Der Markt der Privaten Krankenversicherungen ist einem ständigen Wechsel unterworfen. Dabei ergeben sich bei dem einen oder anderem Unternehmen durchaus Möglichkeiten zur Klarstellungen.
Der Münchener Verein hat diese nun genutzt und einige Änderungen in seine Tarifbedingungen aufgenommen. Diese gelten für das Neugeschäft ab 01. 01. 2010 und gleichermaßen für den Bestand (da es sich um Klarstellungen handelt).
Allgemeine Änderungen in den AVB:
– Klarstellung bei der Inanspruchnahme von sonstigen Heilbehandlern/ staatlich anerkannter Heil- Hilfsberufe (Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten etc)
– Klarstellung bei stationärer psychotherapeutischer- oder psychoanalytischer Behandlung (gemischte Anstalten mit vorheriger Zusage)
– Unterbringungskosten des gesunden Neugeborenen
Weiterhin gibt es Änderungen in den Tarifbedingungen der Tarife
190, 192, 195, 197, BonusCare (859, 860, 861, 865. 866, 867, 868, 869, 870, 871), den Excelent Tarifen und auch den Bonus Care B Tarifen.
Stichpunktartig hier einige Änderungen:
– Nennung der ärztlich verordneten Behandlungspflege
– physikalische Leistung mind. der Behandlungen die in der GOÄ genannt sind
– elektrisch betriebener Rollstuhl bis 1.500 EUR (m.E: zu niedrig) genannt
– Klarstellung bei Transportkosten, mehrfachem Hilfsmittelbezug, Leistungen der Vorsorgeuntersuchungen von Kindern
– Klarstellung das bei Auslandskosten nicht auf die Deutsche GOÄ umgerechnet wird
Alles in Allem wieder ein Schritt in die richtige Richtung.