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Bedingungsanpassungen der Signal (Iduna) Krankenversicherung zum 01. Juli 2011

In den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren hat der Krankenversicherungsmarkt viele Veränderungen erfahren. Viele Gesellschaften haben einiges an den Aussagen in den Bedingungen getan. Als Beispiele sind hier die Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia oder beispielsweise die Hallesche genannt.

Zum Juli diesen Jahres wird auch die Signal Krankenversicherung ihre überarbeiteten Bedingungen vorstellen. Was genau passiert und welche Tarife von den Verbesserungen/ Klarstellungen betroffen sind, habe ich mir für Sie vorab angesehen. Die Änderungen wirken sich auf  folgende Tarife aus:

START, START-PLUS, KOMFORT, KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS der Produktlinie „privat“ sowie Tarif START-B Produktlinie Beihilfe und der Tarife AB, BA0, BO, VO

Dabei wird es zukünftig wohl in Teilbereichen noch weitere Änderungen geben, die jedoch noch nicht abgestimmt sind.

Künstliche Befruchtung (Paragraph 1, Abs. 2 Teil II)

Nach den Änderungen wird diese nun unter bestimmten Bedingungen geleistet. Dazu muss der Behandlungsbeginn vor dem 50. Lebensjahr liegen, es muss eine organisch bedingte Ursache sein und “deutliche” Erfolgsaussicht bestehen. Lebensgemeinschaften werden Ehen gleichgestellt. Bezahlt werden dann bis zu drei Versuche.

Geburtsfehler/ Anomalien (Paragraph 2, Absatz 2 Teil II)

Ausdrücklich genannt ist nun im Rahmen der Neugeborenennachversicherung die Mitversicherung der Geburtsfehler, angeborener Anomalien und vererbter Krankheiten.

Gemischte Anstalten (Paragraph 4, Absatz 1 Teil II)

Neben der, auch bisher schon versicherten, Notfallbehandlung und der ausschließlich medizinisch notwendigen Heilbehandlung, ist nun auch die Behandlung bei akuten Krankheiten während des Aufenthaltes extra genannt. Auch gilt-wie bisher- die Mitversicherung der gemischten Anstalten ohne Zusage, wenn diese das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Versicherten ist.

Weitere Krankenanstalten, ambulante OP’s, Hospize (Paragraph 4)

Ebenfalls sind nun im Teil II der Bedingungen die Bundeswehrkrankenhäuser, Krankenhausambulanzen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) genannt. Auch hier gilt nunmehr Versicherungsschutz wie im Tarif vorgesehen.

Anders als viele andere Unternehmen sind durch die Signal nun auch die stationären Hospize genannt. Damit ist eine weitere Lücke im Schutz geschlossen.

Unterzieht sich ein Versicherter einer ambulanten Operation, so werden im Exklusiv Tarif nun auch wie im Exklusiv Plus weitere 200€ je Versicherungsfall als “Aufwands-“pauschale erstattet.

Kriegsereignisse und Terroranschläge (Paragraph 5)

Auch bisher zählte die Signal die Terrorereignisse nicht zu den Kriegsereignissen und diese waren somit auch nicht ausgeschlossen. Geändert hat sich jedoch der Ausschuss zu den Kriegsereignissen. Anders als bisher ist das Ereignis und Folgen nun versichert wenn der Versicherte aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, am Verlassen des Kriegsgebietes gehindert war.

Anschlussheilbehandlung (Paragraph 5)

Gerade diese Art von Behandlung führt immer wieder zu Streitigkeiten. Hier erfolgte nun eine Klarstellung, welche die Folgebehandlung nach einem Akutaufenthalt einschließt. Bedingung ist hier jedoch, das diese 14 Tage nach der Krankenhausbehandlung beginnt, was vielfach nicht möglich ist, da es medizinisch nicht vertretbar ist. Jedoch hat Dei Signal mit dem Passus “oder bei vorliegender medizinischer Indikation entsprechend später” verbessert. Zwar ist die Frage “wenn der Versicherte keinen Platz bekommt” dadurch nicht gelöst, jedoch ist es durchaus praktikabel so.

