im Blog. Warum Beitragsanpassungen nötig sind, lesen Sie in der Unterrubrik “Beitragsanpassungen” hier auf der Homepage.
Welche Tarife werden nun angepasst und wie hoch ist die Anpassung?
(Hinweis zur Übersicht: M = Männer, F = Frauen, K = Kinder, mJ = männliche Jugendliche, wJ = weibliche Jugendliche)
Tarif A0 und A0A wird angepasst bei M mit + 8 von 9%
Tarife A1500 und A420 bei mJ und wJ +43%, dazu K +43%, F mit +12%
Tarife A80 bei M mit + 10%
Compact Privat / S bei M mit +10 bis 11%
S 1 führt bei M und F zu Beitragssenkungen
S3 und S3A mit +7% bis +14%
Weitere Anpassungen finden ebenfalls in den Beihilfetarifen statt. Angepasst werden hier unter anderem die folgenden Tarife:
B20/2 in diversen Varianten bei F mit +6 bis +7%
BawPrivat 30 und 50 bei mJ und M und auch bei wJ und F von +21% bis +36%
Diese Anpassungszahlen beziehen sich auf das Neugeschäft. Dabei ist zu beachten, das nach mir vorliegenden Kundenfällen durchaus höhere Anpassungen im Bestand stattfinden.
Was kann ich tun, falls mein Tarif (schon wieder) angepasst wird?
Generell ist zunächst zu überlegen, ob der bestehende Tarif zu den heutigen Auswahlkriterien passt. In jedem Fall ist neben dem Verbleib in dem Tarif auch ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Gesellschaft möglich. Auch wenn es nicht unbedingt von den Gesellschaften gewünscht wird, bleiben Sie beharrlich oder wenden sich an einen Berater, der Ihnen bei dem Tarifwechsel unterstützen wird.
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