Und da ist schon der nächste Anbieter mit veröffentlichten Zahlen für die Beitragsanpassung im kommenden Kalenderjahr. Auch die Allianz ist damit relativ frühzeitig und bietet so genug
Möglichkeiten entsprechend zu reagieren. Die Anpassungen gestalten sich unterschiedlich, je nachdem ob der Tarif in der Unisexwelt oder noch in der alten Bisexwelt abgeschlossen wurde.
Tarife in der Unisexwelt
Die Allianz teilt mit, dass fast alle Tarife in dieser Tarifwelt eine Beitragssenkung bekommen, als Grund gibt die Allianz hier an dass sie in den letzten Jahren viel in die Automatisierung von Geschäftsvorfällen investiert hat und sich diese Kostenvorteile nunmehr bemerkbar machen. Ein weiterer Grund sei, so der Versicherer, eine günstigere Entwicklung der Leistungsausgaben. Dieses kommt sicherlich auch daher, dass die Regelungen in den neueren Tarifen teilweise klarer und deutlicher sind und damit besser abgrenzbar ist welche Leistungen erbracht/nicht erbracht werden müssen. Unverändert in der neuen Tarifwelt bleiben alle Tarife in der Gruppenversicherung für Ärzte, einige Krankentagegeldtarif, die Beitragsentlastungstarife für das Alter, und weitere Zusatztarife. Im Pflegetagegeldtarif PZTB02 sinken die Beiträge für alle Personengruppen deutlich, schreibt die Allianz.
Anpassungen in der alten Tarifwelt
In der Tarifwelt die noch nicht geschlechterneutral kalkuliert sind und wo dementsprechend unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen gelten, besteht jedoch einiger Anpassungsbedarf in verschiedenen Tarifen. Unverändert bleiben auch hier (bis auf Kinder in den Tarifen AM-P100) alle Tarife der AktiMed Serie, einige Tarife werden dabei sogar günstiger.
Tarife VS0, 703 liegen durchschnittlich bei +13
bzw. +15 % (Frauen und männl. Jugendliche) VSZ1/2 bei Männern, VSZ
2 auch bei Jugendlichen VSP0, 600, 600A, 1200 und 2400 bei männl.
Jugendlichen und Kindern, VS2400 auch bei Männern deutliche
Anpassung Tarife 2500 bei wbl. Jugendlichen, 2705 und 29xx bei
Mönnern, wbl. Jugendlichen und Kindern Beihilfetarife 8602 bei
männlichen Jugendl. und Kindern 767, 751, 752 und 751A bei
Ärztinnen, 790 bei Jugendlichen und Kindern
Aber auch hier gilt, wie bei allen anderen Gesellschaften natürlich auch, eine Beitragsanpassung ist kein Grund zur (übereilten) Kündigung, schon gar nicht wenn der Versicherungsschutz schon länger besteht. Jeder sollte sich Gedanken machen, ob der gewünschte und bereits abgeschlossene Versicherungsschutz mit dem entspricht, was man sich selber als Leistungsumfang in seinen Tarifen wünscht. Sollte dem nicht so sein, so sind Tarifumstellungen gemäß Paragraph 204 VVG zu prüfen, denn auch hierbei gibt es Möglichkeiten für veränderte/verbesserte Leistungen.