Psychotherapie, Heilmittel, Stoma, diverses

Weiterhin finden sich kleinere Änderungen in den Komfort und Exklusiv/ -Plus Tarifen. Hier werden nun auch die psychologischen Psychotherapeuten und auch die Kinder-/ Jugendtherapeuten genannt. Eine klare und deutliche Verbesserung, schafft diese doch schlichtweg mehr Sicherheit.

Auch im Bereich der Heilmittel tut sich etwas. So ist nun in allen Tarifen die Podologie und auch die Kältetherapie versichert. Alle anderen Heilmittelleistungen bleiben wie bisher auch.

Endlich ist auch die notwendige, da kostenträchtige, Stomaversorgung (künstlicher Darmausgang, Harnwegsableitung) versichert und im Rahmen dieser Klarstellung ausdrücklich genannt.

Bekanntlich sind in der PKV die Nährungsergänzungen und ähnliche Präparate ausgeschlossen, da es sich nicht um Medikamente handelt. Wichtig- und nun eingeschlossen– sind aber die Leistungen bei Sondennahrung, wenn eine normale Nahrungsaufnahme medizinisch nicht möglich ist.

Die künftige Erstattung von Keramikverblendungen sei nur der Vollständigkeit wegen erwähnt.

Weithin werden die ambulanten Unfall- und Notfalltransporte nun ausdrücklich in den Komfort Plus und Exklusiv Tarifen genannt. Transporte zur Chemotherapie, Dialyse und Strahlentherapie sind ebenfalls (wie bisher) Bestandteil.

Interessante ist jedoch ein anderer Punkt, oder besser zwei.

Erster ist die HÄUSLICHE BEHANDLUNGSPFLEGE

Diese ist nun in allen Tarifen der Privatserie enthalten. Bisher war dieser Baustein ein Privileg der GKV und wurde in den meisten PKV Tarifen nicht geleistet. Ob es nun kostenmäßig gravierende Auswirkungen hat oder nicht sei dahingestellt. Es ist aber drin, ärztliche Anordnung vorausgesetzt.

Wie viele andere Unternehmen bietet auch die Signal Krankenversicherung zusätzliche Dienstleistungen an. Gesundheitstelefone oder Unterstützungen bei schweren Krankheiten, de Arztsuche etc. gibt es fast überall. Eine Formulierung ist aber neben der Rechnungsprüfung interessant.

“Zudem wird die Erstattung des streitigen Rechnungsbetrages (Anm.: bei Streit mit dem Arzt) im vertraglichen Umfang garantiert, sofern ein durch den Versicherungsnehmer mit Zustimmung der Signal KV geführter Rechtsstreit mit einem Rechnungsaussteller verloren geht, ohne das der Versicherungsnehmer selbst oder der von ihm beauftragte Prozessvertreter dies zu vertreten hat und die Signal die Möglichkeit hatte, auf die Prozessführung ausreichend Einfluss zu nehmen.”

Weiterhin bietet der Versicherer in Einzelfällen von mehr als 300€ auch Erstattung des streitigen Betrages gegen Abtretung an. Wann genau diese “Einzelfälle” da sind und was für Voraussetzungen und Kriterien gelten, ist zwar nicht genannt, aber da es eine Mehrleistung ist, ist diese diese durchaus positiv zu bewerten.

Diese Zusage(n) unterstützen den Kunden bei der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche und schützen ihn zumindest teilweise vor finanziellen Risiken. Durchaus eine innovative und hilfreiche Idee.

Alles in allem bieten die Änderungen, welche dann ab Juli auch für den Bestand gelten, auch hier einen echten Mehrwert und waren in Bezug auf die Mitbewerber auch nötig.

Unabhängig davon, ist die Frage nach guten oder schlechten Tarifen hier nicht zu beantworten und auch nach der Änderung wird ein Tarif weder gut noch schlecht. Daher informieren Sie sich rechtzeitig und ausführlich über die möglichen Entscheidungskriterien in der Privaten Krankenversicherung und lesen relevante Systemunterschiede im Leitfaden zur PKV nach.

Damit Sie die oben genannten Aussagen nachvollziehen können, stelle ich Ihnen die neuen Unterlagen im Downloadbereich gern zur Verfügung.

Download:   Signal Krankenversicherung AVB Teil I-III, Stand 07/2011 und wer gern die alte Fassung einmal neben die neue legen möchte, der nutzt diesen Link zum Download:   Signal Krankenversicherung AVB Teil I-III, Stand 2010

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